Daniela Gerstner
Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
c/o Nachbarschaftsheim Schöneberg
Holsteinische Str. 30, 12161 Berlin
heimerziehung.wordpress.com/anlauf-und-beratungsstelle-berlin/
"Daniela Gerstner" < daniela.gerstner[a]sozkult.de >
Ehemaliges Heimkind: Martin Mitchell
Adelaide, Süd Australien
Freitag, 13. Januar 2012
Sehr geehrte Frau Gerstner.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin ein potenzieller Antragsteller ansässig in Australien und meine tägliche Sprache ist Englisch. Ausweispapiere habe ich keine, denn solche sind nicht notwendig im täglichen Leben in Australien. Alle andere Dokumentation ist, natürlich, in Australien, verfasst in englischer Sprache.
Als ein heute, schon seit Dekaden, im Ausland ansässiges ehemaliges Heimkind – geborener West-Berliner – wende ich mich an Sie, da ich keinen deutschen Wohnort habe, und auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, ansonsten aber, u.a., auch im damaligen West-Berlin der „Heimerziehung“ sowohl wie auch der „Fürsorgeerziehung“ unterzogen wurde und das damalige Hauptjugendamt in West-Berlin, bzw. der damalige „Senator für Jugend und Sport“ bis zum Tage meiner Auswanderung nach Australien ( 23.03.1964 ) für mich zuständig war.
Auch wende ich mich an Sie, weil die Ihrige anscheinend bisher eine der ersten Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder ist, die schon etwas besser organisiert ist und wo nicht noch immer Chaos herrscht.
Meine Fragen an Sie sind folgende:
1. ) Da für alle Anträge auf Sachleistungen aus dem Hilfsfonds die erste und ausschlaggebende Voraussetzung ist, dass ein Antragsteller „hilfsbedürftig“ ist, ( a. ) wie wird von Ihnen, in solchen Fällen, „Hilfsbedürftigkeit“ definiert, und ( b. ) was ist Ihnen als Beweis von einem im Ausland ansässigen Ausländer akzeptabel und genügend, dass dem so ist ? - Muss die heute bestehende „Hilfsbedürftigkeit“ des Antragstellers ebenso beweisbar auf die damalige Heimerziehung zurückzuführen sein ? - Und wie stellt man sich das vor, dass ein Antragsteller so etwas belegt ?
2. ) Da für alle Anträge auf Sachleistungen aus dem Hilfsfonds die zweite und ausschlaggebende Voraussetzung ist, dass ein Antragsteller „heute noch immer unter weiterhin bestehenden Folgeschäden aus der damaligen Heimerziehung leidet“, wie wird von Ihnen ( a. ) „weiterhin leidet“ und ( b. ) „weiterhin bestehenden Folgeschäden“ definiert, und ( c. ) wie müssen diese „Folgeschäden aus der Heimerziehung“ seitens eines im Auslande ansässigen Ausländers, unter Berücksichtigung der bestehenden Sprachbarrieren, Ihnen gegenüber bewiesen werden ?
3. ) ( a. ) Wer trägt die Kosten für die Ihnen akzeptabele Beweisführung eines im Ausland ansässigen Ausländers in dieser Sache und ( b. ), falls Sie diese Kosten der Beweisführung tragen, werden diese Kosten auf die Höchstgrenze der möglichen Sachleistungen aus dem Hilfsfonds ( die sich auf 10.000 € beschränkt ) angerechnet und die überhaupt zur Verfügung stehenden Sachleistungen dadurch beträchtlich reduziert ?
4. ) Wenn der erste Punkt und der zweite Punkt seitens eines im Ausland ansässigen Ausländers, bzw. Antragstellers, annehmbar Ihnen gegenüber erfüllt sind, welche Hilfsangebote , bzw. Sachleistungen, stehen diesem im Ausland ansässigen Ausländer Ihrerseits zur Verfügung und wie werden die daraus hervorgehenden Kosten mit Ihrer Anlauf- und Beratungsstelle, oder der Haupt- Anlauf- und Beratungsstelle, abgerechnet ?
5. ) Wie verhält es sich mit Zahlungen in barem Geld aus dem Rentenersatzfonds für im Auslande ansässige Ausländer, bzw. Antragsteller, die im Nachkriegsdeutschland während sie in „Einrichtungen der Heimerziehung und Umerziehung“ interniert waren unentlohnte Zwangsarbeit haben leisten müssen ?
6. ) In der vorgesehenen Antragstellungsprozedur, zu welchem Zeitpunkt müssen im Ausland ansässige Ausländer, bzw. Antragsteller, eine unwiderrufliche Verzichtserklärung unterschreiben ( a. ) was den Hilfsfonds betrift und ( b.) was den Rentenersatzfonds betrifft und ( c. ) was ist der jeweilige wortwörtliche Wortlaut dieser Verzichtserklärungen für den ( i. ) Hilfsfonds und ( ii. ) für den Rentenersatzfonds ( denn es wird ja, jeweilig, darauf ankommen welchen der beiden Fonds ein Antragsteller in Anspruch nimmt – oder ob er beide dieser Fonds in Anspruch nimmt – nehme ich mal an ) ?
Ich bitte um eine umgehende Empfangsbestätigung meines Fragenkatalogs und hoffe auf baldige bei mir eingehende Ihrerseitige Antworten auf all diese meine berechtigten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946; geb. 28.07.1946 )
PS. Übrigens stelle ich diesen genauen Wortlaut dieses meines Schreibens an Sie auch allen anderen mir bekannten im Auslande lebenden Ehemaligen Heimkindern zur Verfügung und werde all diese Betroffenen auch genau über die Ihrerseits mir zur Verfügung gestellten Antworten informieren.
PPS. Dieses mein Schreiben an Sie, und auch Ihr Antwortschreiben dazu, darf auch durchaus auf Ihrer Webseite @ heimerziehung.wordpress.com/ veröffentlicht werden.