Lieber Axel, liebe Freunde,
vielen Dank für deine Glückwünsche zum Erfolg meiner Rehabilitation.
Ich möchte euch kurz schildern, wie schwer und zugleich wichtig dieser Weg für mich war – vielleicht hilft meine Erfahrung dem einen oder der anderen, nicht aufzugeben.
Am Anfang hatte ich einen gemeinsamen Antrag auf Rehabilitation für Wechselburg und das SKH Zschöppichen gestellt. Später trennte ich beides, weil ich merkte, dass die Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wechselburg rechtlich nicht so klar geregelt ist wie die Unterbringungen im SKH sowie im JWH bzw. GJWH. Schon da begann der steinige Weg. Das LG Chemnitz lehnte meinen Antrag zunächst ab. Begründung: Es gäbe keinen Nachweis dafür, dass ich im Spezialkinderheim (SKH) überhaupt untergebracht war. In meiner Jugendhilfeakte fehlte die Heimakte des SKH Zschöppichen - warum auch immer. Als hätte es mein Leben dort nie gegeben.
Weil das Melderegister in der DDR funktionierte, konnte ich mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt belegen, dass ich dort untergebracht war. Dazu kamen alte Zeugnisse und – zum Glück – Kontakte zu ehemaligen Erziehern, die mir Bescheinigungen ausstellten.
Diese Unterlagen schickte ich an das LG Chemnitz. Kurz darauf wurde ich rehabilitiert. Ein erster Moment der Erleichterung.
Danach stellte ich erneut den Antrag auf Rehabilitierung für Wechselburg. Nach etwa einem halben Jahr erhielt ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Darin wurde ich aufgefordert, meinen Antrag zurückzuziehen – angeblich ohne Aussicht auf Erfolg. Ein vorformulierter Vordruck lag bei.
Ich unterschrieb nicht und lehnte ab. Kurz und klar.
Wenig später kam der negative Beschluss des LG Chemnitz.
Ich legte fristgerecht Beschwerde ein und beantragte mehr Zeit, um die Akten selbst zu lesen und zu verstehen.
Für die Beschwerdebegründung nahm ich mir bewusst Zeit. Ich bekam Unterstützung vom UOKG Berlin. Sechs Seiten lang war meine Begründung – sechs Seiten Wahrheit. Im Juni ging sie per Einschreiben an das OLG Dresden.
Am 16.12. kam dann der Moment, der alles veränderte:
Der Beschluss des LG Chemnitz vom Februar 2025 wurde aufgehoben.
Meiner Beschwerde wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Und es wurde offiziell festgestellt, dass ich zu Unrecht Freiheitsentzug erlitten habe.
Das war mehr als ein juristischer Erfolg. Es war Anerkennung. Es war Gerechtigkeit.
Mein Fazit – und meine Bitte an euch:
Unterschreibt keine Schreiben der Staatsanwaltschaft, in denen ihr euren Antrag wegen angeblich mangelnder Erfolgsaussichten zurückziehen sollt. Lasst euch nicht entmutigen. Lasst das Gericht entscheiden. Und wenn es beim ersten Mal nicht klappt – geht weiter.
Ich wünsche euch von Herzen viel Kraft, Mut und Erfolg.
Alles Gute für 2026.