Retter Radio
Antworten im Thema: 74 » Der letzte Beitrag (26. April 2012, 12:45) ist von gerry.
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Zitat
Heimfolgenschäden
Geschrieben von pethens
Mittwoch, 13. Juli 2011
Am Abend des 7. Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag eine Entschädigung für Heimkinder "zugunsten einzelner Betroffener" (Drucksache 17/6143, Seite 4) auf den Weg gebracht. Die Entschädigung ist an bestehende Folgen gebunden. Der Nachweis einer Rechtsverletzung, und hier zeigt sich das Folgenmodell vor allem als Täterschutz, soll nicht notwendig sein. Der Nachweis eines Heimaufenthaltes soll ausreichen. Dies ist die Minimalvoraussetzung, um überhaupt einen Antrag auf Entschädigung bzw. Therapie stellen zu können.
Welche bestehenden Schäden können gelten gemacht werden? Der Runde Tisch Heimerziehung hat "Folgen des Heimaufenthaltes" anhand der Expertise "Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer komplexen Traumatisierung?" in seinem Abschlussbericht, Seite 26-29, beschrieben. Bestehende Ängste, Bindungsunfähigkeit, Gefühle der Unsicherheit, Schlafstörungen und ähnliches werden aufgelistet. Es seien Folgen einer frühkindlichen Traumatisierung, die sich im späteren Leben als Posttraumatische Belastungsstörung bemerkbar mache. Das ein Heimaufenthalt solche bis heute andauernde Folgen haben kann, scheint wissenschaftlich gesichert. Sind sie aber ausschließlich einem Heimaufenthalt zuzuschreiben? Wohl kaum. Und hier beginnt das Problem.
Erbringen Sie bitte den Nachweis, daß Ihre posttraumatische Störung durch den Heimaufenthalt verursacht ist und nicht etwa durch die Verwahrlosung in Ihrer Familie! Ihr Antrag musste abgelehnt werden, da Sie den Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges Ihrer posttraumatischen Störung mit dem Heimaufenthalt nicht erbracht haben. Fiktion oder realistische Einschätzung? Wohl letzteres, denn die Politiker haben vorgebaut.
So führte Norbert Geis in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 aus, daß die Kinder und Jugendliche, die ins Heim kamen, oft "Verwahrlosungszuständen" aufgewiesen haben und oft "schwererziehbar" gewesen seien. Die Familie konnte ihre Erziehung nicht gewährleisten. Posttraumatische Belastungsstörung als Folge der Heimerziehung oder der Verwahrlosung in der Familie? Wie und in welchen Fällen kann man diese Alternative ausschließen? Vielleicht bei Säuglingen? Schwierig, denn auch hier liegen Argumentationsstrukturen parat. So führte eine Generaloberin eines Frauenordens 1963 in einem Vortrag aus: "Da sind Kinder - und dafür reichen die Plätze nie - die unehelich geboren sind, die tief die Spuren der in Leidenschaft und Rausch erfolgten Zeugung an Leib und Seele an sich tragen". Vielleicht würde man das heute nicht mehr so ausdrücken und eher von genetischen Defekten sprechen. Also eine weitere Alternative für eine Ablehnung? Wer weiß, in ein paar Wochen werden wir klüger sein!
Bundestagsdebatte ( 7.7.2011) zu dem Thema; "Unrecht an Heimkinder in den 50er und 60er Jahren".
1 Norbert Geis, CDU/CSU
youtube.com/watch?v=vJP4gDt9I1E
2. Marlene Rupprecht, SPD
youtube.com/watch?v=S5OCJWGRXNk
3. Sibylle Laurischk, FDP
youtube.com/watch?v=vkoI-uP_HzA
4. Jörn Wunderlich, Die LINKE
youtube.com/watch?v=yK0p7jSmOew
5. Josef Winkler, B90/Grüne
youtube.com/watch?v=y8iEzYXAHBY
6. Manfred Kolbe, CDU
youtube.com/watch?v=ah1czZmMA_k
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 13. Juli 2011 )
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JW1HAL« (13. Juli 2011, 14:18)
Grund: Videos sichtbar gemacht
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Martin,
dass ich mit Namen in der Lesung im Plenum genannt wurde von Winkler sagt Alles. Er weiß genau, wie er mich und Euch im Verfahren vor dem Petitionsausschuss missbraucht hat (wir telefonierten wöchentlich/täglich mit seinem Büro im Einvernehmen des Ziels) um ein Ziel, irgendein Ziel zu erreichen. Er hat und konnte proklamieren:
Wir sind stolz, das historische Thema so gelöst zu haben (ähnlich im Wortlaut).
Jetzt ist bei ihm auf Wikipedia diese Leistung und er kann in der Fraktion aufrücken für höhere Aufgaben. Bei der nächsten Wahl – 2013 geht nichts an GRÜN vorbei – dann hat er Zahltag.
LG
Michael
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„Wir schließen uns hier den Forderungen der ehemaligen Heimkinder nach materieller Anerkennung/ Ausgleichzahlungen in Form einer lebenslangen monatlichen Rente von 300 Euro bzw. einer entsprechenden einmaligen Ausgleichszahlung an!“
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♦♦♦ Heimopfer, der Bundestag hat beschlossen und DARAN ist nichts zu ändern ! ♦♦♦
Lieber Peter [ ........ ].
Es scheint mir, dass auch Du meine Bekanntgebung
worin es mir eigentlich hauptsächlich darum ging soweit wie möglich kund zu tun – und auch MUTTER KIRCHE und VATER STAAT ( im jetzigen großdeutschen Reich ) kund zu tun und wissen zu lassen, dass ich es weltweit verbreite – dass
"The German government in its arrogance does not give a shit about Heimopfer."
missverstanden hast.
Ich rede in meiner Bekanntgebung nur von dem „Gesetzgebungsverfahren“. Es wird, meines Erachtens, so wie ich es verstehe, kein „Gesetzgebungsverfahren“ geben. Denn so ist es am 07.07.2011 im Bundestag mehrheitlich entschieden worden ! – Somit ist die Sache im Bundestag abgeschlossen und vom Tisch, und nichts mehr kann ( so wie ich es sehe ! ) DORT erreicht werden.
Der Bundestag hat beschlossen DIE GANZE HEIMKINDERPROBLEMATIK einzig und allein aussenparlamentarisch zu behandeln und zu regeln und alles weitere diesbetreffende Handhaben im weitesten Sinne den Täterorganisationen und Anspruchsgegnern – d.h. den Anspruchsgegnern einer „angemessenen Entschädigung“ – zu überlassen, und die Bundesregierung will dazu nur ihren minimalen Beitrag aus schon bestehenden Haushaltsgeldern zusteuern. Fertig. Nur Letzteres muß noch endgültig abgesegnet werden; und auch das hat nichts mehr mit „Gesetzgebung“ zu tun.
In so fern ist die Sache also abgeschlossen; und es hat auch keinen Zweck im Nachhinein darüber zu jammern, wenn man sich bereit erklärt hat – zu dem Zeitpunkt als es darauf ankam ! – den „SPATZ IN DER HAND“ zu akzeptieren und dies zu Protokoll gegeben hat.
Dass es ja vielleicht für die Heimopfer selbst AUCH noch viele aussenparlamentarischen Möglichkeiten gibt zu ihrem Recht zu kommen streite ich ja nicht ab. --- Daran wird momentan gearbeitet seitens derer die nicht einfach nur auf ihrem Hintern sitzen und „zu Hause herumsitzen“.
Es wird schon noch werden. Aufgeben werden wir auf keinen Fall.
Herzliche Grüße
Martin
Zitat
Hallo Martin,
das Parlament will nach den Parlamentsferien bis Ende des Jahres über das abstimmen, was im Bundestag beschlossen wurde. Deswegen ist dieser Beschluß auch an die Bundesregierung gegangen. Erst dann ist es amtlich. Auch dann ist noch etwas zu machen, wenn man sich richtig darum kümmert. Leider haben viele Heimkinder, so auch Du mit Deinen Beiträgen dazu beigetragen, das jetzt alles verloren sei.
Ich frage mich überhaupt noch ob unsere ehrenamtliche Gruppe ( [ ... kurze Passage hier an dieser Stelle von MM heraus editiert ... ] ), [ ... kurze Passage hier an dieser Stelle von MM heraus editiert ... ], hier weiter machen sollen, wenn die Heimkinder jetzt schon den Kopf in den Sand stecken.
LG
Peter
Zitat
♦♦♦ Heimopfer. - Was ist eigentlich im Bundestag beschlossen worden, und was nicht ? ♦♦♦
Lieber Peter [ ........ ].
Ich akzeptiere dass einige Betroffene die Meinung vertreten, dass der BUNDESTAG bisher noch keine endgültige Entscheidung getroffen habe. Diese Meinung teile ich persönlich jedoch nicht.
Die deutsche politische Institution und der deutsche Regierungsmechanismus DEUTSCHER BUNDESTAG ist das Bundesparlament der Bundesrepublik Deutschland ( es ist the German Federal Parliament oder the Federal Parliament of the Federal Republic of Germany )
Wenn der BUNDESTAG etwas beschlossen hat bedeutet dies, meines Erachtens, dass das BUNDESPARLAMENT in seiner offiziellen Kapazität in einer offiziellen und öffentlichen Sitzung etwas beschlossen hat und dieser Beschluss offiziell zu Protokoll gegeben wurde und das sich dann alles weitere danach richtet und richten muß.
Zu der Frage ob die „Heimkindersache“ im DEUTSCHEN BUNDESTAG abgeschlossen ist, oder nicht, verweise ich auf
1.) das PLENARPROTOKOLL der 17. Wahlperiode, der 120. Sitzung des Bundestags vom 7. Juli 2011, Seite 14027 D @ de.calameo.com/read/000785249dfeb12eafd95 ( auf mein Arrangement hin dort eingestellt ) ( insgesamt 9 Seiten; und am Ende dieser neun Seiten ist die Abstimmung und der Beschluss aufgeführt auf den ich mich beziehe ! )
2.) das TOP TV BERLIN Video des Interviews von Peter Henselder mit Heidrun Dittrich, MdB, vom 7. Juli 2011 @
( 13 Minuten Länge ) und
3.) die drei Dokumente ausgehend von dem Büro der Bundestagsabgeordneten Heidrun Dittrich der Fraktion DIE LINKE., die ich selbst mir die Mühe gemacht habe an verschiedenen Stellen ins Internet zu stellen, zum Beispiel auch hier im FREIE INITIATIVE EHEMALIGER HEIMKINDER M - FORUM ( I. ) @ fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&threadID=34&pageNo=1 und ( II. ) @ fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&threadID=34&pageNo=2
a.) »Bezug: Debatte Entschädigung ehem. Heimkinder am 07.07.22 DBTG« - »Presseerklärung« @ fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=392#post392
b.) »▲ PRESSEINFORMATION zur Presserklärung vom 08.07.2011 von Heidrun Dittrich, MdB, DIE LINKE re EHEMALIGE HEIMIKINDER Resultat im Bundestag. ▲« wiedergegeben @ fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=412#post412
c.) »Beschluss des Haushaltsausschusses - re Ausschuss-Drucksache 3099« ( vom 06.07.2011 ) wiedergegeben @ fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=423#post423
Einzig und allein mich auf ALL DIES stützend, bin ich persönlich der Meinung, dass die „Heimkindersache“ im DEUTSCHEN BUNDESTAG abgeschlossen ist, und das dies genau der Realität entspricht.
...also hauptsächlich Dank Antje Vollmer, Dank Marlene Rupprecht, Dank Josef Philip Winkler und Dank Hans-Siegfried Wiegand ( „DR. SPATZ“ ) vom Tisch ist.
Mit solidarischen Grüßen an alle Geschundenen, Betroffenen und Betrogenen.
Martin MITCHELL
PS. Wenn ich irgendwo / irgendwie falsch liege, bitte ich um Hilfe es "richtig" zu verstehen.
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Betreff:
♦♦♦ Heimopfer. - Was ist eigentlich im Bundestag beschlossen worden, und was nicht ? ♦♦♦
Sehr geehrter Herr Martin Mitchell,
Sie haben völlig richtig erkannt, dass die Anträge zur Entschädigung der ehemaligen Heimkinder nunmehr im Bundestag beendet sind.
Der Antrag der Partei DIE LINKE. wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Antrag der CDU/ CSU, FDP, SPD und Grünen angenommen. Damit wurde keine gesetzliche Grundlage geschaffen, sondern es muss mithilfe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern sowie den Kirchen die Fondszahlung geregelt werden. Die Beteiligung der ehemaligen Heimkinder ist damit nicht geregelt, die Umsetzung der Fondszahlungen läuft nun am Parlament und an der Öffentlichkeit vorbei. Denn Kriterien für einen Beirat, die Besetzung, die Opfereigenschaft oder die Widerspruchsmöglichkeiten und Klagemöglichkeiten werden nun nicht mehr erörtert.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mir gerne schreiben oder meine Webseite besuchen:
HeidrunDittrich.de
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Dittrich, DIE LINKE.
Mitglied des Deutschen Bundestages
Seniorenpolitische Sprecherin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227-72615
Fax: 030 227-76615
Heidrun.Dittrich[a]Bundestag.de
Wahlkreisbüro Hannover
Heidrun Dittrich
DIE LINKE.
Kötnerholzweg 47
30451 Hannover
Tel.: 0511 44981865
Fax: 0511 44981867
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »martini« (22. Juli 2011, 06:42)
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Betreff: ♦♦♦ Heimopfer. - Was ist eigentlich im Bundestag beschlossen worden, und was nicht ? ♦♦♦ Sehr geehrter Herr Martin Mitchell, Sie haben völlig richtig erkannt, dass die Anträge zur Entschädigung der ehemaligen Heimkinder nunmehr im Bundestag beendet sind. Der Antrag der Partei DIE LINKE. wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Antrag der CDU/ CSU, FDP, SPD und Grünen angenommen. Damit wurde keine gesetzliche Grundlage geschaffen, sondern es muss mithilfe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern sowie den Kirchen die Fondszahlung geregelt werden. Die Beteiligung der ehemaligen Heimkinder ist damit nicht geregelt, die Umsetzung der Fondszahlungen läuft nun am Parlament und an der Öffentlichkeit vorbei. Denn Kriterien für einen Beirat, die Besetzung, die Opfereigenschaft oder die Widerspruchsmöglichkeiten und Klagemöglichkeiten werden nun nicht mehr erörtert. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mir gerne schreiben oder meine Webseite besuchen: HeidrunDittrich.de Mit freundlichen Grüßen Heidrun Dittrich, DIE LINKE. Mitglied des Deutschen Bundestages Seniorenpolitische Sprecherin Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227-72615 Fax: 030 227-76615 Heidrun.Dittrich[a]Bundestag.de Wahlkreisbüro Hannover Heidrun Dittrich DIE LINKE. Kötnerholzweg 47 30451 Hannover Tel.: 0511 44981865 Fax: 0511 44981867
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lebemann« (19. November 2011, 10:53)
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Am Nachmittag [ 16.11.2011 ] machte das Kabinett [ d.h., nicht das Bundesparlament ( = der Bundestag ), sondern alle zuständigen Minister und Ministerinnen der Bundesregierung, einer Koalition zwischen CDU und FDP ] auch den Weg für die Entschädigung ehemaliger Heimkinder in Westdeutschland frei, die zwischen 1949 und 1975 Opfer von Misshandlungen geworden sind. Vorgesehen ist die Schaffung eines Entschädigungsfonds mit 120 Millionen Euro ab Januar 2012, für den Opfer bis zum 31. Dezember 2014 einen Antrag auf Entschädigung stellen können. Der Bund, die West-Länder und die Kirchen sollen dafür jeweils 40 Millionen Euro bereitstellen. Das Kabinett übernahm damit die Empfehlungen eines vom Bundestag eingesetzten "Runden Tisches Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren". Nach Schätzungen lebten zwischen 1945 und 1970 rund 800.000 Kinder in Westdeutschland in Heimen, davon bis zu 600.000 in Einrichtungen der Kirche. In den vergangenen Jahren war aufgedeckt worden, dass viele von ihnen drakonische Strafen, Misshandlungen und Missbrauch erdulden mussten.
Zitat
am MITTWOCH, 16. NOVEMBER 2011
Es handelt sich NICHT um Entschädigungszahlungen!!!!
Egal wie oft das von Bund, Ländern und Kirchen betont wird, egal wie oft es in den Medien wiederholt wird.
Eine Entschädigung ist eine Zahlung, die darauf abzielt, den Verlust an Lebensqualität, an Lebenseinkommen, an physischer und/oder psychischer Gesundheit geldwert auszugleichen. Dafür gibt es sogar Listen (Verlust eines Armes, eines Fingers, einer Hand, der Gebärfähigkeit, etc. pp.) auch wenn es pervers klingen mag.
Im Fall der ehemaligen Heimkinder aber handelt es sich Hilfsleistungen. Genauer gesagt wird es gehen um: Rentennachzahlungen, Sachleistungen, Therapien. Alle diese Leistungen wird es geben, wenn
–> sie beantragt werden,
–> die Hilfsbedürftigkeit des Antragsstellers nachgewiesen werden kann,
–> die Hilfsbedürftigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt zu sehen ist.
Hierzu sollen sogenannte Anlaufstellen eingerichtet werden in den einzelnen Bundesländern.
Was bei diesem "Angebot" für die Überlebenden noch hinzukommt, liest man im Protokoll der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 26./27.Mai 2011 in Essen
Da heißt es nämlich u.a. in der Anlage zum Beschlussentwurf Punkt. 5 des TOP 6.4
"Die zentrale Stelle soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
● Sicherstellung von Zahlungen gegen Verzicht auf weiteres Verfahren – Befriedungsfunktion"
Und das ist dann an Verlogenheit und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Denn normalerweise werden Schäden, bei denen es sich eben nicht um den Schaden an einer Person handelt, in Großverfahren verhandelt. Und dabei wird in der Regel zu einem Junktim gegriffen - will sagen, es werden Dinge zusammengeführt, von denen gesagt wird, dass das eine ohne das andere nicht in Frage kommt. Beispiel:
Kirchen erklären sich bereit eine Summe zu zahlen, die den entstandenen Schaden ausgleicht.
Forderer (also ehemalige Heimkinder) erklären sich mit ihrer Unterschrift bereit, nicht weiter zu klagen, wenn die Summe akzeptabel ist.
Das wird solange verhandelt, bis beide Seiten sich mit der zu zahlenden Summe zufrieden zeigen.
Was aber gar nicht geht, ist das, was im Falle der Überlebenden geschehen ist:
–> Die Schadensverursacher erklären EINSEITIG eine Summe!
–> Die Forderer unterschreiben einen Verzicht auf weitere Klagen!
–> Und Auszahlungen werden NUR als HILFE im Falle der Hilfsbedürftigkeit bezahlt!
–> Keineswegs wird ein Ausgleich zum entstandenen Schaden bezahlt.
Wie gesagt: Von Entschädigung kann keine Rede sein – eher von einem wahren Schnäppchen. Für die Schadensverursacher nämlich!
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17. Wahlperiode, Abgeordneten, Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung, Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen, Anerkennung der Leiden der ehemaligen Heimkinder, Anerkennung des erlittenen Unrechts, Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder, Angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder umsetzen, Anknüpfungspunkt ist allein das den Betroffenen zugefügte persönliche Unrecht, Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Arbeit und Arbeitszwang, Arbeitszwang, Arreststrafen, Arreststrafen und Essensentzug, Ausgrenzung der Heimkinder, besonderem Hilfebedarf, besonderen Hilfebedarfs, besonders geschädigte ehemaliger Heimkinder, Betriebe die Heimkinder beschäftigten, Betroffene, Briefzensur, Bundesrepublik Deutschland, Bundestag, Christine Bergmann, Cornelia Möhring, Demütigende Strafen, Der Anspruch ist unpfändbar und nicht vererbbar, Der Rechtsstaat Bundesrepublik hat seine eigenen Ansprüche gegenüber den Heimkindern nicht eingelöst, Deutschen Bundestag, Deutscher Bundestag, Diana Golze, Die Entschädigungszahlungen sind unabhängig von anderen Ansprüchen und nicht auf sie anrechenbar, Die Heimerziehung in der DDR bedarf ebenso einer kritischen Aufarbeitung, Dr. Gregor Gysi, Drucksache 17/6093, Drucksache 17/6093 - 08. 05. 2011, Ehemalige Heimkinder, ehemaligen Heimkindern aus der DDR, ehemaligen Heimkindern deren Heimzeit in den 40er-Jahren lag, ehemaligen Heimkindern mit Behinderung, eine gerechte Entschädigung muss an dem verübten Unrecht ansetzen, Einmalzahlung von 54.000 Euro eingeführt, Einsatz von Medikamenten/Medikamentenversuche, Elementare Grundsätze der Verfassung, Entschädigung, Entschuldigung, Erziehungsheimen, Erziehungsheimen der Bundesrepublik, Essensentzug, Federal Republic og Germany, Fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Förderung, finanzielle Entschädigungen, Finanzierung, Folgeschädenfonds, Fonds, Fraktion DIE LINKE, Germany, Gesetzentwurf für ein Heimerziehungsopferentschädigungsgesetz, Glaubhaftmachung ihrer besonderen Schädigung, gleichwertige Anerkennung, Gregor Gysi, Halina Wawzyniak, Heidrun Dittrich, Heimerziehung, Heimerziehungsopferentschädigungsgesetz, Heimkinder, höhere Einmalzahlung, Jörn Wunderlich, Jutta Krellmann, Katja Kipping, Kersten Steinke, Kindern und Jugendlichen, Klaus Ernst, Kollektivstrafen, Kontaktsperren, Kontaktsperren und Briefzensur, körperliche Integrität, Körperliche Züchtigung, Leid, Leid und Unrecht, Leid und Unrecht erfahren, Manfred Kappeler, Matthias W. Birkwald, Medikamentenversuche, Menschenwürde, monatliche Entschädigungsleistung in Höhe von monatlich 300 Euro, Opferentschädigung, Opferrente, Personengruppe der Heimkinder, Prof. Dr. Manfred Kappeler, Recht auf persönliche Freiheit, Rechtsstaat Bundesrepublik, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsverstößen, Rehabilitierung, Religiöser Zwang, Rolle der Heimerziehung, Rolle der Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz, Sabine Zimmermann, Sexuelle Gewalt, stationärer Heimunterbringung, Strafen, Strafen in der Heimerziehung, System Heimerziehung, systematische Unrecht, Traumatisierungen, Ulla Jelpke, Unabhängige Beauftragte des Runden Tisches Sexueller Missbrauch, Unantastbarkeit der Menschenwürde, Unrecht, Unrechtssystems der Heimerziehung, Unterstützung für Opfer der Heimerziehung, Verantwortlichen, Wolfgang Neskovic, Yvonne Ploetz, zahlreichen Rechtsverstößen