Hallo zusammen,
ich habe da noch ein paar Fragen bzgl. des Antrages auf Rehabilitierung, aufgrund des Aufenthaltes im SKH und in einer Kinder-und Jugendpsychiatrie:
Seit fast 1 1/2 Jahren läuft ein Antrag über das OEG bzgl. des sexuellen Missbrauchs der Pflegeeltern und den Missbrauch in der Kinder-und Jugendpsychiatrie.
Ich habe jetzt noch ein Schreiben bekommen, dass ich die ärztliche Schweigepflicht zur weitern Bearbeitung freigeben soll.
Nun wurde ja vor paar Monaten hier die Möglichkeit einer Rehabilitierung, aufgrund des Aufenthaltes im SKH sowie der Aufenthalt in einer Kinderpsychiatrie gepostet / mitgeteilt.
Ich habe jetzt eigentlich alle Unterlagen, Nachweise, Bestätigungen von Erziehern und von einer ehemaligen Heimleiterin (auch mit dem Hinweis, dass mein Aufenthalt im SKH nicht notwendig war) zusammen und würde das im Januar an die entsprechende Behörde zusenden.
Kann es eventuell nachteilig sein, wenn der OEG-Antrag dann irgendwann positiv entschieden wird? Soweit ich weiß werden hier sowieso nur Rehas oder psychologische Therapien bezahlt bzw. unterstützt.
Würdet ihr in dem Fall auf eine weitere Bearbeitung des OEG-Antrages verzichten?
Im Rehabilitierungsantrag habe ich den SKH und den Aufenthalt in der Kinderpsychiatrie zusammengefasst.
Vielen Danke für eure Antworten und Tipps.
LG,
René