Heidrun Dittrich, MdB DIE LINKE.
An die Presse
Berlin, 08.07.2011
Bezug: PM vom 08.07.11 Entschädigung ehem. Heimkinder
Anlagen:
Presseinformation zur Presserklärung vom 08.07.2011Ehemalige Heimkinder sollen zu Lasten der bedürftigen Kinder in der Jugendhilfe ohne Opferentschädigungsgesetz entschädigt werden.
Mit freiwilligen Einzahlungen mit jeweils 40 Mio. € in einen Fonds von 120 Mio. € durch Bund Länder und Kirchen, sollen die ehemaligen Heimkinder der 50er und 60er Jahre für entgangene Lebenschancen und Schäden durch Gewalt und vorenthaltene Bildung entschädigt werden.
Die Fraktionen der Grünen, SPD und die Regierungskoalition haben einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Gegenfinanzierung mit 40 Mio.€ als Anteil des Bundes aus dem Haushalt der Kinder- und Jugendhilfe 2012 nehmen wird. Damit werden die bedürftigen Kinder von heute in der Jugendhilfe unter den Kürzungen leiden.
Hier stellt sich die Frage, wie jemals weitere Opfergruppen wie die Kinder in Behindertenheimen oder der Psychiatrie entschädigt werden können.
So hatten sich die Opfer der Heimerziehung ihre Entschädigung nicht vorgestellt!
Sie forderten einen monatlichen Entschädigungsbetrag von 300 € oder einen Einmalbetrag von 54.000 €. Diese Forderungen wurden weder vom Runden Tisch Heimerziehung noch von den anderen Parteien aufgegriffen.
DIE LINKE hat einen eigenen Antrag im Bundestag eingereicht, worin die Forderungen der Heimkinder mit monatlicher Entschädigung aufgegriffen wurden. DIE LINKE forderte ein Opferentschädigungsgesetz, um den Opfern der Heimerziehung einen Rechtsanspruch zu eröffnen. Auch in der Sachverständigenanhörung vom 27.06.2011 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, nachzubessern und ein Gesetz zur Regelungen zur Opfereigenschaft, zur Höhe und zur Definition der Ursache und Folgeschäden zu schaffen.
Die Anhörung kann als Farce bezeichnet werden, denn am 07.07.2011 stimmten die CDU/ CSU, die FDP, die SPD und die Grünen ihrem gemeinsamen Antrag in unveränderter Form zu.
Damit werden alle Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen am Parlament vorbei einem Beirat überlassen, der voraussichtlich keine angemessene Beteiligung der ehemaligen Heimkinder vorsehen wird, obwohl gerade die Beteiligung der Betroffenen bei der Sachverständigenanhörung angemahnt wurde. Eine Verwaltungsvereinbarung regelt alles unter Ausschluss der Betroffenen.
DIE LINKE. hätte erwartet, dass die beiden Oppositionsparteien (SPD und Grüne) nach dieser Täuschung durch die Bundesregierung (Verrechnung der Entschädigung mit der aktuellen Jugendhilfe) von dem gemeinsamen Antrag zurücktreten, zumal sie dies in ihren Reden am 07.07.2011 im Parlament beklagt hatten, aber sie stimmten trotzdem zu.
DIE LINKE. mahnte an, keine Opfer zweiter Klasse zu schaffen, da in dem Runden Tisch Sexueller Missbrauch eine Entschädigungssumme von 50.000 € angesprochen wurde. Dort sollen auch Internatsschüler/- innen entschädigt werden, die aufgrund ihres begüterten Elternhauses eine andere Lobby haben, als Kinder, die durch die staatliche Jugendhilfe untergebracht wurden und werden.
Ein Skandal stellt die Abweisung der bereits laufenden Verfahren auf Entschädigung bei der katholischen Bischofskonferenz und der evangelischen Diakonie dar. Mit Hinweis auf die bestehende Debatte im Bundestag, werden diese Anträge nicht weiter bearbeitet oder gar abgewiesen, obwohl noch keine Rechtsgrundlage für die voraussichtliche Fondslösung geschaffen wurde und der Beginn der Auszahlung ab 01.01.2012 bereits von den Sachverständigen in der Anhörung zur Heimopferentschädigung am 27.06.2011 im Deutschen Bundestag bezweifelt wurde.
Damit zeigt sich, dass in der Politik der Bundesrepublik Deutschland Kinder einen geringen Wert haben. Die Forderung nach Kinderrechten ins Grundgesetz, wie sie DIE LINKE. seit langem aufstellt, ist notwendig, um einen einklagbaren Anspruch auf Herstellung gleicher Lebenschancen durchzusetzen.
Heidrun Dittrich, MdB
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