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Skorpion

121

Mittwoch, 11. April 2012, 13:28

Michinka, Deinen Beiträgen kann ich aus vollen Herzen nur zustimmen :thumbsup: :thumbsup:
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micky

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Zwillinge

122

Mittwoch, 11. April 2012, 13:34

Hallo Michinka,beim lesen Deines Textes war ich schon sehr sauer,obwohl ich im Grunde genommen ein ruhiger Vertreter bin.Gerade dieser Satz von Dir "Irgendwie habe ich auch den Eindruck dass die meisten Leute die hinter dem Entschädigungs Geld her sind aus dem Osten von Deutschland kommen. Frage ich mich warum das so ist ich glaube nicht dass da Leute mehr gequält worden sind wie im Westen."
hat mich sehr wütend gemacht,denn auch ich bin aus dem Osten.Für mich steht fest,das alle ehm.Heimkinder entschädigt werden sollen und müssen.Weiterhin schreibst Du "Scheiß auf die Kohle dadurch gehts euch auch nicht besser".Oh doch,denn viele von uns sind harz 4 Empfänger oder bekommen eine Eu-Rente.
Das mit dem Gesetz für die Verjährung für Missbrauch finde ich in Ordnung,allerdings können viele von den Schweinen,die uns das angetan haben nicht mehr vor Gericht gestellt werden,weil sie inszwischen verstorben sind.In meinem Fall ein Lehrer und Nachbar.Liebe Grüße Micky

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Skorpion

123

Mittwoch, 11. April 2012, 15:38

Micky, dann müßtest Du auch auf mich sauer sein, ich hab es auch leid nur ständig zu lesen," Ost-Heimkinder " manchmal kommt mir wirklich vor ich bin hier in einem Ost-Heimkinderforum, und wenn ich mir persönlich dann von Usern gefallen lassen muß,"Typisch Wessi
arrogant" und Anderes, so, das macht mich jetzt sauer X( hier gehts doch wirklich nur noch um die Bedürfnisse der Ost-Heimkinder,
das ist jetzt offen meine Meinung, egal was jetzt andere denken.
Auch ich scheiß auf die blöde Entschädigung und kann auch das Wort wie schon öfters erwähnt nicht mehr hören, was erhofft man davon ?
Tausende Euro von Entschädigung oder was ? ;( und dann gehts Allen besser und die Depressionen oder Krankheiten sind "schnipps"
weg ?
Und ich verhöhne damit keine Heimkinder, den ich bin selbst ein "WESSI-HEIMKIND" und habe dort von meinem 5 bis 15 Lebensjahr verbracht, und was ich dort erlebt habe möchte ich garnicht schildern, aber ich lebe jetzt hier und nicht in der Vergangenheit.
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martini

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124

Samstag, 14. April 2012, 06:58

Ehemalige Heimkinder sollen zum wiederholten male über den Tisch gezogen werden ( Das Über-den-Tisch-Ziehen soll bundesweit – in OST und WEST - am 1. Januar 2012 beginnen ! )

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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?

HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.


THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.



Eine der ausschlaggebensten „Verjährungsregeln“ ist schon mehrfach von mir dargestellt worden und wird auch hier noch einmal für alle in Erinnerung gerufen.

Zitat

hpd - Humanistischer Pressedienst

Missbrauchsopfer11 April 2012 - Nr. 13212

Geheuchelte Fürsorge

@
http://hpd.de/node/13212

BONN/OBERWESEL. (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt.

Dem Schreiben war ein Offener Brief des Opferanwalts Christian Sailer vorangegangen, der die Bischöfe dazu aufgefordert hatte, auf die Verjährungseinrede zu verzichten, um die von kirchlicher Seite immer wieder versprochene „restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle“ zu ermöglichen.

Das Antwortschreiben des „Büros für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich“ ist auf den 15. März datiert und mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ versehen. Rechtsanwalt Sailer wird darin gebeten, das Schreiben nicht zu veröffentlichen. Allerdings hatte Sailer nicht privat gefragt, sondern öffentlich – nicht zuletzt auch im Auftrag seiner Mandantin Alexa Whiteman, die über Jahre hinweg sexuelle wie nicht-sexuelle Gewalt in katholischen Heimen erleiden musste. Aufgrund der öffentlichen Bedeutung der Sache kann es Whiteman und Sailer zufolge gar nicht angehen, „dass die Antwort der Kirche nun in der Schublade verschwindet, bloß weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist“.

Im Brief heißt es, dass der für Missbrauchsfälle zuständige Bischof Ackermann die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch ausdrücklich unterstütze. Solange allerdings die bisherige Rechtslage Bestand habe, sei die Regelung der Kirche, die Opfer freiwillig zu entschädigen, für die Betroffenen „fairer und unbürokratischer“ als der Gerichtsweg. „Das klingt menschenfreundlich, ist aber in puncto Heuchelei kaum zu übertreffen!“, meint dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. „Denn die Kirche müsste keineswegs auf die Verjährung sexueller Straftaten bestehen, da dies bei Zivilgerichtsprozessen in ihrem eigenen Ermessen liegt.

Umso ungeheuerlicher sei die Argumentation im vorliegenden Brief: „Im Kern behauptet die Deutsche Bischofskonferenz, dass sie sich deshalb auf die Verjährung beruft, um den Opfern der Straftaten den mühseligen Weg vor Gericht zu ersparen! Ein Akt der selbstlosen Fürsorge sozusagen! Sogar dafür, dass die Kirche die Opfer sexueller Gewalt mit Almosen abspeist, findet sich im Brief eine originelle Erklärung: Die Bischöfe meinen nämlich, dass das entstandene Leid ohnehin durch finanzielle Entschädigungen nicht auszugleichen sei, weshalb sie ihren Beitrag als ‚symbolische Leistung‘ verstanden wissen wollen. Man kann gut verstehen, dass vergewaltigten, missbrauchten Heimkindern wie Alexa Whiteman beim Lesen solch zynischer Zeilen speiübel wurde.

Das Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz sei ein „Dokument der Scheinheiligkeit, das das fehlende Unrechtsbewusstsein der Verantwortlichen in aller Klarheit zum Vorschein bringt“, sagt Schmidt-Salomon. Da von der katholischen Kirche spätestens nach diesem Brief keine fairen Lösungen mehr zu erwarten seien, empfiehlt er Betroffenen, sich an die entsprechenden Opfer-Verbände, etwa den „Verein ehemaliger Heimkinder“ (VEH), zu wenden. Darüber hinaus sei es sinnvoll, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, wenn die dafür erforderlichen Bedingungen gegeben seien. Schließlich habe der „Fall Whiteman“ bewiesen, „dass sich kirchliche Gewaltopfer keinesfalls mit bloß ‚symbolischen Leistungen‘ abspeisen lassen müssen. Auch wenn es für sie keine ‚Wiedergutmachung‘ im eigentlichen Sinne des Wortes geben kann, haben sie ein Anrecht auf angemessene, finanzielle Entschädigung – sie sollten sich in diesem Punkt weder von Vertretern des Staates noch von Vertretern der Kirche einschüchtern lassen.“

GBS

Links zu diesem Artikel:
http://www.kanzlei-sailer.de/kirche_soll_auf_verjaehrung_verzichten-200212.pdf von Rechtsanwalt Sailer an Bischof Ackermann
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/pm-221210.pdf- Angemessene Entschädigung vieler Heimopfer bereits möglich
http://www.jetzt-reden-wir.org/ - Aktionshomepage ehemaliger Heimkinder
Website des http://www.veh-ev.info/ (VEH)

.
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125

Samstag, 14. April 2012, 07:00

Ehemalige Heimkinder sollen zum wiederholten male über den Tisch gezogen werden ( Das Über-den-Tisch-Ziehen soll bundesweit – in OST und WEST - am 1. Januar 2012 beginnen ! )

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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?

HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.


THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.


Zitat

Die regelmäßige Verjährungsfrist im Zivilrecht aus § 199 Abs.2 BGB (Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen) sind:
„Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an“.

Diese „Verjährungsregel“ trifft überall in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten zu. Diese „Verjährungsregel“ trifft auf jegliche Schädigung zu: Körperverletzung in jeglichem Sinne ( einschließlich sexuellem Missbrauch ) und Sachbeschädigung in jeglichem Sinne ( einschließlich Berufsbenachteiligungen und Minderung von Lebensschancen ). Diese „Verjährungsregel“ trifft, als Schädiger, auf Einzelpersonen sowie auch auf den Staat und alle Kirchen und Wohlfahrtsverbände zu. Keiner ist gezwungen die „Einrede der Verjährung“ in Anspruch zu nehmen. Jeder Schädiger darf jederzeit auf die Inanspruchnahme derEinrede der Verjährungverzichten. Niemand ist gezwungen die Ausrede zu verwenden: „Es ist zu lange her.“ „Du kommst zu spät um zu klagen.“

Der gewissenlose, reuelose, herzlose und uneinsichtige Schädiger wird sich jedoch immer auf die Inanspruchnahme der „Einrede der Verjährung“ stützen wollen in der Hoffnung dass er dadurch nicht weiter belangt werden
kann und möglicherweise dazu verurteilt werden könnte dem von ihm Geschädigten „eine angemessene Entschädigung“ zu zahlen.
.

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Zwillinge

126

Sonntag, 22. April 2012, 20:49

Richter kannten Vorwürfe aus Kinderheimen
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugend­gerichts glaubt, dass Vorwürfe gegen Erzieher seit Jahrzehnten akten­kundig sind.


Eine Welle der Empörung löste am 16. Oktober 2011 das KURIER-Interview mit zwei ehemaligen Zöglingen des Kinderheimes am Wiener Wilhelminenberg aus. Jetzt, ein halbes Jahr später, ist es Zeit für eine erste Bilanz. Und wieder kommen neue Vorwürfe ans Tageslicht. „Rotziger Bua, verrecken sollst auf an Strohsack in Stein.“ Dieses Zitat soll von einem Richter des Wiener Jugendgerichtshofs (JGH) stammen. Maria D., 63, war in den 1960er- und 70er-Jahren am JGH als Schriftführerin tätig. Und sie erinnert sich an menschenverachtenden Umgang mit jungen Straftätern.
Nicht geglaubt

„Ich sehe den Gerichtshof noch vor mir: All den Kindern wurde nicht geglaubt“, sagt D. Die Jugendlichen, die vor Gericht standen, seien „bei Gott keine Waserln“ gewesen. Viele waren Heimkinder. „Schon damals haben die Kinder von brutalen Erzieherinnen und Erziehern erzählt.“ Die Vorwürfe gegen die Heime seien von den Richtern durchwegs als Lügen abgetan worden. „Vor allem das Heim Hohe Warte hatte einen Ruf, der ein Skandal war“, sagt D. Es stimme also nicht, erklärt D., dass niemand über Vorfälle in Heimen Bescheid gewusst habe.

Noch heute könnten die Aussagen der jungen Leute leicht nachvollzogen und aufgearbeitet werden. „Das steht ja alles in den Gerichtsprotokollen. Ich habe es ja selbst stenografiert.“ Vorwürfe, die Vergewaltigung betreffen, seien ihr keine bekannt. „Das wundert mich nicht. Welcher Pubertierende soll vor einem 19-jährigen Mädel, wie ich eines war, erklären, dass er missbraucht worden ist?“

Quelle:Kurier Nachrichten

Auch dem Präsidenten der Opferschutz-Organisation Weisser Ring, Udo Jesionek, ab 1982 selbst Vorsitzender des JGH, waren harte Jugendrichter bekannt. „Da gab es einige, deren Ruf war regelrecht legendär.“ Heute würde man sensibler mit Jugendlichen umgehen. Gelandet sind die jungen Straftäter wieder in Erziehungsanstalten. Die Mädchen in Wiener Neudorf, die Burschen in Kaiserebersdorf. „Das war schlimmer als für Erwachsene in Stein. Kinder wurden im Keller eingesperrt und mit Essensentzug bestraft“, behauptet D. Jugendliche hätten bis Mitte der 1970er-Jahre für gleiche Delikte wesentlich längeren Freiheitsentzug als Erwachsene gehabt. Denn zusätzlich zur Strafe wurden sie in Kaiserebersdorf anschließend zur „Erziehung“ behalten. „Kaiserebersdorf war ein Albtraum“, sagt auch Jesionek. Noch gebe es aber für dessen Zöglinge keine Entschädigungen. Das zuständige Justizministerium legte sich bisher nicht auf die Zahlungsmodalitäten fest.
Weisser Ring: Seit Oktober 682 Opfer

Zwischenbilanz Seit 2010 haben sich 1025 Menschen bei der Opferschutzorganisation Weisser Ring gemeldet. 682 davon meldeten sich nach der Berichterstattung über den Heimskandal im Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg. 592 Fälle wurden bereits in Sitzungen des Weissen Rings behandelt. 426 Opfer wurden entschädigt, 311 haben eine Psychotherapie in Anspruch genommen. In 44 Prozent der Fälle stellte der Weisse Ring „sexualisierte Gewalt“ fest. 59 Prozent der Opfer sind männlich , 41 demnach weiblich. 77 Meldungen betreffen das Kinderheim in Eggenburg, 71 die Hohe Warte, 66 fallen auf das Heim am Wilhelminenberg 59 auf das in Hütteldorf. .

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127

Donnerstag, 26. April 2012, 14:05

Ehemalige Heimkinder sollen zum wiederholten male über den Tisch gezogen werden ( Das Über-den-Tisch-Ziehen soll bundesweit – in OST und WEST - am 1. Januar 2012 beginnen ! )

.
Falls es nicht allen hier Mitlesenden bewusst ist.

In dem Bericht im letzten Beitrag – Beitrag 126 – handelt es sich ( in diesem Bericht ! ) ausschließlich um staatliche Heime und Erziehungsanstalten in der Bundesrepublik Österreich.
Im Nachkriegsdeutschland – in WEST UND OST – scheint es jedoch kein bißchen anders gewesen zu sein als in Österreich.
Und weder in Deutschland noch in Österreich sind STAAT UND KIRCHE – d.h. DIE VERANTWORTLICHEN RECHTSNACHFOLGER – heute bereit Sühne zu tun und „angemessene Entschädigung“ zu leisten.

Last but not least, in den meisten Heimen und Anstalten in Österreich sowie auch in Deutschland ging es auch überhaupt nicht um „Straftäter“, sondern einfach nur um ʹproblem kidsʹ oder elternlose Kinder und Jugendliche.
Aber ob es nun einfach nur ʹproblem kidsʹ oder elternlose Kinder waren oder pupertierende „Straftäter“ waren, niemand weder in Deutschland noch Österreich ( und es geht momentan nur um diese beiden Länder ) hatte auch damals das Recht sie zu misshandeln, sie zu missbrauchen oder sie für ihre Arbeitskraft auszubeuten.
.
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Löwe

128

Samstag, 12. Mai 2012, 08:16

Ehemalige Heimkinder sollen zum wiederholten male über den Tisch gezogen werden ( Das Über-den-Tisch-Ziehen soll bundesweit – in OST und WEST - am 1. Januar 2012 beginnen ! )

.
ALMOSENGABE mit Verzichtserklärung und die „Vereinbarungen“ der Regierenden: KIRCHE und STAAT.


"Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
und deren

BESCHLUSS bezüglich der „Verzichtserklärung“ in Bezug auf Anträge auf Leistungen aus dem »Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975« – in kurz:
»Hilfsfonds Heimerziehung-WEST«, – dh. eine ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährte „ALMOSENGABE“ ( Das Ganze soll dann auch übertragbar auf den »Hilfsfonds Heimerziehung-OST« sein ! )

BESCHLUSS im genauen Wortlaut @ http://pastebin.com/j1fAVVGE


aufrufbar über GOOGLE.DE mit Suchstrang "Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
@
https://www.google.com.au/#hl=en&output=search&sclient=psy-ab&q=%22Sitzung+der+Arbeitsgemeinschaft+der+Obersten+Landesjugend-+und+Familienbeh%C3%B6rden+(AGJF)+am+29.130.+M%C3%A4rz+2012+in+Dresden%22&oq=%22Sitzung+der+Arbeitsgemeinschaft+der+Obersten+Landesjugend-+und+Familienbeh%C3%B6rden+(AGJF)+am+29.130.+M%C3%A4rz+2012+in+Dresden%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_l=hp.12...5777.5777.0.10863.1.1.0.0.0.0.0.0..0.0...0.1.xM_oy0-XNgU&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=6ccf25f2731bcf88&biw=1024&bih=628


http://pastebin.com/j1fAVVGE
pastebin.com/j1fAVVGE

vor 10 Stunden – 6 - 45 Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden TOP 5.8


Warum will man denn dass dies geheim gehalten wird ?


Zitat

[ Die genaue Formatierung des Originals ist momentan nicht festzustellen ]

Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29./30. März 2012 in Dresden


TOP 5.8 a) Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"

Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beschließen, bezüglich der Anwendung von § 9 Absatz 3 der Satzung zur Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds "Heirnerziehunq in der Bundesrepublik Deutsch-land in den Jahren 1949 bis 1975" die "Abschließende Erklärung" mit dem folgenden Wortlaut in die Vereinbarungsentwürfe für den Rentenersatz- und den Folgeschadenfonds einzufügen:
"Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen keine Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistung entstehen."
Der Lenkungsausschuss wird gebeten, den Errichtern des Fonds das mitzuteilen.
2. Die oben genannten Länder gehen davon aus, dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.

[ 42 ]
Die oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen: Die Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und der Senator der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heirnerziehunq in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

4. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
11:0:0

[ 43 ]
Begründung:
Wie sich schon aus dem schriftlichen Bericht der Ländervertreter im Lenkungsausschuss (siehe Anlage) ergibt, war ein wesentlicher Punkt der internen und öffentlichen Diskussion in den vergangenen drei Monaten der sogenannten "Verzichtsklausel" gewidmet. Insbesondere von den Organisationen der Ehemaligen wurde diese Klausel immer wieder in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt. Diese Diskussion hat damit sogar die gute Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Hintergrund gerückt. Bereits am 31. Januar war in einer Länderbesprechung in Düsseldorf darüber diskutiert worden, ob auf die Klausel verzichtet werden kann. Damals waren die Vertreterinnen und Vertreter der Länder der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung einer solchen Klausel nicht opportun erscheint. Die Diskussion ist danach aber unvermindert weiter gegangen. Zwischenzeitlich hat es durch die Errichtung eines Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" neue Entwicklungen gegeben, die eine Anpassung der ursprünglichen Position erforderlich machen. Vom Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung wurde eine Unterarbeitsgruppe auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kirchen eingesetzt, die sich mit dieser Frage erneut – auch im Lichte der Argumente der internen und öffentlichen Diskussion – beschäftigt hat. Für die Länder haben an dieser AG Herr [Andreas] Hilliger (BB [=Brandenburg]) und Herr [Georg] Gorrissen (SH [=Schleswig Holstein]) teilgenommen. Diese Gruppe hat den beigefügten Vorschlag erarbeitet und schlägt der AGJF vor, sich auf diesen Text zu verständigen.
Der vorgeschlagene Text verlangt nicht von den Betroffenen die explizite Erklärung, auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber den Fondserrichtern zu verzichten. Er stellt aber klar, dass aus der Gewährung der Leistungen aus dem Fonds keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies war einer der Gründe für die jetzige Verzichtserklärung. Insofern greift der neue Text die in die Diskussion vorgebrachten Argumente auf und bringt sie mit den inhaltlichen Notwendigkeiten aus Sicht der Fondserrichter zusammen. Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine JFMK-Erklärung der [ 44 ] befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.

[ 45 ]
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29./30. März 2012 in Dresden


5.8 b)
Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"

Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nehmen den schriftlichen (siehe Anlage) und mündlichen Bericht zum Sachstand Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zur Kenntnis.
2. Oie oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen:
Die Ministerinnen und der Minister sowie die Senatorin der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehunq in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

3. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
6:0:0

[ 46 ]
Begründung:
In den ostdeutschen Ländern besteht gleichermaßen die Problematik einer "Heimerzlehunq in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" auf andere Sozialleistungen (z. B. SGB 11 oder SGB XII). Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.

.
Signatur von »martini« Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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WernerR (13.05.2012)

zicke

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Schütze

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Samstag, 12. Mai 2012, 10:23

Danke! ;-D

hallo martini,

da zufälligerweise hier der bedankenbutton fehlt, möchte ich mein Dankeschön auf diese weise zum ausdruck bringen!

freundliche grüsse von der zicke :girl:




*edit* Bedankomat ist jetzt aktiviert! Gruß jw1hal
Signatur von »zicke« :herz: "Einen Menschen lieben,heißt einzuwilligen,mit ihm alt zu werden." :herz:

Albert Camus(1913-1960) frz.Erzähler und Dramatiker

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