Retter Radio
Antworten im Thema: 7 » Der letzte Beitrag (2. November 2011, 11:22) ist von Dylan.
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Hobel (01.11.2011)
Doch auch beim Bundessozialgericht wurde die Klage abgelehnt. Vielmehr müsse die Klage im Streitfall an die zuständige Krankenkasse gestellt werden, so die Richter in der Urteilsbegründung. Denn die Kassen sind für das gesundheitliche Existenzminimum von Hartz IV Beziehern zuständig. Weigert sich die Krankenkasse, so müsse im Einzelfall ein Gericht über die Kostenerstattung entscheiden.
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Ja leider sind wir soweit schon.Ein aus meiner Sicht völlig logisches Urteil. Welcher Sachbearbeiter beim Arbeitsamt soll darüber entscheiden, ob eine Zuzahlung notwendig ist, dies sind Verwaltungsangestellte und keine Ärzte.
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JW1HAL (02.11.2011)
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geostationär (02.11.2011), Siggi (02.11.2011), zicke (02.11.2011), JW1HAL (02.11.2011)