Rehabilitierung Verfahren offene Jugendwerkhöfe/ Spezialkinderheime

  • Im Vierten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 9. Dezember 2010 wurden einige Änderungen beschlossen.


    1. Die Antragsfristen wurden letztmalig bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.


    2. Mit der Änderung wird im Text des Gesetzes ausdrücklich klargestellt, dass das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz auch Anwendung auf Personen findet, die zum Zwecke der politischen Verfolgung oder aus sonstigen sachfremden Gründen in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der DDR untergebracht waren. Das Gesetz erfasst bereits jetzt diesen Personenkreis. Durch die entsprechende Formulierung im Gesetz soll dies den Betroffenen noch klarer und verständlicher gemacht werden.................Weiterlesen
    siehe unten stehenten Link


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