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Kein Hartz IV für rezepfreie Medikamente

Antworten im Thema: 7 » Der letzte Beitrag (2. November 2011, 11:22) ist von Dylan.

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Sonntag, 30. Oktober 2011, 14:33

Kein Hartz IV für rezepfreie Medikamente

Kein Hartz IV Kostenerstattung für rezepfreie Arzneimittel

29.10.2011

Bezieher von Hartz IV Leistungen können beim zuständigen Leistungsträger keine Kosten für rezeptfreie Arzneimittel beantragen. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen AZ: B 14 AS 146/10. Im Zweifelsfall muss die Krankenkasse verklagt werden.

Im konkreten Fall leidet eine Frau aus Berlin an Osteoporose, wiederkehrenden Kopfschmerzen, chronischem Eisenmangel und einer Hautallergie. Zusätzlich zur erstattungspflichtigen Therapie stellte der behandelnde Arzt ein Privatrezept aus. Daraufhin stellte die Betroffene einen Antrag auf Kostenerstattung bei ihrem zuständigen Jobcenter, da es sich um eine finanzielle Mehrbelastung außerhalb der ALG II Regelleistung handelte. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab, woraufhin die Patientin sich bis zum Bundessozialgericht durch alle Instanzen klagte.

Doch auch beim Bundessozialgericht wurde die Klage abgelehnt. Vielmehr müsse die Klage im Streitfall an die zuständige Krankenkasse gestellt werden, so die Richter in der Urteilsbegründung. Denn die Kassen sind für das gesundheitliche Existenzminimum von Hartz IV Beziehern zuständig. Weigert sich die Krankenkasse, so müsse im Einzelfall ein Gericht über die Kostenerstattung entscheiden. Ein Antrag auf Mehrbedarf beim Leistungsträgern komme nur dann in Betracht, wenn Zuzahlungen zu den regulären Kassenleistungen den Leistungsbezieher finanziell überfordern. Ein Antrag auf Mehrbedarf komme dann in Frage, wenn die Patientin eine kost-aufwendige Ernährung benötigt. (sb)

gegen-hartz.de/urteile/kein-hartz-iv-fuer-rezepfreie-medikamente-3399393.html

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Fische

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Dienstag, 1. November 2011, 11:34

Das kann doch alles nicht mehr ganz wahr sein!
Kranke Menschen müssen jetzt schon vor Gericht und unsere Gelder werden verschludert ins Ausland.
Ich kenne einen Fall hier, was ich sehr unverschämt finde.
Jetzt bezahlt auch noch das Arbeitsamt Reparaturen für Autos damit die Leute ein Job annehmen.
Ist denn das noch normal?
Die Ausrede war in dem Fall mein Auto ist nicht in Ordnung um diese Arbeit anzunehmen.
Jetzt drehen wohl alle so ganz langsam am Rad!
Lg.Siggi.
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Hobel (01.11.2011)

3

Dienstag, 1. November 2011, 12:40

Doch auch beim Bundessozialgericht wurde die Klage abgelehnt. Vielmehr müsse die Klage im Streitfall an die zuständige Krankenkasse gestellt werden, so die Richter in der Urteilsbegründung. Denn die Kassen sind für das gesundheitliche Existenzminimum von Hartz IV Beziehern zuständig. Weigert sich die Krankenkasse, so müsse im Einzelfall ein Gericht über die Kostenerstattung entscheiden.

Ein aus meiner Sicht völlig logisches Urteil. Welcher Sachbearbeiter beim Arbeitsamt soll darüber entscheiden, ob eine Zuzahlung notwendig ist, dies sind Verwaltungsangestellte und keine Ärzte.

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Hobel (01.11.2011), Siggi (01.11.2011)

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Fische

4

Dienstag, 1. November 2011, 22:51

Dylan!
Für mich ist das kein logisches Urteil,denn dafür gibt es Gesetze und besondere Abteilungen übrigens auch bei den Ämtern.
Die Ämter bezahlen doch auch Reparaturen an Autos
:cursing: Ja leider sind wir soweit schon.
Der Mensch wenn er krank ist zählt nicht mehr.
Der Sachbearbeiter beim Amt kann nicht entscheiden das stimmt schon,aber weitergeben und das auch noch ganz unbürokratisch,wenn er sich die Arbeit denn macht.
Siggi
Signatur von »Siggi«

5

Dienstag, 1. November 2011, 23:09

Ein aus meiner Sicht völlig logisches Urteil. Welcher Sachbearbeiter beim Arbeitsamt soll darüber entscheiden, ob eine Zuzahlung notwendig ist, dies sind Verwaltungsangestellte und keine Ärzte.

Dies würde zutreffen, wenn der Patient eine Selbstdiagnose stellen würde, um sich selbst zu therapieren.

Aber wenn der Arzt ein Rezept ausfüllt, und leider nur ein Privates austellen kann, weil die Kassen sich weigern, bestimmte Medikamente zu zahlen, ist dies menschenverachtend, unsozial und nicht nachvollziehbar, auch wenn es eine Entscheidung des BSG ist.

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zicke (02.11.2011), rehlein7 (01.02.2012)

6

Dienstag, 1. November 2011, 23:28

Gut, dann will ich es etwas näher erläutern, auch im Hinblick auf meine eigene persönliche Berufseinbindung.
Seit Jahrzehnten streiten sich in Deutschland die zuständigen Ämter hinsichtlich der Übernahme derartiger Leistungen. Die Krankenkassen berufen sich darauf, dass es sich hierbei nicht um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, die Kosten somit zum allgemeinen Lebensunterhalt gehören. Die Arbeits- und Sozialämter bestehen darauf, dass es sich um Kosten handelt, die der Gesundung bzw. der Verhinderung der Verschlimmerung von Krankheiten handelt, wobei die Krankenkassen mittels ihrer Gutachter notfalls die Notwendigkeit selbst prüfen können. Leidtragender bei diesem Behördenstreit waren immer die Hilfsbedürftigen, zumeist zahlte man dann die Kosten aus eigener Tasche, weil man in den Mühlen der Ämter einfach kein Recht bekam und dies sich oft über Jahre hinzog.
Und genau aus diesem Grund ist dieses Urteil gut und richtig, weil hiermit ein Anfang gemacht ist, nämlich dergestalt, dass nunmehr höchstrichterlich entschieden wurde, wo der Betreffende seinen Antrag stellen und wen er notfalls verklagen muss. Dies heisst natürlich noch immer nicht, dass diese Anträge unbürokratisch bearbeitet werden, die Kassen werden weiterhin versuchen, sich um derartige Kosten zu drücken, aber auf dem Wege der Durchsetzung ist nunmehr zumindest endlich die Zuständigkeit geregelt.

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JW1HAL (02.11.2011)

7

Mittwoch, 2. November 2011, 09:59

Die „Rechtssicherheit“ der Behörden ist die eine Sache. Die unzumutbare Belastung des Individuums die andere.


So muss die Stümperei des Gesetzgebers der Betroffene ausbaden. Dem geht nämlich die „Rechtssicherheit“ am Arsch vorbei, wenn er von dem knappen Geld auch noch permanent seine Medikamente/Therapien bezahlen soll, die über die ca 14 €, die dafür monatlich eingeplant sind hinaus gehen.Und dies kann sehr schnell gehen, mit Medikamentenzuzahlung, Praxisgebühr und Fahrtkosten.

Natürlich greift dann die „Rechtssicherheit“ und er kann die Kasse verklagen.
  1. Kann dies Monate und Jahre dauern;

  2. hat der Betroffene im Augenblick der Not nichts davon;

  3. wird selten nachträglich für diese Sachen Geld ausgezahlt, weil die Notsituation in der Vergangenheit stattgefunden hat und somit evtl. zum Zeitpunkt der Klagebehandlung nicht mehr vorhanden ist.

Wie so oft sind von der Bundesregierung solche stümperhaften Gesetze konzipiert worden, dass Gerichte ständig diese laienhafte Arbeiten – übrigens in vielen Bereichen, korrigieren müssen. Der Leidtragende ist der einzelne Menschen.

Hauptsache die Behörden haben eine Rechtssicherheit.............

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geostationär (02.11.2011), Siggi (02.11.2011), zicke (02.11.2011), JW1HAL (02.11.2011)

8

Mittwoch, 2. November 2011, 11:22

Das ist doch nicht der springende Punkt:

Die auch mit der letzten Gesundheitsreform verabschiedete Regelung, dass die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich NICHT von den Krankenkassen übernommen werden müssen, ist rechtskonform und verstösst auch nicht gegen EU-Recht.
Stell dir vor, die Krankenkassen wären verpflichtet, jede Kopfschmerztablette, Grippemittel, Eisenpräparat usw. zu bezahlen, von denen Patient und Arzt der Meinung sind, dies könne zumindest nicht schaden (wohlgemerkt: der Arzt verdient auch an solchen Rezepten). Die Kosten würden explodieren.
Also sind diese Präparate grundsätzlich erst einmal vom Betroffenen selbst zu zahlen.
Wobei für Kinder bis zum 12. Lebensjahr die Kassen auch diese Kosten ohnehin übernehmen, Erwachsenen müssen halt die besondere Notwendigkeit nachweisen.
Das vorliegende Urteil unterbindet somit nunmehr endlich den Verfahrensgrundsatz der Krankenkassen, sich diese Anträge mit dem Verweis auf die falsche Zuständigkeit abzuwimmeln.

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Siggi (02.11.2011), JW1HAL (02.11.2011)

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