Retter Radio
Antworten im Thema: 67 » Der letzte Beitrag (1. März 2012, 03:02) ist von martini.
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Zitat
Zu- und Vorname
______________________________________________
Straße, Haus-Nr.
______________________________________________
Postleitzahl, Ort
______________________________________________
Gz.
______________________________________________
Einwilligungserklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Versorgungsamt [ …Standort des Amtes oder der Behörde… ] – Regionale Anlauf- und Beratungsstelle zum Fonds Heimerziehung – die erforderlichen Auskünfte einholt und die über mich bei behandelnden Ärzten, Behörden und Sozialleistungsträgern und gleichgestellten Stellen geführten Unterlagen beizieht.
Ich entbinde die beteiligten Ärzte von ihrer Schweigepflicht.
Falls ich diese Einwilligungserklärung einschränken will, werde ich eine gesonderte Erklärung abgeben.
[ Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin ]
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Zitat
Das ist das Allerletze !
Generalisierte Schweigepfichtsentbindung gegenüber den in der Anlaufstelle vertretenen Institutionen wie Kirche, Diakonie und gegenüber den privaten Heimträgern ?
Gegenüber den Beteiligten in den Anlaufstellen und dahintergeschalteten Gremien, besetzt u.a. durch Laien von Heimkinderseite, Staatsbediensten und Vertretern der Täter, welche gleichsam dann Einsicht in alle meine "Unterlagen" und höchst persönliche Dinge haben ?
Unter dem Deckmäntelchen des staatlichen Versorgungsamtes ?
Hää ????
Was geht diese Herrschaften an ob ich Herpes habe, wie der Zustand meines Darmes ist oder unter welcher Art von Sexuellen Problemen ich leide ?
Was geht diese Herrschaften an welche psychischen Störungen ich habe welche nicht in Verbindung mit der Heimzeit stehen ?
Das sind alles medizinische Laien !
Wenn ein privater Arbeitgeber so etwas verlangt dann ist das ein klassischer Fall von Datenmissbrauch und Grundgesetzwidrig; wird für den Arbeitgeber dann sehr sehr teuer !
Nicht einmal meine Rentenversicherung darf von mir eine solche uneingeschränkte Schweigepflichtsentbindung verlangen !
Wieso sind dann die Herren Rock- und Pantöffelchenträger (Kirche) nun plötzlich eine Ausnahme ?
Wir sollen also einwilligen daß diese Herrschaften alle Daten sammeln welche über uns existieren, ohne jegliche Kontrolle was da eigentlich überhaupt gesammelt, wo und wie aufbewahrt und an wem weitergegeben wird ?
Nur damit die Täter (wohlgemerkt sind das u.a. private Firmen und Institutionen) alles über uns und hinter unserem Rücken zur späteren Verwendung erfassen können für den Fall das von uns es vieleicht doch jemand einmal wagen sollte später vieleicht doch erfolgreich eine Klage zu erheben ?
Und wir haben noch nichtmal ein Recht auf Unterlageneinsicht bei jenen Institutionen welche nun von uns eine Schweigepflichtsentbindung von uns verlangen ??
Neee, dass ist das Allerletzte:
Während die Damen und Herren in vollem Ornat und uns von oben bis unten betrachtend vor uns stehen sollen wir uns wieder genauso nackt vor deren Augen ausziehen wie damals, werden befummelt und bekommen einen Bonbon als Belohnung hinterher mit dem Wissen daß wir übelst verprügelt und zusammengeschlagen werden sollten wir es ja wagen später vieleicht doch noch Widerpruch gegen die an uns vollzogenen Handlungen zu erheben
Ohne mich !
P.S.: Wo ist da überhaupt eine Datenschutzerklärung ? Falls vorhanden welchen genauen Inhalt hat diese und wer ist der Datenschutzbeauftragte dafür ?
PPS: Kann gerne veröffentlicht werden; gezeichnet: "ein ehemaliges Heimkind"
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Zitat
„... [er] hat die Ehemaligen ins offene Messer laufen lassen... wieder und immer wieder! Erst hat er sie nicht richtig, nicht genügend beraten am RTH - wenn überhaupt. Dann hat es versäumt, seine Stimme zu erheben, als die himmelschreienden Ungerechtigkeiten sich abzeichneten. Dann hat er zu allem Dreck am RTH sein "Ja und Amen" gegeben. Und dann... man glaubt es kaum... hat er sich GEGEN die Ergebnisse des RTH ausgesprochen. Von ihm mit zu verantworten, von ihm mit abgestimmt ...“. Heidi Dettinger in einem Leserkommentar.
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »martini« (18. Februar 2012, 02:59)
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Zitat
GESCHÄFTSSTELLE DES FONDS HEIMERZIEHUNG
BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHÄFTLICHE AUFGABEN (BAFzA)
Postanschrift: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 403 - Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung - 50964 Köln
Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2-8 - 50969 Köln
( Chronik des BAFzA von 1949 bis 2012 @ bafza.de/das-bundesamt/chronik.html )
( Aufgaben und Aufgabenlotse des BAFzA @ bafza.de/aufgaben/aufgabenlotse.html )
( Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung angesiedelt beim BAFzA in Köln @ bafza.de/aufgaben/fonds-heimerziehung.html )
gibt am Freitag, 24. Februar 2012 bekannt
[ aber wer die Person ist, die diese Äusserungen macht, ist nicht genau festzustellen ]:
Betreff:
Frage wegen Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher / Fragen wegen Antragstellern aus dem Ausland
Am Dienstag, 17. Januar 2012 stellte DANIELA GERSTNER Geschäftsführerin der »„Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder“ für den „Hilfsfonds Heimerziehung“« folgende Fragen an die Geschäftsstelle des BAFzA in Köln
und am Freitag, 24. Februar 2012 erhielt DANIELA GERSTNER von der Geschäftsstelle der BAFzA in Köln folgende Antworten dazu:
Sehr geehrte Frau Gerstner,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Gerade zu Beginn des Fonds müssen noch viele Verfahren und Vorgehensweisen abgestimmt werden.
Hier nun die Rückmeldungen:
DANIELA GERSTNER WENDET SICH AN DAS BAFzA:
hier sind einige Anfragen von Betroffenen eingegangen, für deren Beantwortung ich Ihre Unterstützung/bzw. die Unterstützung der Geschäftsstelle benötige:
FRAGE VON DANIELA GERSTNER AN DAS BAFzA:
1.) Ich habe eine Anfrage wegen einem Betroffenen, der gehörlos ist und für das Beratungsgespräch eine Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher benötigt. Der Dolmetscher kostet 55,-€ pro Stunde plus Anfahrt von 1,5 Std., daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 149,50 € pro Stunde. Wird Ihre Geschäftsstelle diese Kosten übernehmen? Kann der Dolmetscher seine Rechnung an Sie stellen?
ANTWORT DES BAFzA AN DANIELA GERSTNER:
1.) Die Kosten für den Gebärdendolmetscher sind Leistungen, die der Fonds trägt.
FRAGE VON DANIELA GERSTNER AN DAS BAFzA:
2.) Ist es richtig, dass Antragsteller, die inzwischen mit erstem Wohnsitz im Ausland leben, sich an eine Beratungsstelle in dem Bundesland wenden müssen, welches damals die Heimeinweisung zu verantworten hatte? Oder kann ein Betroffener mit Zweitwohnsitz in Berlin sich auch an unsere Berliner Beratungsstelle wenden?
ANTWORT DES BAFzA AN DANIELA GERSTNER:
2.) Ja diese Aussage trifft zu. Für Betroffene die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist die Anlauf- und Beratungsstelle zuständig die in dem Bundesland (Kreis/Stadt) angesiedelt ist, welches die Heimeinweisung veranlasst hat. In den Fällen, in denen ein Betroffener nur seinen Erstwohnsitz im Ausland hat und den Zweitwohnsitz in Deutschland, ist die dem Zweitwohnsitz am nächsten liegende Beratungsstelle zuständig.
FRAGE VON DANIELA GERSTNER AN DAS BAFzA:
3.) Werden einem Betroffenen mit Wohnsitz im Ausland die Unkosten für die Recherche nach Unterlagen erstattet, die seine Unterbringung in einem Heim belegen (höhere Telefonkosten, höhere Portokosten etc.)?
ANTWORT DES BAFzA AN DANIELA GERSTNER:
3.) Diese Kosten können im Rahmen des Fonds erstattet werden.
FRAGE VON DANIELA GERSTNER AN DAS BAFzA:
4.) Muss ein im Ausland lebender Antragsteller extra nach Deutschland einreisen um einen Antrag aus dem Fonds zu stellen? Oder wäre das auch postalisch möglich, wenn die Antrags-Beratung per E-Mail erfolgt ist? Oder könnte er/sie eine Person bevollmächtigen?
ANTWORT DES BAFzA AN DANIELA GERSTNER:
4.) Hier sollte die praktikabelste Lösung gewählt werden. Eine Beratung per Post oder Telefon wären Alternativen zur eigenen Anreise des Betroffenen.
GESCHÄFTSSTELLE DES FONDS HEIMERZIEHUNG
BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHÄFTLICHE AUFGABEN (BAFzA) BERÄT DANIELA GERSTNER DESWEITEREN WIE FOLGT:
[ und es scheint hier aus irgendwelchen Anweisungen oder Vorschriften zitiert zu werden; es wird aber nicht angegeben aus was zitiert wird ]
Ergänzend möchte ich jedoch auf folgendes hinweisen:
"Der Fonds „Heimerziehung West“ hat die Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts, der jeweils zu einem Drittel aus Mitteln der Länder, Kirchen und des Bundes gespeist wird. Die Entscheidungen des Fonds unterliegen somit keinen hoheitlichen Maßnahmen (Verwaltungsakte) im Sinne des § 35 VwVfG. Es werden vielmehr privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten geschlossen: Zunächst wird eine zweiseitige Vereinbarung zwischen der/dem Betroffenen und der Beraterin/dem Berater in der jeweils zuständigen Beratungs- und Anlaufstelle getroffen, die durch die Mitzeichnung des BAFzA [ in Köln ] nach erfolgter Schlüssigkeitsprüfung finalisiert wird. Im Kern entsteht dann somit eine dreiseitige Vereinbarung. Das den Anlauf- und Beratungsstellen bekannte Hilfeformular bildet dieses Verfahren weitestgehend ab. Darüber hinaus soll das Hilfeformular aber auch dem eigentlichen Anspruch des Hilfefonds gerecht werden, in dem die vereinbarte Hilfeleistung (materieller Bedarf) als das Ergebnis eines gemeinsamen Austauschprozesses auf gleicher Augenhöhe abgebildet wird (kein Antragsteller-Antragnehmer-Verhältnis). Es geht im Kern darum, dass ausgehend von den individuellen Erfahrungen des Heimkinds, die erlittenen Schäden und Folgeschäden im Gespräch zwischen der Betroffenen/dem Betroffenen benannt und mit der Beraterin/dem Berater gemeinsam eine Hilfeleistung(en) ermittelt wird, die eine Linderung schaffen kann. Die Geschäftsstelle des Fonds [ in Köln ] bewilligt anschließend keinen Antrag, sondern prüft die Schlüssigkeit der zwischen der betroffenen Person und der Beraterin/dem Berater ermittelten und vereinbarten Hilfeleistung(en)."
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JW1HAL« (1. März 2012, 06:15)
Grund: Reste von URL-BB-Code entfernt
Aber zu Rentennachzahlungen gehört doch auch immer ein Lohn, Abstimmung, Alle Hilfszahlungen aus dem Fonds sind nachrangig, Almosen, Anlaufstellen, Ansprüche, Anteil des Bundes am Fonds, Antrag auf irgendwelche Leistungen aus dem Fonds, Antragsteller, Arbeitsämter, ausgebeutet, Bargeld, Bedürftigkeit, bei nachgewiesener Bedürftigkeit, betrogen, bewilligen, Bis zu 10.000 Euro seien möglich, BMFSFJ, Boykott, Boykott Aufruf, Boykottaufruf, Brille, dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald, Demütigungen, der ursächliche Zusammenhang der aktuellen Hilfsbedürftigkeit mit dem Heimaufenthalt, DIE WAHRHEIT SIEHT LEIDER SEHR VIEL TRAURIGER AUS, Durchlässigkeit und Klarheit herrscht NICHT, Ehemalige Heimkinder, ehemaligen Heimkindern, einbehalten, Elend, Entschädigungen, Entschädigungszahlungen, Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen, Etat des Bundesministeriums für Familie Senioren Frauen und Jugend, Fonds, FONDS BOYKOTT AUFRUF, Gehhilfe, gehörig getäuscht, getäuscht, großzügig, Heimaufenthalt, Heimen, Hilfeleistungen, Hilfsbedürftigkeit, Hilfsbedürftigkeit muss vom Antragssteller selbstverständlich nachgewiesen werden, Hilfszahlungen, in den Heimen ausgebeutet missbraucht misshandelt, Kein Bargeld, keine weiteren Ansprüche, Kirche, Krankenkasse, Krankenkassen, Krankenkassen Rentenkassen Sozialämter Arbeitsämter müssen bestimmte Leistungen erbringen, Krankheitszustand, Leistungen, Lohn, missbraucht, misshandelt, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben, Rentenkassen, Rentennachzahlungen, rufen alle auf diesen FONDS ZU BOYKOTTIEREN, Runden Tisch, Sachleistungen, Schäden, Schäden zu Tage treten, Sozialämter, STAAT, Staat und Kirche, Stützstrumpf, Therapie, Therapien, Überlebenden, übervorteilt, übervorteilt und betrogen, um die wir betrogen wurden, Unsere Chancen auf politischem und / oder gerichtlichem Wege etwas zu erreichen steigen mit jedem der diesen Boykottaufruf befolgt der unseren Protest mitträgt der hilft es den Kirchen und dem Staat zu zeigen dass wir NICHT ZU BLÖD SIND IHRE MANÖVER ZU DU, unterschlagen, unterschlagen haben, VEH e.V., VEH e.V. gibt bekannt, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., Verhandlungen am Runden Tisch, Verhöhnungen, verpflichtet, VERZICHTSERKLÄRUNG, Wiedergutmachungen, WIR HABEN NICHTS ZU VERLIEREN AUßER UNSERER ANGST, WIR WERDEN WEITER UM EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG KÄMPFEN, Wir wollen ihre Almosen nicht, Zahlungen die unser gutes Recht sind