Retter Radio
Antworten im Thema: 63 » Der letzte Beitrag (11. Mai 2012, 03:10) ist von martini.
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. Das nennt sich 'Entschädigung Made in Germany'.
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Zitat
Entschädigung Ehemaliger Heimkinder
[ Das ausserparlamentarische Gremium ] Der Runde Tisch „Heimerziehung West“ hat das öffentlich bekannt gewordene Schicksal der ehemaligen Heimkinder in den alten Bundesländern aufgearbeitet, die als Kinder und Jugendliche in den 50er und 60er Jahren in westdeutschen Erziehungsheimen brutalen Erziehungsmethoden, Zwangsarbeit und sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren. Anlass dafür war die Entscheidung [ am 27.11.2008 / 04.12.2008 ] des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestages, wonach das erlittene Unrecht und Leid der Kinder und Jugendlichen in verschiedenen Kinderheimen an einem Runden Tisch erörtert werden sollte, um dem Anliegen und der Bedeutung des Geschehenen gerecht zu werden. Insofern war es der politische Wille, dieses Unrecht aufzuarbeiten.
Die Praxis in den DDR-Heimen wurde in diesem Gremium nicht beleuchtet. Den Missbrauchsopfern von Kinderheimen, Aufnahme- und Beobachtungsheimen, Spezialkinderheimen, Jugendwohnheimen, dem Kombinat der Sonderheime und den Jugendwerkhöfen der sozialistischen DDR muss jedoch zwanzig Jahre nach dem Mauerfall auch endlich Gehör verschafft werden.
In den letzten Wochen [ Juni 2011 / Juli 2011 ] haben Mitglieder des Deutschen Bundestages überfraktionell an einem gemeinsamen Antrag gearbeitet. Zwar sollte der Antrag zunächst nur die Ergebnisse aus dem Runden Tisch „Heimerziehung West“ zum Gegenstand haben, aber es bestand schnell Einigkeit darüber, dass auch das Unrecht in den DDR-Heimen im Antrag behandelt werden soll.
Denn Leid und Unrecht erlitten auch Kinder und Jugendliche in den DDR Heimen. Die Kinder- und Jugendfürsorge in der DDR verfolgte immer auch das politische Ziel, eine Unterordnung der Kinder und Jugendlichen unter die sozialistische Diktatur zu erzwingen. Gründe für die Unterbringung in Heimen waren familiärer, fürsorglicher und politischer Art.
Angesichts des erlittenen Unrechts in Erziehungseinrichtungen der DDR halte ich es für notwendig, Hilfsangebote für Opfer aus Heimen der DDR vorzusehen und diese an den Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung zu orientieren. Im Rahmen solcher Hilfsangebote sollten Leistungen berücksichtigt werden, die nach den Rehabilitierungsgesetzen für die Heimunterbringung gewährt worden sind.
Der Antrag wurde bereits am 7. Juni 2011 in den Bundestagsfraktionen beschlossen und am 9. Juni 2011 im Plenum behandelt. Überfraktionell bestand auch Einigkeit darüber, dass dieser Zeitplan notwendig ist, um ein Zeichen gegen das begangene Unrecht zu setzen. Die Realisierung des engen Zeitplans ist uns auch gelungen.
Mit dem am 07. Juli 2011 im Deutschen Bundestag beschlossenen fraktionsübergreifenden Antrag haben wir nun die Weichen gestellt, für Opfer aus den ehemaligen DDR-Kinderheimen eine Entschädigungslösung zu schaffen. Dazu müssen wir die Vorgänge in der ehemaligen DDR noch weiter aufarbeiten.
Es ist ein wichtiges Signal, dass wir erlittenes Unrecht an Kindern und Jugendlichen in West- als auch in Ostdeutschland gleichermaßen anerkennen und Hilfsangebote auch für Opfer aus DDR-Heimen bereitstellen.
Die FDP-Bundestagfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Forderungen aus dem Antrag nun zügig umgesetzt werden.
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Zitat
Dr. jur. Christian Sailer
Rechtsanwalt
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail: info@kanzlei-sailer.de
*edit* kanzlei-sailer.de
20. Februar 2012
Herrn Bischof
Dr. Stephan Ackermann
Beauftragter der Bischofskonferenz
für alle Fragen im Zusammenhang des
sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
im kirchlichen Bereich
Bistum Trier
54203 Trier
Schadenersatz für die Opfer
hier: Verzicht auf Verjährungseinreden
Sehr geehrter Herr Dr. Ackermann
als ein Anwalt, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass sich die Kirche gegenüber Schadenersatzansprüchen auf die Einrede der Verjährung beruft. Auf diese Weise entledigt sie sich der Hauptlast der Wiedergutmachung der verheerenden Schaden, die Kindern und Jugendlichen durch die Sexualverbrechen ihrer Priester zugefügt wurden.
In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, der auch von kirchlicher Seite immer wieder bestärkt wird, dass Verjährungsfristen unüberwindliche Hindernisse darstellen, die nur der Gesetzgeber beseitigen könnte, und auch dies nur für die Zukunft. In diesem Sinne forderten auch Sie vor kurzem eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht.
In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen großen Irrtum und vielleicht auch eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn Verjährungsfristen greifen nur, wenn und solange sich die Kirche darauf beruft. Würde sie dies nicht tun, könnten einschränkungslos alle Missbrauchsfälle, gleich wie lange sie zurückliegen, in Zivilprozessen aufgearbeitet werden und den Opfern durch angemessene Entschädigung ihr schweres Schicksal wenigstens teilweise erleichtert werden. Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, der als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadenersatz für den großten Teil ihrer Leidenszeit von vornerein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft.
Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstandes und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen? Solange Ihre Kirche das nicht tut, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Opfern klerikaler Kinderschädung eine angemessene Entschädigung bewusst verweigert, um sie stattdessen mit Almosen abzuspeisen.
Als einer der Vertreter dieser Opfer fordere ich Sie als den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz auf, auf Ihre Amtsbrüder und alle Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, ab sofort auf die Flucht in die Verjährungseinrede zu verzichten und endlich den Weg für eine angemessene Entschädigung der furchtbaren Qualen der Missbrauchsopfer freizugeben.
Da es sich um eine Angelegenheit von überragender öffentlicher Bedeutung handelt, schreibe ich diesen Brief als offenen Brief an Sie und erwarte auch eine öffentliche Antwort. Der jüngste Hinweis Ihres Sprechers, dass Sie auf offene Briefe nicht antworten würden, kann im vorliegenden Fall nicht gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Sailer
Dr. Sailer
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JW1HAL« (26. Februar 2012, 14:03)
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abuse, abused, all such cases of child sexual abuse, Australia 2011, Australien, Australien 2011, Bundesrepublik, Bundesrepublik Deutschland, cases of child sexual abuse, child sexual abuse, children, children and youth, compelled to perform sexual services, compelled to perform unpaid forced labour, compensated, compensation to victims of child sexual abuse, damages, damalige erzwungene sexuelle Dienstleistungen, damaligen Heimen, decided and decreed, decreed, determination, determine the outcome, Deutschland, Ehemalige Heimkinder, Ehemaligen Heimkind Martin Mitchell, endgültig, endgültig und nicht anfechtbar, entschädigt, Entschädigung, Entschädigung Made in Germany, Entscheidung, erzwungene sexuelle Dienstleistungen, erzwungenen sexuellen Dienstleistungen, Federal Republic of Germany, final, forced labor, forced labour, former institutionalised child, Gewalt, gezwungen, have no right to claim damages, Heimen, Heimerziehung, Heimkinder, Heimkinder-Compensation, Heimkinder-Entschädigung, Ihre Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar, in den damaligen Heimen nur auf physische und psychische Weise misshandelt wurden, INSTITUTIONAL CORRECTIONAL PAEDAGOGY, institutionalised, institutionalised children and youth, institutionalised children and youth having been compelled to perform sexual services whilst undergoing such institutionalization, institutionalization, institutionalized child, keinen Anspruch auf Entschädigung, Kindsopfer, Kindsopfer sexualisierter Gewalt, KIRCHEN, lie, Lüge, Martin Mitchell, Martin Mitchell - Australia, matters of complaint, nicht anfechtbar, not subject to review, nur gezwungen wurden unentlohnte Zwangsarbeit zu leisten, Organisationen der Täter und Schädiger aus Staat und Kirchen, perform sexual services, perpetrators, physically and psychologically abused, Schädiger, Schädiger aus Staat und Kirchen, sexual abuse, sexual services, sexualisierter Gewalt, sexuelle Dienstleistungen, sexuellen Dienstleistungen, sexuellen Dienstleistungen erbracht, simply compelled to perform unpaid forced labour, simply physically and psychologically abused, So sieht Heimkinder-Entschädigung im Vaterland aus, STAAT, Täter, Täter und Schädiger, Täter und Schädiger aus Staat und Kirchen, That is called Compensation Made in Germany, That is what Heimkinder-Compensation looks like in the Fatherland, Their determination is final and not subject to review, those having committed the abuse and caused the damage, unpaid forced labour, USA, Vaterland, werden nicht entschädigt, werden nicht entschädigt werden, will not be compensated, youth, Zwangsarbeit