Hallo in die Runde,
ich wollte mal nachfragen, ob hier jemand Erfahrungen mit dem BerufsRehaGesetz als verfolgter Schüler hat, insbesondere wenn man in einem Spezialkinderheim (SKH) mit Heimschule (Hilfsschule) war.
Hat jemand von euch einen positiven Bescheid erhalten?
Falls ihr einen Bescheid bekommen habt, wäre es super, wenn ihr berichten könntet, wie lange der Prozess gedauert hat. Gab es vielleicht auch Ablehnungen oder Schwierigkeiten, die ihr erlebt habt?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Viele Grüße!
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Erst einmal, sei gegrüß, ich denke ich habe da ein paar Antworten, welche dir weiterhelfen können.
Die erste Voraussetzung hierfür ist dein Beschluss vom Gericht, den du ja schon hast, in welchen die Zeiten erfasst sind, die rehabilitiert wurden. Ich hatte ja gelesen, dass du zwei Beschlüsse bekommen hast. Dieser Vorgang unterliegt dem Verwaltungsrecht, da hier der Grundstein für Folgeansprüche gelegt werden.
Die ersten hieraus sind die Kapitalentschädigung, die Opferrente, Rentenleistungen (Punkte in der Rentenversicherung), Heil- und Krankenbehandlung und vieles mehr. So, jetzt zu dem Berufs-Reha Gesetz:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Verwaltungsrechliche_Rehabilitierung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Beginnend ab Seite 28 kann man erlesen, was für Ansprüche du hast, und wo Du diese Anträge einreichen musst, sprich, welche Behörde zuständig ist.
Frage 21 zeigt auf, was der Antrag enthalten muss:
Der Rehabilitierungsantrag ist schriftlich zu stellen und soll enthalten:
- Angaben zur Person,
- Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,
- eine Darstellung der Verfolgung,
- Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,
- Angaben zu Beweismitteln,
- eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat,
und
- Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nicht erzogen werden konnten.
Eine genaue Schilderung des Eingriffs in Beruf bzw. Ausbildung und der Folgen ist
erforderlich, damit die Rehabilitierungsbehörde in die Lage versetzt wird, die für Ihre
Ansprüche relevanten Feststellungen zu treffen.
Die Behörde wird dir dann das Antragsformular übersenden.
Die Frage 25 zeigt Dir auf, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst. Die solltest du nutzen, denn einen Nachteilsausgleich zur Rentenversicherung, sollte man nicht ungenutzt lassen, zunmal die Behörde diese Bescheinung bereits für dich ausfüllt, und du sie nur noch an die Rentenversicherung senden nmusst, also ganz einfach.
Kommen wir zu der Dauer, den auch die ist unterschiedlich, aber auch hier kann, muss nicht, aber kann die Behörde eine "vorläufige" Bescheinigung ausstellen, so dass die Leistungen und Folgeansprüche in Anspruch genommen werden können. Wichtig bei Dir ist, dass die Beschlüsse mit zum Antrag gereicht werden, denn da sind die Zeiträume, welche rechtsstaatswidrig waren, bereits benannt, so dass du nicht wieder von vorne anfangen musst, und auch keine Glaubhaftmachung nötig ist.
Deine zuständige Behörde ist in dem Falle, die, wo du bereits die ersten Zahlungen beantragt hast, sprich, das Versorgungsamt in deinem Bundesland. Wenn ich das richtig gelesen habe, war das bei Dir Chemnitz, oder?
Aus der Beilage sind auch Fallbeispiele beinhaltet. Sie ist gut lesbar und ich hoffe, dass ein Großteil deiner Fragen beantwortet wurde. Hier findest du noch den Antrag und die Seite dazu:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_lds_anl_AL2&formtecid=2&areashortname=142
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Das wird, nur Mut, denn den Hauptanteil hast du schon geschafft, denn die Beschlüsse vom Gericht liegen schon vor, so dass der Rest ein Kinderspiel ist. Viel Glück.