Beiträge von ginopilo

    Ich bin zu der Überzeugung gelangt den Weg der Opferrente gehen zu wollen, auch dann wenn der sehr steinig wird. Ich lebe schon ein halbes Leben mit den Konsequenzen des sadistischen Handels dritter, ich bin gotterbärmlich Arm, sozialschwach und schwervermittelbar.

    Hallo Tonnes , wenn du möchtest, helfe ich dir gerne dabei.

    Gibt es denn empfehlenswerte Kanzleien? Ich möchte ungern mit meiner Beratungsbeihilfe den erstbesten örtlichen Provinz-Soazialanwalt frequentieren, der sich vielleicht mit sowas gar nicht auskennt! Zudem wäre es gut einen Anwalt zu finden der sich ebenfalls mit Scherbehindertenrecht auskennt, denn ich bin mittlerweile hochgradig Schwerbehindert anerkannt (gdb 60% ohne Prüfzeitraum).

    Anwälte sind Schwachmaten und gierige Schmarotzer. Ich brauche dein Wohnort, denn am Wohnort musst du die Anträge bei Gericht einreichen, denn jedes Bundesland hat andere Vordrucke. Dann wird es etwas privat, denn wir müssen zum Antrag Unterlagen einreichen. Wenn es dir hier zu offen ist, starte eine Konversation, dann machen wir den Rest. Gehe zum Tread Rehabilitation

    JW1HAL
    10. Oktober 2023 um 13:37

    da haben wir schon einiges zusammen getragen, auch eine seriöse Beratungsstelle, dass dir auch helfen kann, ja man muss lesen, aber ich lese ja, dass du den Weg gehen möchtest, der beginnt eben mit Erkundigungen. Viel Glück

    Und von welchem Sozialamt bzw. Landratsamt stammt euer Bescheid?

    Ich habe solchen Antrag zwar nicht gestellt, aber laut Netz, bekommt man den Bescheid vom örtlichen Sozialamt, bzw. Landesamt, wo man auch den Antrag gestellt hat. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit wenige Wochen bis zu mehreren Monaten.

    Oder Du fragst einfach mal hier nach, wenn ich das richtig sehe, ist Mittelsachsen für dich zuständig, oder?

    Bürgerservice
    Bürgerservice von A bis Z
    www.landkreis-mittelsachsen.de

    Fragen schadet nie, vielleicht brauchen die noch etwas zur Berechnung, man kann es nie wissen...

    Wenn ich das korrekt deute, müsste oder könnte man das nachträglich einklagen. Hochgerechnet wäre das ein 4stelliges Sümmchen. Ich bin zwar hellwach aber Papierkram ermüdet so schnell.

    Sicher, der Unterschied liegt hier aber, dass Berlin eben nicht Brandenburg ist, und man bedenke, dass der Fall erst 2023 entschieden wurde. Ich gehe davon aus, dass die nicht wollten, dass es weiter geht, denn wenn das LG Potsdam abgelehnt hätte, wäre erst das OLG, dann erst das Bundesverfassungsgericht ins Boot geholt worden. Mit der einheitlichen Rechtssprechung hätte sich jeder darauf beziehen können, und hier liegt der Knackpunkt, jedes Bundesland ist Pleite, das wären Nachzahlungen in Mrd. Höhe.

    Es muss nur einen geben, der es wagt bis dahin zu gehen, und es kommt eine Lawine ins Rollen, die ohne gleichen ist. Angenommen, wir spinnen den Faden mal weiter, das Lageso in Berlin macht daraus eine Einfallentscheidung und stimmt zu, kann auch nicht jeder darauf pochen. Wenn das Lageso ablehnt, bleibt der Gang vors Sozialgericht in Berlin. Dazu hat man 1 Monat nach Zustellung der Ablehnung Zeit. Das Sozialgericht erhebt keine Gerichtsgebühren, hierzu muss man aber einen guten Anwalt haben, den muss man also schon mal bezahlen, oder aber man beantragt Prozesskostenhilfe, wenn man eben nicht so gut verdient, ohne Bürgergeldbezieher ist. Und dann bei Negativurteil weiter zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. und ja, es ist echt müßig, will man das?

    Es gibt hierzu nur eine Entscheidung vom Verfassungerichtshof in Berlin vom 22.01.2026, da wollte der Betroffene auch rückwirkend, aber ab 2015 haben, dass hatte das Landgericht, und auch das Kammergericht abgelehnt. Entscheidend ist hier, dass der Sachverhalt eine andere Komponente hatte, denn Laut Rechtslage war bis 2019 eine Mindesanzahl von 180 Tagen der Freiheitsentziehung maßgebend, erst danach kamen die 90 Tage, dass war auch der Ablehnungsgrund vom Lageso, also kann es durchaus sein, wenn die jetzige Betroffene die Zahlungen ab 2019 will, dann gelten die 90 Tage, wenn sie die da vor haben will, muss, und das zwingend zusammenhängend 180 Tage zusammen kommen, sonst wird das nix.

    Auch war in dem Fall vor dem Verfassungsgerichtshof auch die Zuständigkeit eine Streitfrage, daher kann es hier auch nicht angewendet werden und man kann sich darauf nicht berufen.

    Darf man fragen warum ihr Widerspruch einlegen wollt?

    Ich gehe davon aus, dass es etwas mit dem Beschluss vom LG Potsdam zu tun hat. Dies hat 2023 entschieden, dass die Opferrente abgestellt werden muss, auf den ersten Antrag, oder spätestens zur Novellierung von 2019. Der erste Antrag wurde abgelehnt, und auch die Opferrente. Der damalige Antragsteller hat gesetzlich durchgesetzt, dass auf den ersten Antrag abgestellt wurde, und die Opferrente musste rückwirkend gewährt werden.

    Es ist aber LG Potsdam, nicht jedes Bundesland ist gebunden an den Beschluss. Natürlich sollte man Widerspruch einlegen und auf den Beschluss vom LG verweisen, aber Berlin ist nicht gezwungen darauf abzustellen. Es muss sich also nicht daran halten.

    Erst wenn jemand bis zum Bundesverfassungsgericht damit geht, und das Bundesverfassungegericht dazu entscheidet, ist es eine einheitliche Rechtssprechung, und alle müssen sich daran halten. Aber ich sage auch immer, wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wie ich Berlin kenne, wird es ablehnen, aber ich kann mich auch täuschen.

    Das ist ein Extremfall und wenn ja, einer zuviel.

    Ob das ein Einzelfall ist, wage ich zu bezweifeln. Die Frage, die sich mir stellt, warum ist es erst soweit gekommen? Wenn ich lese:

    Zitat

    Schon im Kindergartenalter sei Ole auffällig gewesen, war ruppig, agierte aggressiv. In der Schule kassierte er regelmäßig Einträge, andere Eltern beschwerten sich bei seiner Familie.

    Das begann also nicht über Nacht, was haben die Eltern unternommen, welche Ärzte wurden aufgesucht, oder besser noch, es muss doch bereits etwas zu Hause passiert sein, denn ein Kind wird nicht über Nacht ruppig, oder agressiv. Wie es sich mir darstellt, hat man dem Jungen nicht richtig geholfen, oder war einfach nur überfordert, und hat es dann schleifen lassen, bis es nicht mehr ging. Es gibt viele Mittel und Wege, denn die Anzeichen waren ja schon frühzeitig ersichtlich. Das Sorgerecht wird nicht immer ohne Grund eingeschränkt, also liegt hier auch ein Versagen der Eltern vor. Leider kann man anhand der kürze im Artikel nicht alles an Hintergrundwissen erlesen, ob die Doku mehr Aufschluss gibt, wage ich auch bezweifeln, denn es muss ja über Jahre gegangen sein, sehr fragwürdig.....:/

    Ja, und unter Unterhaltung, sollte man so etwas schon gar nicht plazieren, wenns geht noch auf dem Nachmittag, aber gut, laut dem Artikel läuft es ja erst ab 23:35 Uhr, aber auch hier etwas sehr spät.....nono

    Will man hier wirklich aufklären, oder einfach nur den Programmplatz füllen?thinking

    Welches Gericht vertritt Menschen wie mich?

    Zuerst einmal kann ich sagen, ja es gibt bestimmt auch heute Möglichkeiten für Kinder, oder Jugendliche, welche Gewalt in Jugenhilfeeinrichtungen nach, oder in den 2000-ender erfahren haben, hier nicht nur Gehör, sondern auch Gerechtigkeit zu erlangen.

    Da gibt es das Sozialgesetzbuch (14. Buch - Soziale Entschädigung), oder aber die Möglichkeit, dass man die Einrichtung verklagen kann, die solche Gewalttaten an Kinder und Jugendliche vorgenommen hat. Ich habe dazu mal ein paar Links herausgesucht für Dich. Da Du des Lesens mächtig bist, und insbesondere doch sehr anspruchvolle Literatur zu mögen scheinst, sollte das Lesen und Deuten hierzu für Dich keine Hürde sein:

    Trauma erlitten? Staat zahlt dir bis zu 2.091 Euro im Monat - unter diesen Bedingungen
    Opfer von körperlicher wie psychischer Gewalt haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung vom Staat. Was sich hinter dieser…
    utopia.de

    SGB XIV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Rechtliche Regelung / Gesetz - Neues soziales Entschädigungsrecht | Moses Online

    Sozialgerichtsbarkeit

    Der letzte Link ist eine Entscheidung vom Sozialgericht in München aus dem Jahre 2024 und er handelt eben von erlebter Gewalt, bzw. eben auch von Entschädigung dieser, denn seit dem 01.Dezember 2000 gilt das Gesetz zur gewaltfreien Erziehung. Ob Einrichtung, Haushalt, oder Pflegfamilie. Wenn es dort Gewalt gibt, man diese nachweisen kann, hat man einen Anspruch auf Entschädigung.

    Es ist ein Mühsamer Weg, denn vergessen wir hier nicht, es wird alles erneut aufgerollt, alles wird erneut durchlebt. Jeder sollte für sich hinterfragen, bin ich bereit dazu. Auch Anzeigen, gegen die Erzieher und Einrichtungen sind möflich, denn wir haben auch heute noch Verurteilungen, gegen eben jJende, welche die Gewalt an Kinder und Jugendliche vorgenommen haben. Den Anfang kann man hier keinen abnehmen, aber es gibt die Möglichkeiten. Ich hoffe, ich konnte Dir einen kleinen Einblick geben, oder gar Anregung für eine Handlung deinerseits, denn eines ist sicher, nicht nur zu DDR Zeiten gab es Unrecht, auch nach der Wende hat diese nicht aufgehört, aber den Mut, die Kraft dieses Unrecht sichtbar zu machen, oder gar Gerechtigkeit zu erlangen, muss jeder Einzelne selbst anstoßen. Hilfestellung kann auch hier im Forum sicherlich gegeben werden, denn dazu sind wir da, wir sind alle Ehemalige, und jeder kennt den Satz, wenn nicht wir, wer dann?

    Mädchen (9) besteht Prüfung für 15-Jährige – ihre Familie wollte nach Deutschland, doch ein Gesetz stoppte sie
    Homeschooling in Frankreich: Neunjährige besteht Schulabschluss für 15-Jährige. Ein Umzug nach Deutschland scheiterte an der Schulpflicht.
    www.berliner-zeitung.de

    Und wieder ein lebendes Beispiel dafür, dass auch wenn die Ansprüche gesunken ist, und das ist schlimm genug, es gibt sie noch, Eltern, die wollen, dass ihre Kinder etwas wissen, und auch den richtigen Ansatz haben, wenn sie sagen:

    Zitat

    „In den Fünfzigerjahren verließ ein vierzehnjähriges Kind die Schule oft für immer. Es musste also alle Kenntnisse für den Rest seines Lebens haben“. erklärt er. Das Material war einst für Acht- bis Zehnjährige konzipiert – und reichte heute für den Abschluss der Mittelstufe.

    Aber man lernt nicht daraus, denn wenn das Niveau so absinkt, dann können die heutigen 14-jährigen eben nichts, und es kommen solche Ansichten zu Tage, wie jetzt bei den Abi-Durchfallern, was für eine Schande....8|

    Diese Gesellschaft kennt wirklich fast nur noch Opfer. Auf allen Seiten, denn die Frustration auf Seiten der Jugend ist durchaus verständlich in einer Welt, die immer komplizierter wird, die Anfordeungen einerseits immer höher schraubte.

    Höher schrauben mit Nichten, andersrum wird ein Schuh draus, in den letzten Jahren wurde es immer weiter nach unten geschraubt, siehe zuletzt, dass man das dividieren abgeschafft hat, denn die Fehlerquote war anscheinend zu hoch, geht’s noch?

    Das hälste ja im Leben nicht aus. Jetzt kommt besagte Abiturientin um die Ecke und äußert sich zu ihrer Wutrede. Lobend zu erwähnen, sie entschuldigt sich für den letzten Satz, ja, ich war auch überrascht, da das Folgende dann doch wieder Fragezeichen bei mir auslöste. Also, sie sagt wörtlich, ich zitiere:

    Zitat

    "Bockentin berichtet, sie und viele Mitschüler hätten aufgrund ihrer bisherigen Leistungen nicht damit gerechnet, durchzufallen".

    Nennt man das jetzt Realitätsverweigerung, oder gar irrig in der Annahme, dass man dachte, man kann alles, muss nicht selbstständig lernen, oder gar den Unterrichtsstoff auch verinnerlichen, und nicht nur die "Anwesende" spielen?

    Hier sehe ich die Paralelle zu meinen Sohn und unseren Kampf gegen die Schule. Man hat den Kindern Noten gegeben, welche nicht deren Niveau entsprach, und ihnen so vorgegaugelt, dass sie gut sind, obwohl sie es nicht sind. Wie oft habe ich damals in der Schule vorgesprochen und erklärt, dass man das so nicht machen kann, denn man täuscht die Kinder, dass sie besser sind, als es die Wirklichkeit hergibt. Beispiel Diktat üben, bis zum Erbrechen, Schrift, Rechtschreibung, dann schriftliches Rechnen und nicht mit Taschenrechner, er konnte es nicht mehr hören, Vokabeln üben, jeden Tag aufs Neue. So und jetzt kommt der Börner, wenn sie weiter sagt:

    Zitat

    "Laut ihren Angaben habe in den beiden Grundkursen etwa die Hälfte der Schüler null Punkte erzielt. Nur wenige hätten die Klausur überhaupt bestanden. Für Bockentin ist das ein Hinweis darauf, dass viele Schüler möglicherweise nicht ausreichend auf die Anforderungen des Zentralabiturs vorbereitet worden seien".

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ich kann mich irren, Ihr könnt mich gerne korrigieren, als ich zur Schule ging, oder mein Sohn, und wir wussten, es stehen Klausuren an, oder, wie es früher hieß Mathearbeiten, dann lernt man selbstständig zu Hause, und nicht nur in der Schule. Auf Prüfungen muss man sich sogar verstärkt selbstständig vorbereiten, denn da ist ja mehr als nur ein Kapitel notwendig, um es im Hirn zu erneuern, wieder hochzuholen, denn manche Sachen waren doch schon eine Weile her, oder zu vertiefen. Wer also bitte schön, wenn nicht die Arbiturienten selbst hätten es in der Hand gehabt, sich auf die Anforderungen vorzubereiten, für die Abschlussklausuren zu lernen, das angeeignete Wissen zu vertiefen?

    Diese Schuldzuweisungen, können einen nur noch auf die Palme bringen. Liebe Arbiturienten, man nennt es Eigenverantwortung, denn wie sagte mein Lehrer damals zu mir, Du lernst für dich und nicht für andere....monster

    So, und jeder kennt den Satz: Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts. Man könnte jetzt auch der Politik unterstellen, man will nicht, dass der Untertan mehr weiß, als sie selber, aber gut, da bin ich Realist genug, ja ich unterstelle es der Regierung, denn wir sehen jeden Tag, wie Dumm man uns halten möchte. Generation Z ist halt der neue Part, welchen man lenken möchte, und sie lassen es zu, denn der Ehrgeiz alleine fehlt schon, ja ich möchte etwas aus mir machen, denn die Politik lebt es vor. Man muss nichts wissen, um in die Poltik zu kommen, nicht mal etwas gelernt haben....fie

    Genau, und jetzt treten die Eltern auf den Plan, und wollen die Ergenisse überprüfen. Nächste Frage, hat einer von denen mit den Kindern gebüffelt, oder geschweige denn die Kinder zum Lernen angehalten? Man versteht die Leute nicht, aber ja, wenn man Grundsätze schon vermindert, Standards herabsetzt, sogar abschafft, dann brauch man sich nicht wundern, wenn solche Aussagen am Ende zu Tage treten.....dash

    Was hast du denn erwartet? Man kann doch nicht das Bildungsystem so herabsetzen, und sich dann wundern, dass genau dann so ein Ergebnis kommt. Die Anforderungen sind dermaßen geschrumpft, dass ich mich frage, warum die überhaupt noch in die Schule gehen. Das man sich jetzt am Ende hinstellt, und wieder einmal die Schuld auf andere wälzt, ist so typisch für unsere Gesellschaft geworden, dass man nur noch mit den Kopp schütteln kann. Ich las den Artikel auf der BZ und schon die Aussage, man hätte vielleicht doch mehr Mathe machen sollen, alter das geht gar nicht. Hinzu kommt der Mangel an richtigem Personal. Ich kann doch keine Quereinsteiger als Lehrer verkaufen, oder gar den Ausfall, der ständig herrscht, aber auch hier ist Eigenverantwortung gefragt, und der ist bei Z nicht vorhanden, die fordern nur, aber von alleine kommen die nicht darauf, sich auch mal alleine hinzusetzen, um zu lernen. Wir sind keine Leistungsgesellschaft mehr, die Hängematten sind so groß, dass man aufpassen muss, nicht über eine zu fallen. Auch sind Leute dabei, die es einfach nicht können. Ich bin nicht überrascht, und ja, es war verhersehbar.....dash

    Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für die Funkstille entschuldigen, aber wie bere Erwähnt ist es aktuell etwas schwierig die Zeit und den klaren Kopf zu finden.

    Wir haben doch vereinbart, keine Entschuldigung, man hat ein Leben, was gestaltet werden muss, was gelebt werden muss, und ja, auch Gedanken zu ordnen, ist legitim. Mach dich nicht fertig, jeder kennt das. Als ich das Forum fand, hat es mich schlicht umgehaun, weil so viel hoch kam, ich unsicher war, ob ich es wirklich wagen sollte, es ist aber völlig normal, und deshalb, wie bereits geschrieben, das Tempo bestimmt jeder selber für sich, mach dir kein Stress....;)

    Soziale Teilhabe: PTBS-Patientin hat Anspruch auf speziell ausgebildeten Assistenzhund
    Eine Studentin mit PTBS kämpft um die Übernahme der Kosten einer Spezialausbildung für ihren Assistenzhund. Das LSG Sachsen-Anhalt bestätigt nun: Der Hund kann…
    www.beck-aktuell.de

    Da ich mich ja viel im rechtlichen Bereich, durch das Internet wühle, finde ich auch immer wieder neuerliche Urteile, welche auch, so mein Dafürhalten, Betroffene helfen könnten. Nicht jedes Urteil, kann man auf sich anwenden, aber es geht mir hierbei, um das Wesentliche, denn nicht wenige Betroffene leiden nach dem Erlebten auch unter PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung).

    Sozialgerichtsbarkeit

    Hierzu auch noch einnmal die Gesamtentscheidung, Seitens des Landessozialgerichts, denn ich finde es schon wichtig, dass auch hier Aufklärung betrieben wird, damit Betroffene wissen, was sie für Rechte habe, und wir sehen, dass das Gericht deutlich den Unterschied zu "Hilfsmitteln" deklariert hat, mit den Worten:

    Zitat

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen nach §§ 102 Abs. 1 Nr. 4, 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe. Danach werden Leistungen zur sozialen Teilhabe erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Leistungen zur sozialen Teilhabe sind gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX auch Hilfsmittel, wobei gemäß §§ 113 Abs. 3 SGB IX, 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX solche Hilfsmittel erforderlich sein müssen, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen.

    Anders als die Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation dienen die Hilfsmittel der sozialen Rehabilitation der gesamten Alltagsbewältigung; sie haben die Aufgabe, dem behinderten Menschen den Kontakt mit seiner Umwelt, nicht nur mit Familie und Nachbarschaft, sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und hierdurch insgesamt die Begegnung und den Umgang mit nichtbehinderten Menschen zu fördern, und entfalten insoweit ihre Wirkung immer erst im Bereich der Behebung der Folgen einer Behinderung (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - juris Rn. 17). Ein Hilfsmittel der sozialen Rehabilitation kann auch ein auf den individuellen Bedarf eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund sein, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen (vgl. die Legaldefinition des Assistenzhundes in § 12e Abs. 3 Satz 1 BGG; ebenso Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17. März 2025 - S 5 KR 2092/24 - juris Rn. 45 f.; Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Auflage 2023, Stand: 12. Juni 2025, § 84 Rn. 9.1; Schaumberg in: Hauck/Noftz, Kommentar SGB IX, Stand: November 2025, § 84 Rn. 16; a.A. wohl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2024 - L 4 KR 1714/21 - juris Rn. 33).

    Ich schrieb schon oben, man kann nicht jedes erlassene Urteil, oder gerichtliche Entscheidung, auf sich anwenden, aber wenn man solche "Hilfsmittel" irgendwo beantragen muss, oder möchte, kann man sich darauf beziehen, und die Behörde darauf hinweisen, bzw. auf das Urteil verweisen, aber obbacht, jedes Bundesland hat seine eigene Rechtsprechung, heißt, was in Sachsen Anhanlt entschieden wurde, muss nicht bindend für Berlin sein. Hierzu muss erst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, damit daraus eine einheitliche Rechtsprechung wird.

    Ich schwöre. Nichts. Das kann man doch nicht ausradiert haben.

    Oder tief verschüttet, denn als Kind kommt man doch auf viele Ideen, also ich kann mich erinnern, gut das war in Gesche, alleine die Sache mit den Tanzmäusen, die wir sammelten, um sie dann der doffen Erzieherin diese dann in die Wohnung zu schmuggeln.

    Selbst in den Ferienlagern, da gab es ständig viele Streiche und auch viel Unfug. Im wald hatten wir uns ein Baumhaus gebaut, haben Popankocher geklaut, um im Wald Milch zu kochen, was da hätte passieren können, oder aber wo wir die Kaulquappen in Gläsern gesammelt hatten, um sie dann in den Betten zu verteilen, dann die Türen der Erzieherzimmer mit Kleber zu verkleben, nur um dann heimlich zuzusehen, wie die verzweifelt versuchen ins Zimmer zu kommen, da waren viele lustige Sachen dabei....

    An Streiche kann ich mich beim besten Willen im Spezialheim nicht erinnern

    Gut, im Spezialkinderheim kann ich mich auch nicht daran erinnern, denn die Sanktionen waren verherrend, aber einen klitzekeinen Streich, wie Wasserbombem in Luftballons zu schmeißen, oder Erzieher austricksen, hinterm Rücken Papierkügelchen schmeißen, oder Sachen verstecken, damit die sie suchen müssen, so gar nix.....

    Ich wäre nie darauf gekommen, dass wir bei uns im Heim irgendwelche Streiche gespielt haben könnten.

    rofloh Axel Li , wir haben so viel Mist gebaut, du hast ja schon einige sachen in Gesche gelesen, ich sag nur Tanzmäuse, es gab Sachen, die richtig lustig waren, und auch da, ja da hielten alle zusammen, niemand hat gepetzt.

    Ich glaube, ich schrieb es schon mal. Im Ferienlager haben wir immer Streiche gespielt, Zahnpasta auf die Türklinken der Erzieher, oder Regenwürmer sammeln und ab in den Schlafraum damit, ab unter die Decke, das zunähen von Bettwäsche, sehr beliebt, oder im Heim immer aktuell, Toilettenpapier als Baumschmuck, wir hatten damit schon unseren Spaß. Gut, dass waren Sachen aus dem Normalkinderheim, in Weißwasser war das nicht so.

    Das Thema ist doch aber schon sehr alt, kenne ich es doch auch noch aus meiner Zeit mit meinem Sohn. Als Kinder wurden wir dahingehend belohnt, dass der Satz fiel, "echt gut gemacht", das wars. Bei meinem Sohn war es dann so, dass viele Kinder so belohnt wurden, was zu heftigen Disskusionen zu Hause führte, denn er fing eben auch damit an, es zu wollen, und es kam immer wieder gebetsmühlenartig der gleiche Satz von mir, "wir sind aber nicht die anderen".

    Wir hatten damals zu Hause einen Wochenplan, und wenn er seine Aufgaben, u.a. auch in der Schule, dürfte er sich einen Punkt in den Kalender eintragen, natürlich, wenn es nicht so gut war, musste er diesen wieder entfernen. Wenn er die Mindesanzahl erreicht hatte, dürfte er bestimmen, was wir zusammen am Wochenende zusammen machen.

    Nachdem ich damals die Diagnose von ADHS bei ihm wusste, haben wir alles umgestellt, Essen, Regeln, alles, denn man erklärte es mir mit der Begründung. Man muss sich das bei solchen Kindern vorstellen, wie beim Schrankaufräumen, selbst, wenn sie es an einem Tag schaffen, ihnn aufzuräumen, haben sie es am nächsten Tag bereits vergessen, also ist es wichtig, feste Strukturen, feste Regeln, Fordern, und "Belohnung" immer in Form, einer Aktivität, aber kein Geld, das fördert nicht, sondern verwöhnt die Gören, und sie werden fordernder, aber nicht einsichtiger....

    Großartig R.H.M. , ich freue mich für dich......:applaus:


    dann wird es vermutlich bald keinen Roten Heller mehr geben für unsere Belange. Ist das Goldene Zeitalter schon bald vorbei? :whistling:

    Davon muss man leider ausgehen, deshalb ist es so wichtig, dass man die Bescheide jetzt noch durchsetzen kann, denn dann müssen sie zahlen. Natürlich wird es mit den Anpassungen (Erhöhungen) mager aussehen, aber der Aspekt ist doch, sie müssen zahlen, ob es ihn passt, oder nicht, daher immer wieder mein Mantra, so lange es noch geht, ran und beantragen. Hilfestellungen gibt es ja hier im Forum genug, und wir haben jetzt bereits auch schon viele Aspekte an Vorlagen hier hinterlegt, so dass man zumindest einen Ansatz hat. Jeder Fall ist anders, aber der Ablauf und die Anlaufstellen sind hier hinterlegt.....;)