Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte --- re der nachkriegsdeutschen Heimerziehung

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    Die *weiterhin aufrechterhaltene Position* der verantwortlichen Schädiger der Heimkinder – hier präsentiert in sechs Teilen.

    ERSTE TEIL VON SECHS TEILEN ZU DIESEM THEMA. 

    ( Hier, erst einmal, ein Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler - KOBLENZ )

    Prof. Dr. Manfred Kappeler

    SEITE 45-55 – 
    »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« 
    ( KOBLENZ, 05.03.2008 )
    @ http://www.afet-ev.de/aktuell/AFET_i…s-50er-60er.pdf
    ( aus einer Veröffentlichung [ eines „ExpertInnengesprächs“ ] von ingesamt 56 Seiten ) 
    [ diesen Link nehmen und in die Adresszeile eines neuen Browserfensters eingeben ]

    Es geht in diesem Vortrag von Professor Kappeler primär um:

    Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte
    ( über den gesamten Zeitraum von 1945 bis 1991 in Westdeutschland ) 


    [ fortgesetzt im nächsten Beitrag ]
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    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Die *weiterhin aufrechterhaltene Position* der verantwortlichen Schädiger der Heimkinder – hier präsentiert in sechs Teilen.

    ZWEITE TEIL VON SECHS TEILEN ZU DIESEM THEMA. 

    ( Hier, der Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler - KOBLENZ - fortgesetzt )

    [ Prof. Dr. Manfred Kappeler fährt fort ]

    Zitat

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    Die Angehörigen der nächsten Generationen in der Jugendhilfe, das wären auf jeden Fall alle Professionellen unterhalb des fünfzigsten Lebensjahres, sind weder TäterInnen noch TeilnehmerInnen oder NutznießerInnen des Jugendhilfeunrechts der dreißig Jahre nach Krieg und Faschismus in Deutschland, noch konnten sie diesem Unrecht durch Widerspruch und Widerstand begegnen. Dennoch sind sie aufgefordert, sich betreffen zu lassen und als Angehörige eines Hilfesystems und einer Profession, die das Unrecht an Kindern und Jugendlichen zu verantworten hatte, Kritik und Scham bezogen auf diese Vergangenheitsschuld zum Ausdruck zu bringen: Ihre Betroffenheit kann sich zeigen bei der Konfrontation mit allen Spuren dieser Geschichte der Jugendhilfe: Dokumenten, Berichten, vor allem aber in der Begegnung mit den Opfern, die sie nicht meiden sondern suchen sollten. Sie können dem Selbstgerechten und Selbstzufriedenen auftrumpfen, dem Verharmlosen, der zweiten Viktimisierung der Opfer, dem Sich-Herausreden mit der Rede „vom bedauerlichen Einzelfall“, an ihrem Arbeitsplatz, aber auch in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit entgegentreten. Sie können auch die Selbstorganisation der Ehemaligen aus der Heim- und Fürsorgeerziehung unterstützen, zum Beispiel bei der Suche und Sicherung von historischen Materialien in den Institutionen der Jugendhilfe, besonders bei der Entdeckung und Sicherung von Akten der Jugendämter, des Vormundschaftswesens, der Gerichte, der Psychiatrie und der Heime beziehungsweise ihrer Träger selbst.
    Die Beteiligung der jüngeren Generation in der Jugendhilfe hat berufsethische Begründungen und ist ein Ausdruck des Respekts, der Wertschätzung, des professionellen Takts. Es gibt auch berufliche Anstandsregeln für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.

    Die dominante Reaktion der Politik in Deutschland nach 1945, schreibt Bernhard Schlink, sei die umfassend praktizierte Strategie des „Aussitzens der schuldbeladenen Vergangenheit“ gewesen, in der Hoffnung, dass mit der Zeit die „Angelegenheit“ erledigt sein werde. Bezogen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und Erfahrungen werde die „Halbwertzeit der Erinnerung“ immer kürzer. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Gegenwart diesen Umgang mit der Vergangenheitsschuld wiederholt. Die Reaktionen auf die Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder [ „VEH e.V.“ ] und auf die Versuche einzelner Ehemaliger, für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen, sind dafür ein bedrückendes Beispiel. Auch von Fachkräften der Jugendhilfe habe ich gehört, dass sie von alledem nichts wussten und sich nicht vorstellen können, dass es „so etwas“ in der demokratischen Bundesrepublik gegeben haben könnte. Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik passt nicht in das Bild, in den Trend zur Herstellung einer bundesrepublikanischen Identität nach dem Untergang der DDR. Dafür ist nur das Unrecht der SED-Diktatur, auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Heimerziehung, nützlich und willkommen. Alle Versuche der Verharmlosung, der Minimierung, der Legitimation, und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer Identitätspolitik, die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll. Während diese Entlastung bezogen auf Krieg und Faschismus mit dem Hinweis, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst danach und als Alternative zu dem Vor-Her begonnen habe, wofür regelmäßig als Beleg das Grundgesetz mit seinen die Menschenwürde schützenden Freiheitsrechten bemüht wird, bei den heute Gesellschaft und Staat tragenden Altersgruppen weitgehend funktioniert, wird das massenhafte Unrecht an Kindern und Jugendlichen innerhalb der nach-faschistischen, demokratisch verfassten Geschichte der Bundesrepublik zu einem wirklichen Problem für die Identitätspolitik; auch für die Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus der ganzen Sozialen Arbeit. Diese Identitätspolitik versucht, den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen. Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen, er lässt sich nur verleugnen. Was für die Rechtswissenschaft nach 1945 die „Naturrechtsrenaissance“ (Schlink) als vermeintliche Alternative zum NS-Rechtspositivismus war, das war für die Soziale Arbeit die zentrale Kategorie „Hilfe“ und die Selbstdefinition als „helfende Profession“. Aber auch die eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus operierte im Zeichen der „Hilfe“. Mit dieser Selbstdefinition, die als das „Eigentliche“ der Sozialen Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart verstanden wird, wird versucht, die Integrität der Profession gegen die historische Schuld zu setzen und damit diese zu leugnen.

    Rechtshistorisch gäbe es einen weitergefassten Begriff von Verantwortung, Haftung und Sühne als er in unserem juristischen Schuldbegriff enthalten sei, schreibt Bernhard Schlink. Das Problem liege darin, dass das kollektive Eintreten für eine Schuld, die lediglich individuell und subjektiv definiert wird, nicht vorgesehen sei und im Verantwortungs-Horizont nicht erscheine. Da für die Angehörigen der nachgeborenen Generationen, die Übernahme von Verantwortung für die Geschicke der Opfer nicht aus einem individuellen Schuldbegriff abgeleitet werden könne, müsse es, so Schlink, aus einem Verantwortungsbegriff beziehungsweise einem Verantwortungsbewusstsein hergeleitet werden, das sich mit der Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine „annäherungsweise Behebung“ ethisch begründen lässt. Im Opferentschädigungsgesetz, in der Arbeit des „Weißen Ringes“ kommt dieser Gedanke zum Ausdruck. Allerdings beziehen sich diese Ansätze nicht auf Unrecht, das Einzelnen oder Gruppen im Namen des Staats geschehen ist. Sie setzen immer den Einzeltäter und die Einzelfallprüfung voraus. Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen, das in ihrem eigenen Namen geschehen ist, wie es bei den ehemaligen Heimkindern/Fürsorgezöglingen der Fall ist, ist, soweit ich sehen kann, bislang noch nicht vorgekommen. Das erklärt meines Erachtens auch die politische Brisanz des Vorgangs. Es handelt sich um einen echten Präzedenzfall, dem weitere folgen können:
    Knastopfer, Psychiatrieopfer, Opfer des Pflegesystems.

    Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
    Dem kann entgegengehalten werden, dass die Träger der Jugendhilfe (die öffentlichen und privaten) für die in ihrem Namen und ihrer Verantwortung geschehenen Unrechtshandlungen den einzelnen Opfern gegenüber haften müssen, weil sie eine Solidar- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den einzelnen Heimen, in denen Kinder und Jugendliche geschädigt wurden, gebildet haben und ohne Unterbrechung dreißig Jahre lang aufrecht erhalten haben. Sie haben gemeinsam von dem Geschehen in den Heimen profitiert: ideologisch-politisch und materiell. Die Träger haben die Einrichtungen begünstigt und die Bestrafung der TäterInnen systematisch vereitelt. Das hat die historische Forschung inzwischen eindrucksvoll belegt. Vielleicht ist der Begriff „Staatsverbrechen“ hier angebracht. Da die Exekutive in Form der Landesjugendämter und Jugendämter immer beteiligt war, müssen hier in einem demokratischen System der Gewaltenteilung Legislative und Judikative die Haftung der Träger der Jugendhilfe politisch und rechtlich durchsetzen. Dabei liegt aus rechtlichen und aus Zeitgründen die Priorität zum Handeln bei der Legislative. 
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    [ fortgesetzt im nächsten Beitrag ]
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    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Die *weiterhin aufrechterhaltene Position* der verantwortlichen Schädiger der Heimkinder – hier präsentiert in sechs Teilen.

    DRITTE TEIL VON SECHS TEILEN ZU DIESEM THEMA. 

    ( Hier, der Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler - KOBLENZ - fortgesetzt )

    [ Prof. Dr. Manfred Kappeler fährt fort ]


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