Beiträge von ginopilo

    BRAVO Axel Li , alles erklärt, und ja, es gab die, und die Erzieher, Weißwasser war speziell, und da gab es wirklich nur wenige Ausnahmen, man wusste, wann man unter dem Radar bleiben musste, um sich nicht der "analogen" Gewalt auszusetzen. Man konnte die Erzieher dort an der Hand abzählen, welche wirklich Interesse am Kind hatte, und die anderen kranken Geschöpfe schon von weiten riechen. Viele hätte in dem Zweig gar nicht arbeiten dürfen, denn es war für sie ein Machtspiel und ausleben von Sadismus.

    So, was soll ich sagen, oder auch schreiben ✍️, heute kam ich nach Hause 🏠, und was fand ich vor, im Briefkasten 📪 schlummerte eine Nachricht. Ja, die Kapitalentschädigung ist endlich durch, nach 5 Monaten warten, ist der Bescheid da.

    Ich appelliere an alle unentschlossenen, bitte fordert Euer Recht ein, das Recht ist auf Eurer Seite.

    Vielen, vielen Dank an Rudi Ratlos , denn ohne dich, hätte ich es nicht erneut versucht.

    Um die Thematik von R.H.M. noch einmal aufzugreifen. Der Beschluss ist gefällt worden am 15.12.2025 am OLG Dresden unter dem Aktenzeichen: 1 Rhea WS 2/25. Leider ist der Beschluss nur bei BecksRS 2025 online abrufbar,m aber man muss da Mitglied sein, aber der Kern ist folgender:

    Zitat

    Das Aktenzeichen 1 Reha Ws 2/25 bezieht sich auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 15.12.2025.

    Die Entscheidung befasst sich mit der strafrechtlichen Rehabilitierung im Kontext ehemaliger DDR-Heime.

    Kernpunkte der Entscheidung

    • Thematik: Rechtsstaatswidrige Heimerziehung und Freiheitsentziehung.
    • Sachverhalt: Es ging um die Unterbringung in einem Sonderschulinternat unter Bedingungen, die als freiheitsentziehend und rechtsstaatswidrig eingestuft wurden.
    • Bedeutung: Das Gericht stellt klar, dass auch die Unterbringung in speziellen klinischen Einrichtungen oder Internaten (wie psychiatrischen Kinderkliniken) unter das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) fallen kann, wenn sie der politischen Verfolgung oder sachfremden Zwecken diente.

    Der Hauptpunkt liegt hier, dass ein Sonderschulinternat, gleich gesetzt wurde, mit einem Spezialkinderheim, da der Betroffene eingewiesen wurde, obwohl hier keine körperlichen Beschwerden, oder Defizite des Betroffenen vorlagen, sprich, wie R.H.M. anführt:

    Zitat

    In dem Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ging es um einen Betroffenen, der in der DDR im Sonderschulinternat eines Fachkrankenhauses für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie untergebracht war. Das Gericht löst den Fall über die Regelung in § 10 Abs. 3 S. 1 StrRehaG, sieht in der Einrichtung also ein Spezialheim bzw. eine vergleichbare Einrichtung. In diesem Fall wird ein sachfremder Zweck der Einweisung vermutet, der, wenn die Vermutung wie hier nicht widerlegt werden kann, zur Rehabilitierung führt. Tatsächlich wäre es auf die Nachweiserleichterung in § 10 StrRehaG aber gar nicht angekommen, denn eine Einweisung ist auch ohne Vermutung nach § 2 StrRehaG sachfremd (und damit zu rehabilitieren), wenn sie erfolgte, obwohl die Einweisungsvoraussetzungen nach DDR-Recht nicht vorlagen. Da sich laut ärztlicher Diagnose beim Betroffenen „keine krankhaften Befunde“ gefunden hatten, war das hier der Fall. Die vom Gericht nicht weiter aufgeklärte Frage, ob es sich um ein Spezialheim oder eine vergleichbare Einrichtung handelte, war daher irrelevant. Hier handelte es sich um eine Sonderschuleinrichtung und damit jedenfalls nicht um ein Spezialheim nach der "Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe" vom 22.4.1965.

    Also wieder ein Urteil, wo man sich drauf beziehen kann, wenn so ein Fall vorliegt, vielen Dank R.H.M. für deine Mitteilung.

    Hallo denny1978 , hier sind mehr Daten notwendig, und daher empfehle ich dir bitte zum Anfang zum Tread zu gehen, vielleicht beantwortet es schon einige deiner Fragen


    Hallo denny1978 bitte verstehe meine Antwort nicht als abwertend dir gegenüber, ich beantworte dir gerne jede Frage, aber ich möchte auch, dass all die bereits hinterlegten Informationen nicht unberücksichtigt bleiben. Jeder Fall ist anders, das weiß ich, aber wann ist der Antrag 2019 abgelehnt worden, vor, oder nach der Novellierungen? Wann wurde der Antrag auf Opferente gestellt, ist er abgelehnt, mit welcher Begründung?

    Viele Fragen, welche vorab schon diskutiert wurden, daher bitte nicht falsch verstehen, lese den Tread, noch offene Fragen werden dann auch zum Erfolg führen und werden auch beantwortet

    wow, Daniel, das ging jetzt aber Flott, ich freue mich sehr für dich, dann sollte es ja ein Kinderspiel werden, denn die Nachweise belegen ja, dass es real war, ich freu mich wirklich sehr darüber.

    Hilfe findest du auch weiterhin, wenn es Fragen geben sollte, aber trotzdem dran bleiben, denn du hast es ja jetzt erst wieder gesehen, es wirkt.

    Es kann sein, dass dich das Gericht fragen wird, woher die Nachweise stammen, ist wirklich schon vorgekommen, die Schreiben von den Meldebehörden und auch vom Archiv also mit zum Antrag reichen, so ersparrt man sich lästigen Schriftverkehr, denn die sollen ja arbeiten, und nicht du für die... ;)

    Einen schönen guten Tag Daniel,

    das ist ganz einfach:

    Weißwasser/O.L. | Bürgerbüro Weißwasser – Service & Informationen / Bürgerbüro / Personenstand / Bürgerservice & Verwaltung
    Das Bürgerbüro Weißwasser informiert über Verwaltung, vermittelt Kontakte zu Behörden und bietet vielseitige Serviceleistung – jetzt Termin online buchen!
    www.weisswasser.de

    Unter dem Link findest du den Ansprechpartner, denn du hast ein "berechtigtes" Interesse, da:

    Zitat

    Soweit jemand ein berechtigtes Interesse schriftlich glaubhaft macht, darf ihm über einen einzelnen Einwohner eine Melderegisterauskunft erteilt werden. Melderegisterauskünfte werden aus dem Datenbestand für alle Einwohner die derzeit in Weißwasser/O.L. oder Weißkeißel gemeldet sind oder gemeldet waren erteilt.

    Auskünfte können nur gegen Vorauszahlung (nur Überweisung) der Verwaltungsgebühr erteilt werden.

    Sicherlich kostet etwas, aber nicht viel. Die Meldeämter sind verpflichtet, solche Daten zu speichern. Wenn Du den Tread mal weiter zurück gehst, dann kannst du lesen, dass R.H.M genau das gleiche gemacht hat, um den Nachweis zu erbringen bei Gericht, von wann bis wann man dort gemeldet war, denn das ist wichtig, für das Gericht, um den Zeitraum im Beschluss zu benennen, und der Beweis, dass man wirklich dort war.

    Weißwasser/O.L. | Kontakt

    Entweder über das Kontaktformular, oder per Mail, wo man ein Ausweisdokument mit ranhängen kann, oder eben Anruf, um zu erfragen, wer zuständig ist, aber es ist kein Hexenwerk.

    Das Landesarchiv Sachsen ist da Vorreiter, und ich konnte das Archiv schon vielen empfehlen. Man kann dort direkt ein Formular nutzen, oder auch das Kontaktformular, und nach Rückmeldung von Ehemaligen kann ich sagen, sind die auch sehr nett dort. In vielen Fällen, ging die Auskunft sehr schnell, was man von anderen Behörden nicht so sagen kann.

    Sehr gut ist, dass du bereits Anfragen an das Archiv gestellt hat. Ein anderer Ehemaliger hat dort Sachen bekommen, welche mit dem Aufenthalt zu tun hatten, und so konnte er nachweisen, dass er wirklich dort war, und auch den genauen Zeitraum benennen.

    Ja, in der Regel, haben auch Jugendämter noch Unterlagen, aber bei der Lagerungsfrist von 30 Jahren kann es sein, dass dort nichts mehr zu finden ist.

    Ich hatte den Vorgang weiter vorne schon etwas dargestellt. Dein Antrag geht bei Gericht ein. Dann sendet das Gericht an die Generalstaatsanwalt die Forderung zu einer Stellungnahme. Die müssen ebenfalls Unterlagen anfordern. Wenn keine Vorliegen, müssen eben dann solche Belege von deiner Seite vorliegen, wie die Meldebescheinigung, oder Zeugnisse, dass Belegt werden kann, dass du dort warst. Ich hatte damals gleichzeitig einen Antrag auf Stasieinsicht beantragt, was machmal auch gut sein kann. Die Novelierung 2019 hat jetzt den Vorteil, dass damalige angebliche "Verhaltensauffälligkeiten", ob Schule, oder zu Hause, nicht mehr gelten, und es als "Unverhältnismäßig" betrachtet wird, wenn keine "kriminellen Aktivitäten", wie Raub, Mord, Totschlag vorliegen, dass ein Kind in solche Einrichtungen verbracht wurde.

    Ich hatte meinen erneuten Antrag im Mai 2024 gestellt. Der Beschluss zur Rehabilitierung kam im Dezember 2025, also richte dich auf Zeit ein, aber wenn man gleichzeitig den Antrag auf Opferrente stellt, gilt die Zahlung dann rückwirkend, so dass es dir nicht verloren geht. Man bekommt auch eine Bestätigung, mit dem Hinweis, dass es ruht, bis der Beschluss vom Gericht vorliegt, aber die Zahlung geht einen dann eben nicht flöten, weil das Datum der Antragstellung gilt.

    Bei der Opferrente ist es so, dass ein Führungszeugnis erfragt wird, was du bei deinem Bürgeramt beantragen musst. Der Vorteil, nach Antragstellung bekommst du ein Schreiben von der Lageso, wo dein Antrag bestätigt wird, und ein Schreiben, zur Vorlage beim Bürgeramt, dass das Führungszeugnis direkt an die Lageso gesendet wird, und die Antragstellung ist für dich kostenlos, wenn du persönlich vorsprichst, also alles machbar.

    Bei den Zeugnissen, müssen es auch nicht alle sein, sondern nur die Seiten, wo der Stempel vom Heim drauf ist, das habe ich gestern noch vergessen.

    Sollte ich nicht anwesend sein, dennoch die Anfrage an mich stellen, ich lese sie mir dann durch, und melde mich dann auch zeitnah, denn ich kenne das Gefühl, wenn es unter den Nägeln brennt, hat man wenig Geduld, aber das sollten wir hinbekommen.

    Ein schönes Osterfest, aber morgen bin ich offline bis zum 07.04.2026. Gruss Ginopilo

    Hallo Daniel, gar kein Problem 😉, solltest du noch Fragen haben, dann bitte 🙏 melden 🙋, denn manchmal sind es eben Sachen, auf welche man nicht verzichten sollte.

    Sicher, kein Geld der Welt kann das Unrecht je wieder gutmachen, aber ich sehe es so, jeder Stachel 🦂 in deren Fleisch tut den weh, und er muss tief sitzen, damit wir nicht in Vergessenheit geraten, daher soll und sollte jeder sein Recht einfordern, denn das tut den mehr weh, als alles andere.

    Natürlich kann Du mich auch über Konversation anschreiben, ich bin immer von Montags bis Freitags erreichbar, ansonsten gilt Medienfreie Zeit, das kennen die meisten aus dem Forum.

    Wenn alles gut läuft, dauert es auch nicht so lange, aber den Anfang musst du selbst machen, das kann dir keiner abnehmen, also nur Mut, dann wird das.

    Gruss Ginopilo

    Einen schönen guten Morgen chironthadeus7 , sei Willkommen, zuerst muss geklärt werden, aus welchem Bundesland du kommst, denn dort musst du ansetzen, ok ich sehe gerade Berlin, also hier das LG Berlin Rehabilitationskammer, Turmstraße, ist deine Anlaufstelle. Hier eine kurze Version:

    1. Antrag bei Gericht auf Rehabilitaion

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.


    Anschrift auf dem Formular ergänzen, Turmstraße 91, 10559 Berlin

    2. gleichzeitiger Antrag auf Opferrente, da hier der Antragsmonat zählt, und es dann rückwirkend gezahlt wird, wenn das Gericht die Rehabilitation auch bestätigt

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    3. Nach Bestätigung von Gericht, kann auch Antrag auf Kapialentschädigung gestellt werden, da bekommt man für jeden angefangenen Monat der "rechtsstaatswidrigkeit" eine Zahlung von 306,78 €, bei 3,5 Jahren ist das ordentlich

    Da hier nur Zeugnisse vorhanden sind, kann ich empfehlen beim Einwohnermeldeamt in Weißwasser anzufragen, da dort zur DDR Zeiten jeder gemeldet war, von den so genannten VP´s

    Zeugnisse kann und sollte man dennoch, wegen dem Stempel mit einreichen, denn sie belegen, dass du dort warst. Spezialkinderheime werden nach der Novelierung generell rehabilitiert.

    Bei Fragen, keine Scheu. LG Ginopilo

    PS: ich war auch dort, es war die Hölle, und es wäre nett von Dir, wenn bei Erfolg auch hier etwas dazu schreibst, damit wir andere Ehemalige aufzeigen können, es auch zu versuchen, denn viele trauen sich nicht, aber es ist wichtig, um sie zu ermutigen. Vielen dank dafür.

    Schrecklich dieses Gelände nochmal zu sehen,

    das kannst du aber laut sagen. Für mich war es extrem, denn wie bereits geschrieben, man konnte dennoch jedes Gebäude ermitteln, wo es stand, wo wir den Hofgang zur Schule vornehmen mussten, oder die Strafrunden drehen, den Drill auf der Aschebahn, das in Reih und Glied laufen, oder die Apelle auf dem Schulgelände, die Boshaftigkeit der Erzieher, und auch Kinder untereinander. Da können die noch so viele Bäume hinstellen. Die Zeit dort war der Horror, und ich konnte es auch nur machen, weil ich nicht alleine dort war. Da bin ich zu sehr Realist, alleine hätte ich es nicht gemacht.

    Ich würde mich freuen, wenn ich mal die Sicht aus anderen Augen und anderen Heimbewohnern hören würde......

    Die bekannten Sprüche, oder sagen wir mal die "Floskeln", werden wir immer hören, denn nur wer es selber erlebt hat, kann es nachvollziehen. Du wirst es nie vergessen können, das kann ich dir schonungslos mitteilen, aber was ich so gelesen habe, bist du auf einen guten Weg, mit deiner Vergangenheit umzugehen. Du setzt dich damit auseinender, gehts in die Offensive, das ist sehr gut, auch wenn es schmerzt, aber hier kommt der Punkt, wo viele noch nicht bereit dazu sind, überhaupt damit anzufangen, weil sie es nicht können, nicht weil sie schwach sind, sondern das Kopfkino immer noch real das Leben bestimmt.

    Wenn ich deinen Artikel lese, lese ich, dass du begonnen hast, Aufarbeitung zu betreiben, das ist sehr gut, denn mein Motto ist, wir müssen der Stachel in deren Fleisch sein, jede "Zuwendung", welche sie geben "müssen", ich betone "müssen", nicht freiwillig, ist ein Stachel in deren Fleisch, denn das Unrecht, welches sie begangen haben, kann man nicht mit Geld, oder Floskeln wieder gut machen. Kein Außenstehender ist in der Lage, die Tragweite zu erfassen, oder den Rattenschwanz zu erfassen. Man sagt immer leicht, die Zeit heilt alle Wunden, aber die Narben in der Seele kann man nicht sehen, sie heilen nicht, aber was du machst, oder gemacht hast, ist Aufarbeitung, sprich, mit der Vergangenheit zu leben, und nicht in der Vergangenheit zu leben. Höre nicht auf damit, nur so kann es gelingen, dass du deinen Vorsätzen treu bleibst, dich weiterentwickelst und auch auf dem rechten Weg. Dein Ventiel der Fußball, hat dir geholfen, das ist gut, da kann ich nur sagen, weiter so.

    Ich gehe mal davon aus, dass du von der Opferrente sprichst, oder Kapitalentschädigung. Hierzu haben wir einen Tread, da können glaube ich all deinen Frage beantwortet werden.

    JW1HAL
    10. Oktober 2023 um 13:37

    Falls du weitere Fragen hast, keine Scheu, wir helfen uns, denn wenn nicht wir, wer dann?

    Sei nicht so ungeduldig lieber Axel Li , aller Anfang ist schwer, aber ich habe noch etwas gefunden, vielleicht kann uns ja hans34 sagen, ob das stimmt, denn Bilder sagen mehr als Worte

    Kindererholungsheim, Asylunterkunft, Gemeinschaftswohnprojekt: Ehemalige Bewohner erinnern sich
    1990 schließt das Haus Schwarzwald der Barmer Ersatzkasse nach fast 40 Jahren. In den folgenden Jahren wohnen Spätaussiedler und Asylsuchende aus dem Kosovo in…
    www.suedkurier.de

    Wenn ich das richtig gelesen habe, wurde die Einrichtung bis 1990 als Kindererholungsheim von der Barmer genutz, und dannach in eine Unterkunft für Familienverbänden von Kasachstan, Russland und Rumänien genutzt. Vielleicht erkennt hans34 etwas davon wieder.

    Das ist ein Alter, wo sich ein Kind erst richtig entwickelt, und auch gefühlsmäßig anfängt zu begreifen, was da geschieht. Da ich meine gesamte Kindheit (von 6-18) im verschiedenen Heimen verbrachte, war für mich ebenso das Alter 12 entscheidend, da ich dort in das Spezialkinderheim Weißwasser verfrachtet wurde, und der Hammer war, nicht etwas weil ich das Böse in Person war, sondern etwas Verhaltensauffällig, wegen der Tatsache, dass wir zu dem Zeitpunkt mitgeteilt bekommen haben, dass wir eben bis 18 drinne bleiben müssen, und ich den Gang zur FDJ verweigerte.

    Ich kann mir vorstellen, dass es doch sehr befremdlich wirken muss, als Kind, da man ja nicht weiß, was gerade da passiert. Jedenfalls ging es mir so. Ich habe mir die Fotos hier angesehen, kommt dir denn bei denen etwas bekannt vor? Hat man Dir gesagt, warum du eingewiesen wurdest?

    Je, heute, oder gerade eben habe ich mal eine Antwort auf meine Frage bekommen. Ich denke, ich liege da nicht falsch, wenn ich denke, die haben sie doch nicht alle, also hier die Antwort vom Lageso:

    Zitat

    Sahr geehrte Frau.....,

    zur Antragsbearbeitung gehört eine Anfrage an das Bundesarchiv - Stasi-Unterlagen-Archiv, die von mir veranlasst wurde und auf die mir noch keine Antwort vorliegt. Die Auskunft des Stasi-Unterlagen-Archivs muss abgewartet werden, bevor über Ihren Antrag entschieden werden kann. Dass sie selbst Auskunftsersuchen an das Stasi-Unterlagen-Archiv gestellt haben, kann die von mir duchzuführende Anfrage nicht ersetzen, weil die Unterlagen auf andere sachverhalte hin geprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Ja, die Rechtschreibfehler sind nicht meine, soviel kann ich schon mal sagen, eins zu eins übernommen. Wozu mache ich mir die Mühe, sende alle Unterlagen vorab, wenn ich dann so eine Antwort bekomme? misslelauncher

    Zitat

    Dass sie selbst Auskunftsersuchen an das Stasi-Unterlagen-Archiv gestellt haben, kann die von mir duchzuführende Anfrage nicht ersetzen....


    Was wollen die denn noch, denn wenn es keine anderen Unterlagen zu mir gibt, dann sicher auch keine Akte, dass ich eventuell IM gewesen sein könnte. Das riecht doch schon wieder nach "Verzögerung". Was für eine Saubande, und ich kann dagegen nicht mal was tun. Soviel dazu, dass man den Betroffenen wirklich zu seinem Recht verhelfen möchte. Behördenwahnsinn pur, kann ich dazu nur sagen...... :cursing: