Retter Radio
Antworten im Thema: 67 » Der letzte Beitrag (1. März 2012, 03:02) ist von martini.
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Zitat
Der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) gibt bekannt
FONDS BOYKOTT AUFRUF
Montag, 12. Dezember 2011
Wir wollen ihre Almosen nicht!
In den Medien heißt es wieder und wieder: Es wird Entschädigungszahlungen geben, es wird Wiedergutmachungen geben. Und dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald: Bis zu 10.000 Euro seien möglich...
DIE WAHRHEIT SIEHT LEIDER SEHR VIEL TRAURIGER AUS:
Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen! Es wird allenfalls – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – Hilfeleistungen geben. Sachleistungen. Kein Bargeld! Also: der eine bekommt eine Brille, der zweite einen Stützstrumpf, für den dritten ist eventuell eine Gehhilfe drin…
Ganz großmäulig ist von Rentennachzahlungen die Rede. D.h. Zahlungen, die unser gutes Recht sind, um die wir betrogen wurden, die Staat und Kirche einbehalten und unterschlagen haben! Aber zu Rentennachzahlungen gehört doch auch immer ein Lohn... Wo ist der?
Therapien werden „großzügig“ mit bis zu 10.000 Euro veranschlagt. Bei einer Therapiestunde á 100 Euro kann man sich leicht ausrechnen, wie weit man kommt. Wenn nicht die Krankenkasse eh herangezogen wird. Und wenn man sich überhaupt auf eine Therapie einlassen will!
Alle Hilfszahlungen aus dem Fonds sind nachrangig. Das heißt, Krankenkassen, Rentenkassen, Sozialämter, Arbeitsämter müssen bestimmte Leistungen erbringen – erst dann ist vielleicht der Fonds dran. Das heißt dann also: nicht mal ein Stützstrumpf aus dem Fonds, nicht mal eine Gehhilfe. Es könnte allenfalls noch heißen, dass die Krankenkasse sich noch schwerer tun werden, etwas zu bewilligen. Es gibt ja den Fonds…
Hilfsbedürftigkeit muss vom Antragssteller selbstverständlich nachgewiesen werden. Dazu natürlich auch der ursächliche Zusammenhang der aktuellen Hilfsbedürftigkeit mit dem Heimaufenthalt.
ABER ES KOMMT NOCH DICKER:
Wer einen Antrag auf irgendwelche Leistungen aus dem Fonds stellt, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben, mit der er sich verpflichtet, keine weiteren Ansprüche geltend zu machen. Egal, ob sich ein Krankheitszustand erst nach Jahren verschlimmert, egal, ob durch Nachforschungen oder Therapie weit drastischere Schäden zu Tage treten als angenommen, egal, ob jemand erst später den Mut hat, sich all das Elend anzusehen, das ihm angetan wurde.
Der Anteil des Bundes am Fonds soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebracht werden. Das heißt nicht nur, dass die Überlebenden mit dem Vorwurf konfrontiert werden, sich aus „fremden Töpfen“ zu bedienen – sie werden praktisch aus dem Topf, der u.a. eh zu ihrem Wohl (als Senioren z. B.) eingerichtet sein sollte, bezahlt. Man könnte also sagen, dass wir uns selbst bezahlen...
Zur Zeit finden recht nebulöse Verhandlungen statt, um den Fluss der Gelder zu kanalisieren und Anlaufstellen ins Leben zu rufen. Keiner weiß nichts Genaues nicht, Gerüchte kursieren, Durchlässigkeit und Klarheit herrscht NICHT!
Für die zu etablierenden „Anlaufstellen“ sollen übrigens 10 % des Gesamtvolumens des Fonds bereitgestellt werden!
Wir sind nun der Meinung, dass wir – in den Heimen ausgebeutet, missbraucht, misshandelt – bereits bei den Verhandlungen am „Runden Tisch“ gehörig getäuscht, übervorteilt und betrogen wurden.
Wir wollen nicht auch noch unsere Zustimmung zu weiteren Verhöhnungen und Demütigungen von ehemaligen Heimkindern geben und rufen alle auf, diesen
FONDS ZU BOYKOTTIEREN!
WIR WOLLEN IHRE ALMOSEN NICHT!
WIR WERDEN WEITER UM EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG KÄMPFEN!
Unsere Chancen, auf politischem und/oder gerichtlichem Wege etwas zu erreichen, steigen mit jedem, der diesen Boykottaufruf befolgt, der unseren Protest mitträgt, der hilft, es den Kirchen und dem Staat zu zeigen, dass wir
NICHT ZU BLÖD SIND, IHRE MANÖVER ZU DURCHSCHAUEN!
WIR HABEN NICHTS ZU VERLIEREN AUßER UNSERER ANGST!
Hier gelangen Sie zur Abstimmung: q-set.de/q-set.php?sCode=GMZANDCGPRUB
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JW1HAL« (13. Dezember 2011, 06:25)
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Zitat
„Leistungen aus dem [Hilfs]Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem [Hilfs]Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.“
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »martini« (17. Dezember 2011, 02:59)
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Zitat
Antwort auf die Warnung des Herrn Mitchell
Diese Mail wurde heute in Umlauf gebracht. Hier die Abschrift:
Sehr verehrter Herr Mitchell & Co. !!
So wie Sie es hier darstellen, stimmt es nicht!
Rentenansprüche werden nachgezahlt und dabei gibt es keine Verzichtserklärung, die unterschrieben werden soll!
Eine Verzichtserklärung, soll dann erst unterschrieben werden, wenn andere Leistungen in Anspruch genommen werden!
Information ist wichtig, für alle Ex-Heimkinder, aber bitte hören Sie auf "Falsche" Tatsachen zu behaupten und Gerüchte in die Welt zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
M. P.
Zitat
Sag mal, bist Du, »PC«, und »M. P.« und »almudo«, und »xyz«, und »fakt«, und »ninguno« und wie sie sonst noch alle heisen in dieser Eurer anonym agierenden Gruppe...
Seit ihr alle schwer von Begriff ?
Es sagt klar und deutlich aus, dass wenn Du Sachleistungen beantragst, mußt Du eine Verzichtserklärung unterschreiben, die beinhaltet, dass Du auf Rentennachzahlungsansprüche aus der Heimerziehung verzichtest:
»[ auf ] Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung« »unwiderruflich verzichten«
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Hallo Martini
ich habe abgestimmt du hast recht was haben wir zuverlieren,die verarschen uns aber richtig da krieg ich einen dicken hals.
was die Renten betrifft!
Sind ja alles Deische und sprechen kein Wort Deutsch
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JW1HAL« (19. Dezember 2011, 17:13)
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Zitat
Die Errichter der beiden Fonds machen dies ohne rechtliche Grundlage, denn hätten wir eine rechtliche Grundlage bräuchte es keine Fonds.
Somit ist es wie Gregor [ Ter Heide ] schon [ insbesondere in Beitrag 14 ( vom Montag, 19.12.2011, um 00:55 Uhr ) ] geschrieben hat, eine freiwillige Gewährung und ist auf beide Fonds also auch auf den Rentenersatzfonds gerichtet.
Auch wenn die Renten-Ersatzleistungen auf einen üblichen Berechnungsweg ermittelt worden sind, können diese nicht von den anderen Leistungen getrennt betrachtet werden, folglich schließen sie auch die Verzichtserklärung mit ein. Wenn dies auch nicht [ VON UNS, UNTER UNS ] explizit besprochen wurde [ IN UNSEREM „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ ], ist es logisch und gilt so lange, bis Jemand einmal zeigen kann – wo steht dass es nicht so ist.
Dennoch sollte man es den Ehemaligen überlassen, welchen Weg sie nun gehen wollen und sie nicht mit der „Dauerberieselung“ von Martin Mitchell bevormunden. Wichtig ist eine ordentliche Aufklärung, aber keine Bevormundung!
Erika
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Renten
Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.
(Ausschnitt aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kirchen).
Wer das ganze schändliche Papier nachlesen will, mag es hier tun: landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0775_d.pdf
Und wer dann immer noch meint,
der muss das wohl auch weiterhin tun...
- Martin Mitchell würde falsch unterrichten,
- die Ehemaligen, die sich AFHler nennen, hätten was zu sagen,
- man muss einfach erstmal einen Antrag in die Hand bekommen,
- Ehemalige könnten durch Mitarbeit in den Anlaufstellen was bewegen - und nicht nur den Dreck auch noch legitimieren
- glaubt, dass es ja vielleicht doch bis zu 10.000 Euro an Geld gibt
- oder sonst eine 00-Parole glaubt
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Zitat
ORF.at @ ooe.orf.at/news/stories/2513836/ ( 19.12.2011 )
Millionen-Klage gegen das Land
Am Dienstag startet der Prozess Jenö Alpar Molnar gegen das Land OÖ. Der 65-Jährige hat das Land auf 1,6 Mio. Euro verklagt. Diese stünden ihm zu, weil er zwischen 1947 und 1965 zu Unrecht als Waise in oö. Heimen untergebracht und danach völlig traumatisiert gewesen sei.
Das Landesgericht Linz muss sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob die Ansprüche Jenö Molnars verjährt sind oder nicht. Molnar wird unter anderem durch Gabriel Lansky vertreten, der sich bereits als Anwalt der Kaprun-Opfer oder als jener Natascha Kampuschs einen Namen als Opferanwalt gemacht hat.
Missbrauchserfahrungen durch Gutachten bestätigt
Er vertritt die Auffassung, dass eine Verjährung erst dann beginne, wenn man die Ansprüche kenne, Lansky spricht also Molnars schwere Traumatisierung durch Gewalt- und Missbrauchserfahrungen in den Heimen an, die durch Gutachten bestätigt wurden. Die Klagssumme von 1,6 Millionen Euro beinhaltet unter anderem Schadenersatz für die zu Unrecht erfolgte Heimunterbringung Molnars.
Präzedenzfall für Österreich
Er galt als Waise, obwohl seine Mutter lebte, eine nach dem Krieg aus Ungarn geflüchtete Volksdeutsche. Die Behörden hätten sich allerdings nie auf die Suche nach der Mutter gemacht, so einer der Vorwürfe der Anwälte. Der Fall wäre jedenfalls ein Präzedenzfall für Österreich, der prinzipiell auf die Verjährung bei Kindesmissbrauch Auswirkungen haben könnte.
Publiziert am 19.12.2011
Zitat
ORF.at @ ooe.orf.at/news/stories/2513999/ ( 20.12.2011 )
Millionenklage gegen Land OÖ vertagt
In der Millionenklage, die ein ehemaliges Heimkind gegen das Land anstrebt, lässt der Richter nun die Frage der Verjährung prüfen. Ein Sachverständiger soll klären, ob Jenö Molnar infolge einer psychischen Erkrankung in der Lage war, schon vor 2009 seine Ansprüche geltend zu machen.
Dass der zuständige Richter am Landesgericht Linz am Dienstag die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen das Land Oberösterreich nicht wegen Verjährung abgewiesen hat, sehen Jenö Molnar und seine Anwälte bereits als ersten Erfolg. Der Kläger hatte ja vorgebracht, er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, seine Ansprüche vor 2009 geltend zu machen, damit sei die Verjährungsfrist gehemmt gewesen.
18 Jahre in Heimen verbracht
Jenö Molnar verbrachte 18 Jahre fälschlicherweise als Waisenkind in oberösterreichischen Heimen und wurde 1965 als 19-Jähriger von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen gezeichnet entlassen. Erst 2009, so seine Anwälte, hätte er dies vollinhaltlich realisiert, davor sei er zu stark traumatisiert gewesen.
Ehemalige Heimkinder verfolgten Gerichtstermin
Ein unabhängiger, vom Gericht zu bestellender Sachverständiger wird nun diese medizinische Frage klären. Erst nach Vorlage des schriftlichen Gutachtens wird das Verfahren fortgesetzt. Nicht nur Medien, auch etliche andere ehemalige Heimkinder verfolgten diesen ersten Termin vor Gericht am Dienstag aufmerksam. Es wäre ein Präzedenzfall, der die Frage der Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch betreffen würde.
Link:
Publiziert am 20.12.2011
- Millionen-Klage gegen das Land [ ooe.orf.at/news/stories/2513836/ ] (ooe.ORF.at; 19.12.2011)
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LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordiantionsstelle Sucht
LWL – Für die Menschen – Für Westfalen-Lippe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - 48133 Münster
Ansprechspartner: Matthias Lehmkuhl
Tel.: 0251 591-3635
Fax: 0251 591-6511
Münster: 15.12.2011
Az.:
[ Ein ehemaliges Heimkind
in Nordrhein-Westfalen ]
Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“
Information über das Verfahren der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle beim LWL-Landesjugendamt Westfalen
Sehr geehert........
Ich hatte ihnen zugesagt, Sie noch vor Weinachten über das weitere Verfahren zu informieren.
Zwischenzeitlich sind auf Bundesebene weitere Verfahrensschritte geklärt worden. Sollten sich noch Änderungen ergeben, werde ich Sie kurzfristig informieren. Aktuell kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zu Beginn des Jahres 2012 werden die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen errichtet. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem heutigen Wohnort. Für Westfalen ist die Anlaufstelle wie folgt zu erreichen
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle
Matthias Lehmkuhl
Warendorfer Straße 25
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3625
E-mail: matthias.lehmkuhl[a]lwl.org
Über die Kontaktdaten der Anlaufstellen in den anderen Bundesländern liegen mir noch keine Informationen vor. Hier soll in Kürze eine Webseite im Internet fonds-heimerziehung.de freigeschaltet werden. Adressen und weitere Informationen können Sie dann auch dort einsehen.
Derzeit werden für die Beratungsstelle in Münster noch Mitarbeitende ausgewählt. Für die erste Zeit Anfang des Jahres 20112 bin ich persönlich weiterhin Ihr Ansprechspartner. Sie können sich gerne ab dem 09.01.2012 unter den oben angegebenen Kontaktdaten an mich wenden. Antragsformulare liegen zur Zeit noch nicht vor. Wegen des hohen Nachfragebedarfs möchte ich Sie bitten, nur nach vorheriger Terminabsprache persönlich in Münster vorstellig zu werden.
Anträge können bei der Anlauf- und Beratungsstelle bis zum 31.12.2014 gestellt werden. Relevant sind Unterbringungszeiten zwischen 1949 und 1970.
Antragsberechtigt ist nur der Personenkreis, der im Rahmen der Jugendhilfe in einem Heim untergebracht war. Für Menschen, die im Rahmen der Behinderten- oder Krankenhilfe in der damaligen Zeit untergebracht waren, muss auf Ebene des Bundes noch eine Lösung gefunden werden.
Wie Sie wissen, gliedert sich der Entschädigungsfonds in zwei Teile. Aus dem sogenannten „Rentenersatzfonds“ können Leistungen wegen der Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsabgaben bezogen werden. Hierfür ist ein Pauschalbetrag für jeden Monat der Beschäftigung festgelegt. Arbeitszeiten werden ab dem 14. Lebensjahr berücksichtigt. Dieser Rentenersatzfonds ist die einzige Möglichkeit für die Betroffenen direkte finanzielle Leistungen zu erlangen.
Aus dem „Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung“ können Leistungen für Folgeschäden und für besonderen Hilfsbedarf aufgrund von Erfahrungen und Schädigungen durch die Heimunterbringung beantragt werden. Hieraus werden keine Zahlungen an Sie direkt geleistet, sondern Kosten für Leistungen und Maßnahmen übernommen. In Betracht kommen hier Kuren, Rehamaßnahmern, Therapien oder auch die Unterstützung bei der Wohnungssuche bzw. dem behindertengerechten Umbau eines Badezimmers. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Hier muss im Einzelfall mit der Anlauf- und Beratungsstelle vereinbart werden, welche Leistungen sinnvoll bzw. notwendig sind und nicht von anderen Stellen (z.B. Krankenkassen) finanziert werden müssen. Leistungen können bis zu einer Obergrenze von 10.000 € gewährt werden.
Allgemein ist zu dem Verfahren noch Folgendes anzumerken. Damit etwaige Leistungen aus dem Fonds, nicht auf andere Leistungen angerechnet werden, muss noch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Diese liegt zur Zeit noch nicht vor. Dies bedeutet, dass insbesondere mit Leistungen aus dem Rentersatzfonds noch abgewartet werden muss. Der Fonds selbst wird auch erst frühestens ab März über finanzielle Mittel verfügen. Wie Sie bereits wissen, werden Leistungen aus dem Fonds nur an Betroffene gewährt, die erklären, dass sie auf die Geltendmachung jeglicher weiterer Forderungen unwiderruflich verzichten. Über die Auswirkungen und die Reichweite dieser Erklärung werden wir Sie im Einzelfall ausführlich aufklären.
Zudem bitte ich wegen des erwarteten hohen Nachfrageandrangs um Verständnis, dass es Anfangs bei der Kontaktaufnahme zu Verzögerungen kommen kann. Dies wird sich ändern, sobald die neuen Mitarbeitenden in der Anlaufstelle tätig sind. Dann ist es sicherlich auch möglich, Termine bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren, um Ihnen den Weg nach Münster zu ersparen.
Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Heute wünsche ich Ihnen erst einmal einige geruhsame Weinachtsfeiertage und einen guten Start in neue Jahr 2012.
Freundliche Grüße aus Münster
i.A.
M a t t h i a s . L e h m k u h l
Matthias Lehmkuhl
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Aber zu Rentennachzahlungen gehört doch auch immer ein Lohn, Abstimmung, Alle Hilfszahlungen aus dem Fonds sind nachrangig, Almosen, Anlaufstellen, Ansprüche, Anteil des Bundes am Fonds, Antrag auf irgendwelche Leistungen aus dem Fonds, Antragsteller, Arbeitsämter, ausgebeutet, Bargeld, Bedürftigkeit, bei nachgewiesener Bedürftigkeit, betrogen, bewilligen, Bis zu 10.000 Euro seien möglich, BMFSFJ, Boykott, Boykott Aufruf, Boykottaufruf, Brille, dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald, Demütigungen, der ursächliche Zusammenhang der aktuellen Hilfsbedürftigkeit mit dem Heimaufenthalt, DIE WAHRHEIT SIEHT LEIDER SEHR VIEL TRAURIGER AUS, Durchlässigkeit und Klarheit herrscht NICHT, Ehemalige Heimkinder, ehemaligen Heimkindern, einbehalten, Elend, Entschädigungen, Entschädigungszahlungen, Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen, Etat des Bundesministeriums für Familie Senioren Frauen und Jugend, Fonds, FONDS BOYKOTT AUFRUF, Gehhilfe, gehörig getäuscht, getäuscht, großzügig, Heimaufenthalt, Heimen, Hilfeleistungen, Hilfsbedürftigkeit, Hilfsbedürftigkeit muss vom Antragssteller selbstverständlich nachgewiesen werden, Hilfszahlungen, in den Heimen ausgebeutet missbraucht misshandelt, Kein Bargeld, keine weiteren Ansprüche, Kirche, Krankenkasse, Krankenkassen, Krankenkassen Rentenkassen Sozialämter Arbeitsämter müssen bestimmte Leistungen erbringen, Krankheitszustand, Leistungen, Lohn, missbraucht, misshandelt, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben, Rentenkassen, Rentennachzahlungen, rufen alle auf diesen FONDS ZU BOYKOTTIEREN, Runden Tisch, Sachleistungen, Schäden, Schäden zu Tage treten, Sozialämter, STAAT, Staat und Kirche, Stützstrumpf, Therapie, Therapien, Überlebenden, übervorteilt, übervorteilt und betrogen, um die wir betrogen wurden, Unsere Chancen auf politischem und / oder gerichtlichem Wege etwas zu erreichen steigen mit jedem der diesen Boykottaufruf befolgt der unseren Protest mitträgt der hilft es den Kirchen und dem Staat zu zeigen dass wir NICHT ZU BLÖD SIND IHRE MANÖVER ZU DU, unterschlagen, unterschlagen haben, VEH e.V., VEH e.V. gibt bekannt, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., Verhandlungen am Runden Tisch, Verhöhnungen, verpflichtet, VERZICHTSERKLÄRUNG, Wiedergutmachungen, WIR HABEN NICHTS ZU VERLIEREN AUßER UNSERER ANGST, WIR WERDEN WEITER UM EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG KÄMPFEN, Wir wollen ihre Almosen nicht, Zahlungen die unser gutes Recht sind