Beiträge von R.H.M.

    ginopilo

    Persönlich vorzusprechen, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch für etwas zu früh. Es sind schließlich „erst“ fünf Wochen vergangen. Ich denke, nach etwa zwei, drei Monaten wäre eine erneute Nachfrage angemessen.

    Ehrlich gesagt ist mir meine Freizeit aber auch zu schade, um mich persönlich ins Amt zu setzen, eine Nummer zu ziehen und möglicherweise stundenlang zu warten – nur um am Ende die Auskunft zu bekommen: „Ihr Antrag auf Ausgleichsleistung wird noch bearbeitet“ oder „Der zuständige Mitarbeiter ist derzeit im Urlaub bzw. krank.“

    Axel Li

    Es geht tatsächlich nur noch um die Ausgleichszahlung nach dem BerufRehaG, die derzeit 303,00 Euro beträgt. Diese Zahlung wird vom Sozialamt geleistet, jedoch nur, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und entsprechende Ausgaben anfallen. Da mein Bescheid vorliegt und mein Einkommen diese Grenze nicht überschreitet, steht mir die Zahlung zu. Allerdings muss sich eine/r im Amt zunächst mit meinem Fall befassen, was anscheinend lange dauern kann.

    Ich bin nun gespannt, wie lange es dauern wird, bis die Berechnung abgeschlossen ist und der Bescheid mit der Zahlungsinfo verschickt wird.

    Nach der StrafReha ist alles abgeschlossen. Die Opferrente wird gezahlt und die Kapitalentschädigung wurde ebenfalls bereits ausgezahlt.

    Herzlichen Glückwunsch R.H.M. , ich wusste du schaffst es. Was resultiert jetzt daraus?Kannst du jetzt die Schulzeit irgendwie anrechnen lassen? Es ist toll zu wissen, dass man auch wenn spät, solche Erfolge vorweisen kann. :thumbup:


    Mit der Anerkennung meiner beruflichen Rehabilitierung als verfolgter Schüler nach § 3 BerRehaG ergeben sich für mich insbesondere folgende Ansprüche:

    • Die Deutsche Rentenversicherung hat meinen Versicherungsverlauf entsprechend zu berichtigen und die anerkannten Verfolgungszeiten rentenrechtlich zu berücksichtigen.
    • Das Landratsamt hat zu prüfen, ob mir aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen eine monatliche Ausgleichsleistung nach § 8 BerRehaG zusteht. Nach der bisherigen Prüfung ist davon auszugehen, dass diese Leistung bewilligt wird.

    Dann mach ruhig deine Umfrage – ich bin wirklich gespannt, was dabei herauskommt.

    Das Schloss gehört allerdings nicht der Gemeinde, sondern dem Landkreis Mittelsachsen. Einen zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt zu finden, dürfte schon die erste Herausforderung sein. Und selbst wenn du jemanden erreichst, ist es wahrscheinlich nicht ganz einfach, eine offizielle Besichtigung zu organisieren.

    Mein Tipp wäre, dir einmal die aktuellen Zeitungsartikel zum Schloss Wechselburg anzuschauen. Vielleicht ergibt sich daraus eine Idee oder ein möglicher Ansprechpartner für einen offiziellen Zugang.

    Ich möchte nur keine falschen Erwartungen wecken: Das Schloss ist definitiv kein Lost Place, den man einfach durch eine offene Tür oder ein Fenster betreten kann. Das Gebäude ist sehr gut gesichert – was ich persönlich auch richtig und wichtig finde, um es vor Vandalismus und andere Schäden zu schützen.

    Wenn du einen Weg findest, eine offizielle Besichtigung zu organisieren, wäre das natürlich eine tolle Sache. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg dabei.

    lexi Du kannst ja gerne eine Umfrage machen, aber ich denke, dass jemand, der dorthin möchte, das eher allein oder höchstens mit seinem Partner bzw. seiner Partnerin machen würde.

    Vor Ort gibt es aktuell ohnehin nicht allzu viel zu sehen, da das Schloss nicht zugänglich ist. Derzeit laufen Sanierungsarbeiten am Dach. Darüber hinaus gibt es momentan kein Nutzungskonzept – das Ziel ist aktuell vor allem, das Gebäude vor weiteren Schäden zu schützen.

    Auch die Mönche sind nicht mehr in Wechselburg, da das Kloster aufgelöst wurde. Besichtigen kann man noch den Schlossgarten sowie die kleine Heimschule. Das Gebäude wird inzwischen von der Gemeinde und dem Ortsverein als Lager genutzt.

    Ich hatte allerdings im Januar einmal die seltene Gelegenheit, mit offizieller Genehmigung das Schloss zu besichtigen. Dabei sind einige interessante Fotos entstanden. Ich bin bisher nur noch nicht dazu gekommen, diese zu bearbeiten und hochzuladen.

    Das werde ich aber demnächst nachholen.

    ACHTUNG - WICHTIGE INFO zur Rehabilitation bzgl. der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wechselburg (nur DDR-Zeit)

    Beschluss des OLG Dresden:

    In dem Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ging es um einen Betroffenen, der in der DDR im Sonderschulinternat eines Fachkrankenhauses für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie untergebracht war. Das Gericht löst den Fall über die Regelung in § 10 Abs. 3 S. 1 StrRehaG, sieht in der Einrichtung also ein Spezialheim bzw. eine vergleichbare Einrichtung. In diesem Fall wird ein sachfremder Zweck der Einweisung vermutet, der, wenn die Vermutung wie hier nicht widerlegt werden kann, zur Rehabilitierung führt. Tatsächlich wäre es auf die Nachweiserleichterung in § 10 StrRehaG aber gar nicht angekommen, denn eine Einweisung ist auch ohne Vermutung nach § 2 StrRehaG sachfremd (und damit zu rehabilitieren), wenn sie erfolgte, obwohl die Einweisungsvoraussetzungen nach DDR-Recht nicht vorlagen. Da sich laut ärztlicher Diagnose beim Betroffenen „keine krankhaften Befunde“ gefunden hatten, war das hier der Fall. Die vom Gericht nicht weiter aufgeklärte Frage, ob es sich um ein Spezialheim oder eine vergleichbare Einrichtung handelte, war daher irrelevant. Hier handelte es sich um eine Sonderschuleinrichtung und damit jedenfalls nicht um ein Spezialheim nach der "Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe" vom 22.4.1965.

    Also, da ich gerade wieder Unterlagen wälze, viel mir mein Antrag (Kapitalentschädigung) vom 12.12.2025 wieder in die Hände. Wir haben jetzt bereits den 13.03.2026, und bisher, habe ich nur das Bestätigungsschreiben hierzu bekommen.

    Was machen die da die ganze Zeit?……

    Bei mir ging das relativ schnell.

    Hast du vom Gericht schon Antwort bekommen inkl. eines Fragebogens, den du nochmal ausfüllen musst?


    Hallo zusammen,

    bereits telefonisch habe ich von der zuständigen Sachbearbeiterin der Landesdirektion erfahren, dass mein Antrag auf berufliche Rehabilitation abgelehnt wird. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 3, Punkt 5, der besagt, dass eine Ausbildung während der Inhaftierung vollständig unterbrochen sein muss.

    Das ich zunächst eine POS besucht habe und durch die unrechtmäßige Einweisung nach Wechselb. mit Internats-Hilfsschule keine Möglichkeit mehr hatte, die POS fortzusetzen, spielt keine Rolle, sagte die Sachbearbeiterin.


    Was meint ihr dazu? 

    ginopilo

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    Ich habe den Antrag bereits im Februar 2025 gestellt. Aufgrund des zeitgleich laufenden Verfahrens bezüglich der Rehabilitation (Wechselburg) einschließlich der Beschwerde beim OLG war meine Jugendhilfeakte für die Bearbeitung meines Antrags auf berufliche Rehabilitation nicht verfügbar. Erst ab Mitte Dezember 2025 seht die Jugendhilfeakte wieder zur Verfügung.

    Seitdem wird mein Antrag bearbeitet, was sicherlich einige Zeit in Anspruch nimmt.

    Was genau meinst du mit einer vorläufigen Bescheinigung und welchen Nutzen hätte diese für mich?

    Wer hat die BerufsReha bereits durch und wie hoch ist die Chance, dass das positiv entschieden wird?

    Hallo in die Runde,

    ich wollte mal nachfragen, ob hier jemand Erfahrungen mit dem BerufsRehaGesetz als verfolgter Schüler hat, insbesondere wenn man in einem Spezialkinderheim (SKH) mit Heimschule (Hilfsschule) war.

    Hat jemand von euch einen positiven Bescheid erhalten?

    Falls ihr einen Bescheid bekommen habt, wäre es super, wenn ihr berichten könntet, wie lange der Prozess gedauert hat. Gab es vielleicht auch Ablehnungen oder Schwierigkeiten, die ihr erlebt habt?

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Viele Grüße!

    Lieber Axel, liebe Freunde,

    vielen Dank für deine Glückwünsche zum Erfolg meiner Rehabilitation.

    Ich möchte euch kurz schildern, wie schwer und zugleich wichtig dieser Weg für mich war – vielleicht hilft meine Erfahrung dem einen oder der anderen, nicht aufzugeben.

    Am Anfang hatte ich einen gemeinsamen Antrag auf Rehabilitation für Wechselburg und das SKH Zschöppichen gestellt. Später trennte ich beides, weil ich merkte, dass die Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wechselburg rechtlich nicht so klar geregelt ist wie die Unterbringungen im SKH sowie im JWH bzw. GJWH. Schon da begann der steinige Weg. Das LG Chemnitz lehnte meinen Antrag zunächst ab. Begründung: Es gäbe keinen Nachweis dafür, dass ich im Spezialkinderheim (SKH) überhaupt untergebracht war. In meiner Jugendhilfeakte fehlte die Heimakte des SKH Zschöppichen - warum auch immer. Als hätte es mein Leben dort nie gegeben.

    Weil das Melderegister in der DDR funktionierte, konnte ich mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt belegen, dass ich dort untergebracht war. Dazu kamen alte Zeugnisse und – zum Glück – Kontakte zu ehemaligen Erziehern, die mir Bescheinigungen ausstellten.

    Diese Unterlagen schickte ich an das LG Chemnitz. Kurz darauf wurde ich rehabilitiert. Ein erster Moment der Erleichterung.

    Danach stellte ich erneut den Antrag auf Rehabilitierung für Wechselburg. Nach etwa einem halben Jahr erhielt ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Darin wurde ich aufgefordert, meinen Antrag zurückzuziehen – angeblich ohne Aussicht auf Erfolg. Ein vorformulierter Vordruck lag bei.

    Ich unterschrieb nicht und lehnte ab. Kurz und klar.

    Wenig später kam der negative Beschluss des LG Chemnitz.

    Ich legte fristgerecht Beschwerde ein und beantragte mehr Zeit, um die Akten selbst zu lesen und zu verstehen.

    Für die Beschwerdebegründung nahm ich mir bewusst Zeit. Ich bekam Unterstützung vom UOKG Berlin. Sechs Seiten lang war meine Begründung – sechs Seiten Wahrheit. Im Juni ging sie per Einschreiben an das OLG Dresden.

    Am 16.12. kam dann der Moment, der alles veränderte:

    Der Beschluss des LG Chemnitz vom Februar 2025 wurde aufgehoben.

    Meiner Beschwerde wurde in vollem Umfang stattgegeben.

    Und es wurde offiziell festgestellt, dass ich zu Unrecht Freiheitsentzug erlitten habe.

    Das war mehr als ein juristischer Erfolg. Es war Anerkennung. Es war Gerechtigkeit.

    Mein Fazit – und meine Bitte an euch:

    Unterschreibt keine Schreiben der Staatsanwaltschaft, in denen ihr euren Antrag wegen angeblich mangelnder Erfolgsaussichten zurückziehen sollt. Lasst euch nicht entmutigen. Lasst das Gericht entscheiden. Und wenn es beim ersten Mal nicht klappt – geht weiter.

    Ich wünsche euch von Herzen viel Kraft, Mut und Erfolg.

    Alles Gute für 2026.

    Kurz vor Weihnachten habe ich vom OLG Dresden einen positiven Beschluss erhalten. Meine Unterbringung wurde als rechtswidrig festgestellt und ich wurde rehabilitiert. Diese Entscheidung bedeutet mir sehr viel. Die damalige Unterbringung war für mich eine belastende Erfahrung. Über einen langen Zeitraum blieb das Gefühl zurück, dass mir Unrecht geschehen ist, ohne dass dies offiziell anerkannt wurde. Nun habe ich endlich eine klare, gerichtliche Bestätigung, dass meine Wahrnehmung richtig war und die Maßnahme zu Unrecht erfolgt ist. Diese Anerkennung ist für mich weit mehr als ein formaler Akt – sie bringt Erleichterung.

    Ergänzend möchte ich darauf hinweisen: Ein Antrag auf Rehabilitierung in Bezug auf diese Einrichtung lohnt sich. Die Entscheidung zeigt, dass eine rechtliche Überprüfung Erfolg haben kann und dass es sinnvoll ist, diesen Schritt zu gehen.