Retter Radio
Antworten im Thema: 74 » Der letzte Beitrag (26. April 2012, 12:45) ist von gerry.
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Zitat
Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Drucksache 17/6093
08. 05. 2011
Antrag
der Abgeordneten Heidrun Dittrich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Wolfgang Neskovic, Yvonne Ploetz, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Unterstützung für Opfer der Heimerziehung – Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder umsetzen.
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Am 13. Dezember 2010 wurde der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Runde Tisch befasste sich mit der Situation von Kindern und Jugendlichen, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in stationärer Heimunterbringung lebten.
In seinem Abschlussbericht kommt der Runde Tisch zu der Bewertung, dass die Gründe wegen derer die Kinder und Jugendlichen in Heimerziehung kamen, aus heutiger Sicht oftmals nicht nachvollziehbar sind. Denn dabei hätten auch die damalige Rolle der Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz, ein reaktionär-konservativer Zeitgeist und eine andere gesellschaftliche Sicht auf Kinder und Jugendliche eine Rolle gespielt.
Der Runde Tisch erkennt zudem an, dass bei der Durchführung der Heimerziehung Unrecht geschehen und Leid verursacht worden ist. Die Auflistung der zahlreichen Missstände erfolgt im Abschlussbericht unter den Zwischenüberschriften: „Strafen in der Heimerziehung“, „Körperliche Züchtigung“, „Arreststrafen und Essensentzug“, „Demütigende Strafen“, „Kollektivstrafen“, „Kontaktsperren und Briefzensur“, „Sexuelle Gewalt“, „Religiöser Zwang“, „Einsatz von Medikamenten/Medikamentenversuche“, „Arbeit und Arbeitszwang“ sowie „Fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Förderung“.
In einer zusammenfassenden Bewertung kommt der Runde Tisch schließlich zu der Einschätzung, dass es in der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen ist, die auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz und auch nicht mit pädagogischen Überzeugungen vereinbar waren. Elementare Grundsätze der Verfassung wie das Rechtsstaatsprinzip, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Integrität hätten bei weitem zu wenig Beachtung und Anwendung gefunden. Die Heimerziehung in der DDR bedarf ebenso einer kritischen Aufarbeitung. Die Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
2. Als Rehabilitierung schlägt der Runde Tisch ein Maßnahmebündel vor. Dazu gehören vor allem die Anerkennung des erlittenen Unrechts und eine Entschuldigung der damals Verantwortlichen, die Vereinfachung der Einsichtnahme der Betroffenen in ihre damaligen personenbezogenen Akten sowie die Einrichtung von niedrigschwelligen Anlauf- und Beratungsstellen. Für finanzielle Maßnahmen soll ein Fonds für ehemalige Heimkinder gegründet werden. Dafür sollen 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen, die zu gleichen Teilen von Bund, den westdeutschen Bundesländern und den beiden Kirchen getragen werden sollen.
Der Runde Tisch orientiert seine Vorschläge für aus dem Fonds zu leistende finanzielle Entschädigungen dabei an heute noch bestehenden Beeinträchtigungen, die die Heimerziehung verursacht hat. 20 Millionen Euro sollen für einen „Rentenersatzfonds“ und 100 Millionen Euro für einen „Fonds für Folgeschäden aus Heimerziehung“ zur Verfügung stehen. Aus diesem „Folgeschädenfonds“ sollen Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener aufgrund von Traumatisierungen und besonderem Hilfebedarf bezahlt werden können. Der Katalog des „besonderen Hilfebedarfs“ enthält im Wesentlichen die üblichen Angebote von Trägern der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen in schwierigen Lebenslagen.
3. Viele Betroffene, die in Erziehungsheimen der Bundesrepublik Leid und Unrecht erfahren haben, distanzieren sich von den Ergebnissen des Runden Tisches. Sie kritisieren bereits dessen Zusammensetzung. So seien unter den 21 stimmberechtigten Mitgliedern lediglich drei ehemalige Heimkinder vertreten gewesen. Die ehemaligen Heimkinder seien zudem massiv unter Druck gesetzt worden. Es habe geheißen, wenn nicht weiterverhandelt werde, sei der Runde Tisch geplatzt, und es gebe gar nichts für die ehemaligen Heimkinder (Das Parlament vom 24.01.2011). Der im Abschlussbericht vorgeschlagene Fonds mit 120 Millionen Euro sei unterfinanziert und auf keinen Fall ausreichend. Mit dieser Summe sei eine angemessene Entschädigung für die meisten Opfer nicht möglich (Das Parlament a.a.O.).
4. Der Deutsche Bundestag erachtet insbesondere die Frage der finanziellen Entschädigung ehemaliger Heimkinder durch die Empfehlungen des Runden Tisches als nicht zufriedenstellend gelöst. Die finanziellen Empfehlungen des Runden Tisches zielen nicht auf eine Anerkennung der Leiden der ehemaligen Heimkinder. Sie versuchen durch das Anknüpfen an noch vorhandenen Folgeschäden lediglich, eine angemessene Versorgung der Opfer der Heimerziehung sicherzustellen. Eine angemessene Versorgung sollte jedoch bereits im Rahmen der allgemeinen sozialen Sicherungssysteme selbstverständlich gewährleistet sein.
Die Betroffenen dürfen aus Sicht des Deutschen Bundestages erwarten, dass eine finanzielle Anerkennung ihrer Leiden nicht von noch vorhandenen Folgeschäden abhängig gemacht wird. Eine gerechte Entschädigung muss an dem verübten Unrecht ansetzen. Eine pauschalierte Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder, die unter dem „System Heimerziehung“ gelitten haben, ist deshalb unerlässlich.
Eine solche pauschalierte Opferentschädigung ist auch mit den Feststellungen des Runden Tisches vereinbar. Der Runde Tisch spricht von einem „System Heimerziehung“. Prof. Dr. Manfred Kappeler wies in seiner Würdigung des Abschlussberichts des Runden Tisches auf das systematische Unrecht hin, das in Heimen stattgefunden hat. Die ehemaligen Heimkinder selbst wollten den Begriff des „Unrechtssystems der Heimerziehung“ in den Runden Tisch einführen, wurden jedoch überstimmt.
Die Ausgrenzung der Heimkinder und ihre Ohnmacht gegenüber den Institutionen war weit verbreitet und wurde vom damals geltenden Recht mit verursacht und begünstigt. Die Personengruppe der Heimkinder war dadurch von wesentlichen rechtsstaatlichen Sicherungen ihrer Rechte ausgeschlossen. Der Rechtsstaat Bundesrepublik hat seine eigenen Ansprüche gegenüber den Heimkindern nicht eingelöst.
5. Die Höhe der Entschädigungszahlungen sollte sich an dem Beispiel anderer Staaten orientieren. In der Republik Irland erhielten ehemalige Heimkinder eine Entschädigung von durchschnittlich 75 000 Euro. Insgesamt wurde dort eine Summe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro für die Opferentschädigung zur Verfügung gestellt. In der Bundesrepublik empfiehlt aktuell die Unabhängige Beauftragte des Runden Tisches Sexueller Missbrauch bis zu 50 000 € als Entschädigung an die Betroffenen zu zahlen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. zeitnah einen Gesetzentwurf für ein Heimerziehungsopferentschädigungsgesetz vorzulegen, das sich an folgenden Eckpunkten orientiert:
● Das Gesetz regelt die Entschädigung ehemaliger Heimkinder, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in stationärer Heimunterbringung lebten.
● Als Anerkennung für das Leiden ehemaliger Heimkinder wird eine monatliche Entschädigungsleistung in Höhe von monatlich 300 Euro oder nach Wahl der Berechtigten eine Einmalzahlung von 54.000 Euro eingeführt. Damit soll für die Betroffenen eine Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen geschaffen werden.
● Die Entschädigungszahlungen erfolgen unabhängig von aktuell noch vorhandenen Folgeschäden. Anknüpfungspunkt ist allein das den Betroffenen zugefügte persönliche Unrecht.
● Für besonders geschädigte ehemaliger Heimkinder soll bei Glaubhaftmachung ihrer besonderen Schädigung eine höhere Einmalzahlung oder Opferrente möglich sein.
● Neben den öffentlichen, privaten und kirchlichen Trägern der Heime werden auch Betriebe, die Heimkinder beschäftigten, an der Finanzierung angemessen beteiligt.
● Die Entschädigungszahlungen sind unabhängig von anderen Ansprüchen und nicht auf sie anrechenbar. Der Anspruch ist unpfändbar und nicht vererbbar;
2. dem Deutschen Bundestag zeitnah eine angemessene Umsetzung der Vorschläge des Runden Tisches (mit Ausnahme der Empfehlungen zu den individuellen Entschädigungsleistungen) vorzulegen;
3. dem Deutschen Bundestag möglichst zeitgleich eine Lösung vorzuschlagen, wie auch ehemaligen Heimkindern mit Behinderung, ehemaligen Heimkindern aus der DDR und ehemaligen Heimkindern, deren Heimzeit in den 40er-Jahren lag, eine gleichwertige Anerkennung zugebilligt werden kann;
4. die Empfehlung des Runden Tisches nach einer Entschuldigung umzusetzen. Die Bundesregierung bittet im Namen der beteiligten staatlichen Institutionen um Entschuldigung. Die Kirchen und Privatheime werden aufgefordert, um Entschuldigung zu bitten.
Berlin, den 8. Juni 2011
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt
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Die Kollegin Dittrich behauptet, dass die ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch – sechs waren es – dass die unter Druck gesetzt wurden und erpresst wurden. Ich war Mitglied des Runden Tisches für den Petitionsausschuss. Und ich möchte hier feststellen, dass ich es nicht zugelassen hätte, dass irgend jemand erpresst wird oder unter Druck gesetzt wird. ( Beifall [ihrer Parteikollegen] ) Meine Aufgabe am Runden Tisch war, darauf zu achten, dass die Vorgaben des Petitionsausschusses umgesetzt werden. Und egal, wer was im Nachhinein behauptet, es stimmt so nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JW1HAL« (10. Juni 2011, 13:14)
Grund: BB-Code berichtigt; Youtube-Video sichtbar gemacht
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Die Auflistung der zahlreichen Missstände erfolgt im Abschlussbericht unter den Zwischenüberschriften: „Strafen in der Heimerziehung“, „Körperliche Züchtigung“, „Arreststrafen und Essensentzug“, „Demütigende Strafen“, „Kollektivstrafen“, „Kontaktsperren und Briefzensur“, „Sexuelle Gewalt“, „Religiöser Zwang“, „Einsatz von Medikamenten/Medikamentenversuche“, „Arbeit und Arbeitszwang“ sowie „Fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Förderung“.
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Grund: Youtube-Videos eingefügt
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Plenarprotokoll 17/114
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
114. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 9. Juni 2011
Inhalt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Juni 2011 – VII
[ Die fünfstellige Nummer zusammen mit dem Großbuchstaben dahinter repräsentiert jeweilig die Seitenzahl und genaue Stelle im Plenarprotokoll wo die Rede eines / einer jeweiligen Abgeordneten beginnt ]
Tagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Elisabeth Winkelmeier-Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Marlene Rupprecht, Petra Crone, Christel Humme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Christian Ahrendt, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen (Drucksache 17/6143) ---- 13053 C
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 15:
Antrag der Abgeordneten Heidrun Dittrich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unterstützung für Opfer der Heimerziehung – Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder umsetzen (Drucksache 17/6093) ---- 13053 D
Dorothee Bär (CDU/CSU) ------------------------------------- 13054 A
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) ------------- 13055 A
Sibylle Laurischk (FDP) ---------------------------------------- 13056 C
Heidrun Dittrich (DIE LINKE) -------------------------------- 13058 B
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) -------------- 13058 C
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ------------ 13059 C
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) ------------- 13060 C [ bis 13061 D ]
Zitat
12957 C
ZP 15 - Beratung des Antrags der Abgeordneten Heidrun Dittrich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Unterstützung für Opfer der Heimerziehung – Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder umsetzen – Drucksache 17/6093 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
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„Die Kollegin Dittrich behauptet, dass die ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch – sechs waren es – dass die unter Druck gesetzt wurden und erpresst wurden. Ich war Mitglied des Runden Tisches für den Petitionsausschuss. Und ich möchte hier feststellen, dass ich es nicht zugelassen hätte, dass irgend jemand erpresst wird oder unter Druck gesetzt wird. ( Beifall [ihrer Parteikollegen] ) Meine Aufgabe am Runden Tisch war, darauf zu achten, dass die Vorgaben des Petitionsausschusses umgesetzt werden. Und egal, wer was im Nachhinein behauptet, es stimmt so nicht.“
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Sorry, hatte zuvor vergessen DARAUF hinzuweisen - also hole ich es jetzt mal nach.
♦♦♦ SPD-Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht lügt – sogar im Bundestag ! ♦♦♦
Sunday, June 12, 2011SPD-Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht lügt – sogar im Deutschen Bundestag, wie im Plenarprotokoll festgehalten (Protokoll 17/114 - 09.06.2011).
im EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG NR. 2 @ heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/06/spd-bundestagsabgeordnete-marlene.html
Zitat
Der Artikel in „Das Parlament“ von Götz Hausding über die Heimkinderdebatte von voriger Woche gibt zwar die Argumente richtig wieder, geht aber leider nicht auf den üblen Stil der Debatte ein, mit dem versucht wurde, Frau Dittrich aus der Balance zu bringen.
So behält die Grünen-Abgeordnete Katja Dörner im Artikel das letzte Wort:
»„Es ist sehr traurig und unangemessen, wie durch Sie die sehr gute Arbeit des Runden Tisches diffamiert wird“, sagte Dörner. Es könne zwar nicht gelingen, „erlittenes Unrecht wieder gut zu machen“, doch gehe es darum, die heutige Lebenssituation der einstigen Heimkinder zu verbessern. Vor diesem Hintergrund könne die Arbeit des Runden Tisches nicht genug hervorgehoben werden. Dessen Empfehlungen müssten nun sehr schnell umgesetzt werden, forderte Dörner: „Im kommenden Jahr muss die Stiftung arbeitsfähig sein.“«
das-parlament.de/2011/24-26/Innenpolitik/34757202.html Dienstag, 14. Juni 2011
Zitat
„Vier Fraktionen wollen Vorschläge des Runden Tisches umsetzen. Die Linke fordert mehr“ lautet die Unterüberschrift des erwähnten Artikels. Und wieder hat ein Schreiberling vergessen, etwas zu erwähnen: Ehemalige Heimkinder fordern nämlich mehr! DIE LINKE hat unseren Forderungen im Parlament Ausdruck verliehen.
Es ist schon komisch, wie das Vergessen grassiert: Frau Rupprecht ist von Vergessen geplagt; Frau Vollmer vergisst wahrscheinlich gerade, dass sie das Wort „Heimkinder“ jemals in den Mund genommen hat; PolitikerInnen vergessen reihenweise, dass die Menschenrechte seit Anbeginn der BRD Gültigkeit hatten; die Kirchen vergessen ihre selbst auferlegten Aufgaben – auf dass sie selbst irgendwann in Vergessenheit geraten.
Und alle zusammen vergessen sie gerade, dass wir Heimkinder, egal ob traurig, verstört, behindert, traumatisiert, egal ob Kinder oder Jugendliche, mit unserer Hände Arbeit einen Gutteil dieser Republik aufgebaut und finanziert haben!
Ohne uns, Ihr – mit Verlaub – bornierten Damen und Herren, die Ihr in Kirchen- oder Staatsämtern sitzt oder in den Chefsesseln der Industrie, ohne uns ging es dieser Republik ein ganzes Stück schlechter, finanziell gesehen.
Ihr wollt das gern vergessen? Kann ich verstehen!
Aber – wir werden das nicht zulassen! Nichts wird vergessen! Und nichts wird vergeben! Jedenfalls nicht SO, wie Ihr euch das dachtet!
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Wobei zu unterstreichen ist und man DARAUFHIN durchaus davon ausgehen kann, dass Frau Künast und ihre Partei, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von Anfang an solch eine „angemessene Entschädigung“ unterstützten und sich auch DAFÜR einsetzen würden.
Zitat
Forderungen ehemaliger Heimkinder
Die Betroffenen sind inzwischen aktiv geworden. Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. hat sich im Jahr 2004 als Interessengemeinschaft gegründet. Die Hauptforderungen des Vereins sind Entschuldigungen seitens der Verantwortlichen, eine angemessene Entschädigung der Betroffenen und die historische Aufarbeitung der Heimerziehung.
Wir setzen uns für die Einrichtung einer Stiftung ein, so dass den Heimkindern eine angemessene Entschädigung zuteil werden kann.
Zitat
„Dennoch weinen Sie hier fast Krokodilstränen und wollen nicht entschädigen. Wir fordern dagegen eine gesetzliche Entschädigung. Der von Ihnen vorgeschlagene Fonds mit 120 Millionen Euro bedeutet, dass für Rehabilitationen, die eigentlich Krankenkassenleistungen sind, der Krankenkasse 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen und dass nur die restlichen 20 Millionen Euro direkt ausgezahlt würden. Für nur 30 000 Antragsteller bedeutete das eine Einmalzahlung von 666 Euro.“
Zitat
„Was heißt bitte schön „nur“? Wie viele Milliarden hätten Sie denn gern?“
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Hilfe für Opfer von Misshandlungen in Kinderheimen und Waisenhäusern
In einem gemeinsamen Antrag ( 17/6143 [ = dip.bundestag.de/btd/17/061/1706143.pdf ] ) fordern die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und von Bündnis 90/Die Grünen Entschädigungen fürKinder und Jugendliche, die während einer kommunalen oder kirchlichen Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zwischen 1949 und 1975 zu Opfern von Unrecht und Misshandlungen geworden sind.
Die Fraktion Die Linke brachte zum gleichen Sachverhalt einen eigenen Antrag (17/6093 [ = dip.bundestag.de/btd/17/060/1706093.pdf ] ) mit dem Titel "Unterstützung für Opfer der Heimerziehung - Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder umsetzen" ein.
Beide Anträge sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung am Montag, 27. Juni 2011 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung der Vorsitzenden Sibylle Laurischk (FDP). Die Anhörung findet von 13 bis 16 Uhr im Reichstagsgebäude, Sitzungssaal der SPD-Fraktion im Sitzungssaal 3 S 001 statt.
Zeit: Montag, dem 27. Juni 2011, 13.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Ort: Berlin, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal: 3 S 001[/color]
Geladene Sachverständige
● Gabriele Beyler Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V.
● Dr. Uwe Kaminsky Ruhr-Universität Bochum Evangelisch-theologische Fakultät Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre
● Prof. Dr. Manfred Kappeler Professor für Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik
● Günter Saathoff Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
● Prof. Dr. Christian Schrapper Universität Koblenz-Landau Institut für Pädagogik – Abteilung Pädagogik
● Prof. Dr. Peter Schruth Hochschule Magdeburg-Stendal Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen
● Norbert Struck Der Paritätische Gesamtverband e. V.
● Dr. Friederike Wapler Universität Göttingen Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie
● Ralf Weber Opferbeirat GJWH Torgau
● Dr. Hans-Siegfried Wiegand [ Dejenige, der sich ohne Mandat als „Heimkinder-Vertreter“, am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« selbst, am 10.12.2010, und nochmals öffentlich in einer Pressekonferenz am 13.12.201, dazu bereit erklärt hat einer Abspeisung ALLER EHEMALIGEN HEIMKINDER zuzustimmen. ]
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37112, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden. (ah)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JW1HAL« (19. Juni 2011, 20:27)
Grund: Link entschärft
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Information für alle die nicht am Runden Tisch teilgenommen haben.
Der Runde Tisch [Heimerziehung] war Kasperle-Theater.
Versicherungen würden über diese Art der Schadensregulierung vor Neid erblassen.
Sie sollten sich alle schämen.
Schon bei meiner ersten Teilnahme [am Runden Tisch Heimerziehung] [mit meinerseitigem Sprachrecht während dieser 2-tägigen Sitzung, am 14./15.01.2010] im Januar 2010 merkte ich dass hier etwas nicht stimmt. Frau [Dr. Antje] Vollmer [, (Schirmherrin), ] wollte die Tatbestände Zwangsarbeit und Isolationshaft nicht gelten lassen. Da nutzte mir auch der Hinweis auf das Grundgesetz nichts.
Professor Schrapper benutzt in seiner wissenschaftlichen Aufarbeitung des Landesfürsorgeheim Glückstadt doch diese Worte. Warum wurde dies im Endbericht ignoriert?
Nun gut, dachte ich mir [bei diesem meinem ersten Dabeisein als Stellvertreter, im Januar 2010], wenn dieser Staat sein Gesicht wahren will und am Ende für die Heimkinder ein annehmbares Ergebnis herauskommt soll es mir recht sein.
Bei der Abstimmung für den Zwischenbericht [am späten Nachmittag, Freitag 15. Januar 2010] wurde ich von Frau Vollmer ausgetrickst. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingearbeitet, wollte aber das Ergebnis nicht mittragen. In einer Pause sagte ich dies der Frau Vollmer und sagte ihr auch dass ich mich aufgrund dessen der Stimme enthalten werde. Frau Vollmer hätte mir als erfahrene Politikerin sagen müssen dass dann das Ergebnis als einstimmig gilt.
Hat sie aber nicht.....ausgetrickst. Ohne diese Trickserei hätte es schon beim Zwischenbericht keine Einstimmigkeit gegeben, denn ich war als Vertreter der Frau Fleth zu diesem Zeitpunkt stimmberechtigt.
Die restliche Zeit verbrachte ich am Runden Tisch [Heimerziehung] als nicht stimmberechtigter aufmerksamer Zuhörer.
Mich stört vor allem welche Gehirnakrobatik betrieben wurde um uns glauben zu machen dass alle unsere Ansprüche verjährt sind. Allein weil es so oft wiederholt wurde glaube ich es nicht.
[Dr. Hans Siegfried Wiegand, (Stellvertreter: Jürgen Beverförden); Sonja Djurovic, (Stellvertreter: Stefan Beuerle); Eleonore Fleth, (Stellvertreter: Rolf Breitfeld )] Am vorletzten Tag [Donnerstag, 9. Dezember 2010] versuchten wir den sogen. Hammelsprung und weigerten uns den [Sitzungs]Saal zu betreten. Frau Fleth, Frau Djurovic und Herr Wiegand betraten dann den Saal um kurz unsere Forderungen zu verlesen und dann die Mitglieder des Runden Tisches die unsere Forderungen unterstützen zu uns heraus zu bitten. Leider hielten sie [Frau Fleth, Frau Djurovic und Herr Wiegand] sich nicht an das Drehbuch und ließen sich auf eine 45 minütige Diskussion ein während wir Stellvertreter draussen warteten.
Als sie herauskamen folgten ihnen mehrere Mitglieder des Runden Tisches, u.a. Frau Vollmer und Frau Rupprecht. Ich kann mich noch genau an die Worte der Frau Rupprecht erinnern: "Wenn sie nicht reingehen platzt der Runde Tisch und es gibt garnichts". Sie hat somit in der [17. Wahlperiode, in der] 114. Sitzung des Bundestages [am 9. Juni 2011] eindeutig die Unwahrheit gesagt.
Als die anderen Heimkinder [Frau Fleth, Frau Djurovic, Herr, Wiegand, Herr Beuerle und Herr Beverförden] den Saal betraten bin ich mitgegangen, nicht aus Überzeugung, aber ich wollte bis zum Ende als Zeuge dabei sein.
Bei der Abstimmung zum Endbericht konnten die stimmberechtigten Heimkinder [Frau Fleth, Frau Djurovic, Herr, Wiegand] dem aufgebauten Druck nicht standhalten und haben zugestimmt.
Sofort danach ließ Frau Vollmer die nicht stimmberechtigten Vertreter ebenfalls abstimmen, wohl um das Ergebnis nach oben hin abzurunden.
Ich habe ausdrücklich mit NEIN gestimmt.
Welchen Sinn macht eine Abstimmung wenn das Ergebnis anschließend, weil nicht passend, im Endbericht verschwiegen wird ?
Ich mahne noch mal alle hier Anwesenden: Wer das Ergebnis des Runden Tisches mit trägt macht sich auch mit schuldig.
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Hobbys: u.a., Blogs betreiben: ( 1. ) EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 : heimkinderopfer.blogspot.com ; ( 2. ) EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 : heimkinderopfer2.blogspot.com
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17. Wahlperiode, Abgeordneten, Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung, Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen, Anerkennung der Leiden der ehemaligen Heimkinder, Anerkennung des erlittenen Unrechts, Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder, Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder umsetzen, Anknüpfungspunkt ist allein das den Betroffenen zugefügte persönliche Unrecht, Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Arbeit und Arbeitszwang, Arbeitszwang, Arreststrafen, Arreststrafen und Essensentzug, Ausgrenzung der Heimkinder, besonderem Hilfebedarf, besonderen Hilfebedarfs, besonders geschädigte ehemaliger Heimkinder, Betriebe die Heimkinder beschäftigten, Betroffene, Briefzensur, Bundesrepublik Deutschland, Bundestag, Christine Bergmann, Cornelia Möhring, Demütigende Strafen, Der Anspruch ist unpfändbar und nicht vererbbar, Der Rechtsstaat Bundesrepublik hat seine eigenen Ansprüche gegenüber den Heimkindern nicht eingelöst, Deutschen Bundestag, Deutscher Bundestag, Diana Golze, Die Entschädigungszahlungen sind unabhängig von anderen Ansprüchen und nicht auf sie anrechenbar, Die Heimerziehung in der DDR bedarf ebenso einer kritischen Aufarbeitung, Dr. Gregor Gysi, Drucksache 17/6093, Drucksache 17/6093 - 08. 05. 2011, Ehemalige Heimkinder, ehemaligen Heimkindern aus der DDR, ehemaligen Heimkindern deren Heimzeit in den 40er-Jahren lag, ehemaligen Heimkindern mit Behinderung, eine gerechte Entschädigung muss an dem verübten Unrecht ansetzen, Einmalzahlung von 54.000 Euro eingeführt, Einsatz von Medikamenten/Medikamentenversuche, Elementare Grundsätze der Verfassung, Entschädigung, Entschuldigung, Erziehungsheimen, Erziehungsheimen der Bundesrepublik, Essensentzug, Federal Republic og Germany, Fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Förderung, finanzielle Entschädigungen, Finanzierung, Folgeschädenfonds, Fonds, Fraktion DIE LINKE, Germany, Gesetzentwurf für ein Heimerziehungsopferentschädigungsgesetz, Glaubhaftmachung ihrer besonderen Schädigung, gleichwertige Anerkennung, Gregor Gysi, Halina Wawzyniak, Heidrun Dittrich, Heimerziehung, Heimerziehungsopferentschädigungsgesetz, Heimkinder, höhere Einmalzahlung, Jörn Wunderlich, Jutta Krellmann, Katja Kipping, Kersten Steinke, Kindern und Jugendlichen, Klaus Ernst, Kollektivstrafen, Kontaktsperren, Kontaktsperren und Briefzensur, körperliche Integrität, Körperliche Züchtigung, Leid, Leid und Unrecht, Leid und Unrecht erfahren, Manfred Kappeler, Matthias W. Birkwald, Medikamentenversuche, Menschenwürde, monatliche Entschädigungsleistung in Höhe von monatlich 300 Euro, Opferentschädigung, Opferrente, Personengruppe der Heimkinder, Prof. Dr. Manfred Kappeler, Recht auf persönliche Freiheit, Rechtsstaat Bundesrepublik, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsverstößen, Rehabilitierung, Religiöser Zwang, Rolle der Heimerziehung, Rolle der Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz, Sabine Zimmermann, Sexuelle Gewalt, stationärer Heimunterbringung, Strafen, Strafen in der Heimerziehung, System Heimerziehung, systematische Unrecht, Traumatisierungen, Ulla Jelpke, Unabhängige Beauftragte des Runden Tisches Sexueller Missbrauch, Unantastbarkeit der Menschenwürde, Unrecht, Unrechtssystems der Heimerziehung, Unterstützung für Opfer der Heimerziehung, Verantwortlichen, Wolfgang Neskovic, Yvonne Ploetz, zahlreichen Rechtsverstößen