Nein. Hatte ich von euch noch nicht gelesen. Danke.
Meinen Antrag hatte ich in der Tat erst nach 2019, also nach Bekanntwerden, dass neue Gegebenheiten zur einfacheren Antragstellung vorlägen, gestellt. Das machte mir Hoffnung.
Bei mir liegen die Dinge etwas anders, denn eine Rehabilitierung sei nicht gegeben, weil die Voraussetzungen so nicht vorlägen. Das LG bzw. der zuständige Staatsanwalt versuchte darzulegen, dass die Faktenlage lt. DDR Rechtsprechung für meine Heimeinweisung ausreichend war, mich in ein Spezialkinderheim einzuweisen. Ich legte zuvor deutlich dar, dass die Unterbringung in einem solchen nach heutiger Rechtslage Unrecht war, zitierte sämtliche mir vorliegende uns allen bekannte Quellen.
Leider, und hier liegt der Haken: meine Mutter, das Naivchen, muss vor der Jugendhilfe gelogen haben, denn sie behauptete, bei mir läge eine hier nicht näher zu beschreibende frühkindliche gesundheitliche Indikation vor, die man mit entsprechenden Mitteln im Heim hätte behandeln können. Nur, es gab keinerlei entsprechende Unterlagen. So ist es tatsächlich. Sie hatte ihr ganzes Leben schriftlich aufbewahrt. Hier jedoch gab es kein einziges Schriftstück oder ärztl. Diagnose. Sie wollte mit dieser Behauptung ihre Unfähigkeit, mich zu erziehen, kaschieren. Sicher nur dafür ging sie neue Beziehungen ein. Ob ich das wollte, war natürlich sekundär.
So weit der eine Beweggrund der Nichtgewährung der Rehabilitation. Der andere waren Erziehungsschwierigkeiten und angebliche Verhaltensauffälligkeiten, die ich jedoch gut habe - aber offenbar nicht ausreichend genug - darlegen können, woher diese ursächlich resultierten. Prinzip Ursache und Wirkung.
Die Familienbeziehung war instabil, meine Mutter überfordert und eben das übliche Theater zu Hause, das ich hier oft schon genug beschrieb. Ich wurde durch entsprechende "schlechte Kreise" angestiftet, soll an kleineren Diebstählen beteiligt gewesen sein, mehrfach im kindlichen Alter nächtens nicht nach Hause gekommen sein - es stimmt - so wurde es natürlich in meiner Heimeinweisungsbeschlussakte vom Jugendamt festgehalten, doch der ausschlaggebende Punkt war - meine Mutter erteilte ihre Zustimmung, dass ihr Sohn in ein Spezialkinderheim zur Umerziehung, wie es heißt, kam. Sie und ich wohntem dem Beschluss im Jugendamt bei. Hätte sie das nicht getan, hätte es sozusagen eine Herausnahme aus dem Elternhaus ohne Zustimmung gegeben und dann sähe die Sache anders aus.
So wie ich all das verfolgt habe, muss zwingend eine Nichtzustimmung vorgelegen haben, um zu begründen, dass es nach heutigem Ermessen unrechtens war, Kinder in Spezialheime zu bringen.
Jeder Fall ist wahrscheinlich anders, doch ich hatte halt Pech, s. oben, eine Unterschrift an der falschen Stelle reichte aus. Dann gehe ich eben leer aus und hätte auch keine neue Lust, das Verfahren aus 2020/2021 neu zu beantragen. So bleibt dem Staat noch etwas übrig. Er braucht es gerade ganz dringend für so viele nicht näher zu beschreibende Dinge. ...
Grüße, Axel