GERICHTSURTEILE - „Grundsatzurteile“, die möglicherweise nicht nur auf Heimkinder-OST, aber auch auf Heimkinder-WEST zutreffen.

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    GERICHTSURTEILE - „Grundsatzurteile“, die möglicherweise nicht nur auf Heimkinder-OST, aber auch auf Heimkinder-WEST zutreffen, und im juristischen Sinne auf DIE DAMALIGE HEIMERZIEHUNG IN BEIDEN POLITISCHEN SYSTEMEN anwendbar sind.


    Grundsatzurteile“ erstritten von Heimkind-OST Ralf Weber (56) persönlich. – Wer kann genaue Auskunft im juristischen Sinne DARÜBER geben ?


    Ralf Weber, Vertreter des Opferbeirates des Geschlossenen Jugendwerkshofes Torgau in der ehemaligen DDR soll zwei relevante „Grundsatzurteile“ erstritten haben.


    Wer weiß im juristischen Sinne etwas genaueres DARÜBER ?


    Wer kann die genauen Daten und Aktenzeichen dieser beiden „Grundsatzurteile“ zur Verfügung stellen, die diese „Grundsatzurteile“ genau identifizierten und designieren und Auskunft im juristischen Sinne über die Person des Klägers geben ?


    Falls der ein oder andere hier einen Wert im juristischen Sinne DARIN sieht und bereit ist sich auch mal DAMIT zu befassen.


    Dabei möchte ich Euch allen versichern, dass für mich, und für mich persönlich redend, die Wichtigkeit in den juristischen Aspekten und Grundprinzipien dieser „Grundsatzurteile“, und nicht in der Person des Klägers, liegt. Seine persönlichen und personenbezogenen Daten interessieren mich nicht im geringsten und um diese geht es überhaupt nicht hier.


    Die jursistischen Aspekte und Grundprinzipien selbst, die, m.E. gleichermaßen auf OST und WEST zutreffen, dieser beiden „Grundsatzurteile“, und anderer solcher „Grundsatzurteile“, diese gilt es, m.E., AUSZUSCHÖPFEN und ANZUWENDEN --- nichts anderes.


    Das ist, meiner Meinung nach, auch DAS EINZIGE was uns voranbringen wird und uns zu einer „ANGEMESSENEN ENTSCHÄDIGUNG“ verhelfen wird.


    Dabei steht es natürlich aber auch jedem frei zu unterschreiben, dass er / sie unwiderruflich auf alle rechtlichen Ansprüche und alle weiteren rechtlichen Ansprüche, die er / sie haben mag verzichtet; und die Schädiger wären ganz sicherlich sehr erfreut darüber wenn sich alle zu Letzterem entscheiden würden.

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Diese insgesamt 5-seitige Rezension @ gedenkbibliothek.de/downloads/texte/veranstaltungsrezensionen/Dr_Nicole_Glocke_und_Ralf_Weber_Erziehung_hinter_Gittern_vom_05_04_2011.pdf, bestätigt mir dann schon mal, dass ich grundsätzlich genau richtig liege mit meiner eigenen juristischen Annahme und Berichterstattung auf meiner eigenen Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBEBENDE.ORG, vom 11.01.2005 @ heimkinder-ueberlebende.org/Urteil_Kammergericht_Berlin-Moabit_-_15.12.2004_-_Geschlossene_Unterbringung_in_der_DDR.html [ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 11. Januar 2005 ]


    und ich gebe jetzt hier wieder einen Auszug aus der


    Die Frage ist, ist diesbzüglich, seit Anfang April 2011, noch etwas weiteres, gerichtliches IN DIESER SACHE geschehen und entschieden worden ?


    Noch weiß ich die Anwort DAZU nicht genau --- aber wenn ich die Antwort weiß, werde ich – zum Wohle aller – auch DARÜBER berichten.
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    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Ich muss gleich schon mal zum Anfang mitteilen...


    HINWEIS an alle langzeit und neuen Boarduser / Mitglieder: Alle hier von mir angegebenen LINK sind – hier in diesem nachfolgenden Beitrag ( sowie auch immer in allen anderen Beiträgen in diesem Forum ) – INAKTIV. --- Man muss jeweilig LINK in die Adresszeile eines neuen Browserfensters eingeben und auf diese Weise AKTIVIEREN und sich dort hin begeben. Anders geht es leider nicht. Das sind die Regeln hier in diesem Forum – an die auch mich halten muss. Ich schreibe dies nur, weil sich nicht alle User dessen bewusst sind ( und ich bitte die Moderatoren diesen, m.E., für alle hilfreichen HINWEIS nicht zu entfernen ).




    Wichtige Gerichtsurteile
    ( Einige dieser Gerichtsurteile mögen auch Ralf Weber betreffen )
    :


    [ das Oberlandgericht Berlin, nennt sich Kammergericht: ]
    Kammergericht Berlin 5. Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen @
    gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE565582005&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 ( Entscheidungsdatum: 15.12.2004 ) ( von dieser überaus wichtigen Gerichtsentscheidung wissen wir ja alle schon )


    [ das Oberlandgericht Berlin, nennt sich Kammergericht: ]
    Kammergericht Berlin 2. Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen @
    gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE237252007&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 ( Entscheidungsdatum: 06.03.2007 ) ( Drei Jahre und drei Monate später wird dann plötzlich entschieden, dass die Gerichtsentscheidung des Kammergerichts Berlin vom 15.12.2004 nur auf den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau anwendbar sei --- ich persönlich bin da natürlich völlig anderer Meinung )


    [ Karlsruhe: ] Bundesverfassungsgericht: BVerfG, 2 BvR 718/08 vom 13.5.2009, Absatz-Nr. (1 - 2) @ bverfg.de/entscheidungen/rk20090513_2bvr071808.html oder auch @ openjur.de/u/30990.html oder auch @ lexetius.com/2009,1219 ( Entscheidungsdatum: 13.05.2009 )


    Auch all das Folgende bezüglich diesem „Grundsatzurteil“ – BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08 und alles was dazu gehört und damit in Zusammenhang steht – ist für Anwälte und Juristen ( aber auch für jeden Laien ! ) frei zugänglich, hier über diesen LINK zu finden und dann über von dort aus weiterführende LINK für jeden im genauen und vollständigen Wortlaut verfolgbar @ dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=13.05.2009&Aktenzeichen=2%20BvR%20718/08



    Und vielleicht interessieren den einen oder anderen hier ja auch noch folgende zutreffende ( a. ) Heimkinder-Rehabilitierungsgerichtsverfahren und Gerichtsurteile sowohl wie ( b. ) Gerichtsurteile in Fällen von Dekaden zurückliegendem Kindesmissbrauch und menschenrechtsverletzender Körperverletzung vonMinderjährigen“ / „Mündeln“ / „Schutzbefohlenen“, die das Opfer über solche lange Zeit hinweg völlig verdrängt hatte.



    Die folgenden sind meiner Meinung nach ebenso zutreffende Gerichtsurteile:


    gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090040823&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10( Entscheidungsdatum: 11.06.2009 )


    Landgericht Osnabrück, Urteil vom 01.12.2010 - 12 O 2381/10 @ kostenlose-urteile.de/LG-Osnabrueck_12-O-238110_Schmerzensgeldanspruch-wegen-sexuellen-Missbrauchs-kann-auch-bei-lang-zurueckliegenden-Vorfaellen-bestehen.news11069.htm
    Schmerzensgeldanspruch wegen sexuellen Missbrauchs kann auch bei lang zurückliegenden Vorfällen bestehen - Bei Verdrängung der Geschehnisse aufgrund schwerer posttraumatischer Belastungsstörung beginnt Verjährungfrist erst nach neuerlicher Kenntnis der Sache.
    Späte Klage auf Schmerzensgeld wegen sexuellem Missbrauch erfolgreich.


    Oberlandgericht Oldenburg, Urteil vom 12.07.2011 - 13 U 17/11 @ mahnerfolg.de/urteile/index.php/schadensersatzklage-20-jahre-nach-sexuellem-missbrauch/


    Siehe auch einen diesbezüglichen in NWZ-ONLINE - Nordwest Zeitung @
    nwzonline.de/Region/Artikel/2645441/20-Jahre-nach-der-Tat-Oldenburger-Gericht-spricht-Opfer-Schmerzensgeld-zu.html( 12.07.2011 )



    ● Prozeßwinn Präzedenzfall re ZWANGSARBEIT entschieden in 1965 im Landgericht Braunschweig, geschildert in, u.a. @ freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1593435#1593435 ( 30.12.2010, 08:16 )



    [ Bundesgerichtshof Strafverfahren ] BGH 5 StR 451/99 - Beschluß vom 9. Februar 2000 (in Berlin) @ hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-451-99.php3?referer=db ( „Menschenrechtsverletzungen“ verjähren nicht ! )Zum Beispiel, das Thema »RECHT! – Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.« @heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/12275-recht-–-die-pflichten-des-staates-seinen-bürgern-gegenüber-–-auch-heimkindern-gegenüber-–-gemäss-der-„europäischen-menschenrechtskonvention“/( insgesamt 2 Seiten; bitte einfach über die Störungen dieser dortigen Diskussion hinweglesen ) und auch das Thema »Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND !« @heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/10633-die-rechtslage-betreffend-„heimkinder-zwangsarbeit“-in-der-bundesrepublik-deutschland/( insgesamt 3 Seiten; bitte einfach über die Störungen dieser dortigen Diskussion hinweglesen ) oder ähnliche juristische Themen, wie allen bewusst sein sollte, habe ich ja schon mehrfach im HEIMKINDER-FORUM.DE angesprochen – aber leider hat sich ja die werte Leserschaft bisher kaum wirklich dafür interessiert und diese jursistischen Dinge nachverfolgt und überprüft oder überprüfen lassen.


    Und auch darum wohl haben wir jetzt auch diesen ominösen Hilfsleistungsfonds und von den Täterschaften ( „Verbrecherbanden“ würde ich sie lieber nennen ! ) per Verwaltungsvereinbarung eingeführte Verzichtserklärungen“.



    Heimkinder von Recht und Rechtsstaatlichkeit ausgeschlossen --- was ihnen damals widerfuhr wird heute ihnen gegenüber einfach fortgesetzt.


    Ich bin der Meinung, dass alle damaligen Heimkinder-OST und Heimkinder-WEST – die „Geschädigten“! – „Schutzbefohlenene“ in der „Obhut“ des STAATES waren. Dieser gab im WESTEN seine Pflicht all diesen „Minderjährigen“ / diesen „Mündeln“ gegenüber weitgehend an die KIRCHEN und die INDUSTRIE bzw. LANDWIRTSCHAFT ab. Dann aber verfehlte der STAAT es, seine von ihm eingesetzten BEAUFTRAGTEN, die KIRCHEN und die INDUSTRIE bzw. LANDWIRTSCHAFT, zu kontrollieren und erlaubte ihnen stattdessen, in einem völlig rechtsfreien Raum zu agieren, und lies es sogar zu, dass für die Arbeit die all diese „Minderjährigen“ / diese „Mündeln überall zu verrichten hatten keine Steuern und Sozialabengaben entrichtet wurden.


    In beiden Rechtssystemen, OST und WEST, ist der STAAT – der „Schädiger“! – ebensowenig von seiner Schuld entbunden oder befreit wie der Rechtsnachfolger beider Staaten, die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.


    Und ein nicht rechtspflichtiges per „Verwaltungsvereinbarung“ jetzt von KIRCHE und STAAT zusammengeflicktes „Hilfsleistungspacket“ „beschränkt nur auf heute hilfsbedürftige Geschädigte der damaligen Heimerziehung bei denen dieser Schaden heute noch beweisbar und nachweislich auf diese damalige Heimerziehung zurückzuführen ist“, ist keine Antwort zur Begleichung dieser Schuld.

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

    Einmal editiert, zuletzt von jw1hal ()

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