Richtig gesehen, bei mir war das auch so, die Generalstaatsanwaltschaft ist der Vorreiter, und wenn der nicht richtig ermittelt, was bei vielen der Fall ist, kann da nichts rauskommen. Sie ziehen auch nur die Akten vom Jugendamt, da die Stasibehörde in der Regel vorab deine Zustimmung benötigt, was ich damals aber nicht bekommen habe. Wenn keine Akten bei der Jugendhilfe mehr vorhanden sind, dann ist so gut wie nix zu machen, denn die Lagerung beträgt in der Regel nur 30 Jahre, was bei den Meisten dann eher schlecht aussieht. In meiner ersten Akten waren auch nur haufenweise Auszüge vom Jugendamt benannt, ganze Passagen waren im Beschluss aufgelistet. Sie müssen sich aber die Mühe machen, egal, wie lange es dauert, das haben schon viele Gerichte bemängelt und die Fälle zurück verwiesen, und GSTA musste weiter ermitteln. Die unlängst bekanntesten Beschlüsse vor dem Bundesverfassungsgericht haben immer wieder bemängelt, dass der Ermittlungsgrundsatz nicht eingehalten wurde und die gerügt. Viele lassen sich dadurch entmutigen, was ich gut nachvollziehen kann, denn wir haben es ja erlebt, und daher weiß ich, dass auch das Gericht zwar eine Mitschuld trägt, denn es verlässt sich auf die Ermittlung, aber die Überlastung wird auch oft vorgeschoben. Wenn ich an mein letztes Verfahren denke, mit der Versicherung, das hat von Feb. 22 bis Jan. 24 gedauert. Da kann man schon verzweifeln.
Siehe hierzu den Beschluss und Entscheidung vom 15.09.2021 https://openjur.de/u/2361115.html, oder das vom Bundesverfassungsgericht von 23 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…2bvr101421.html