Alles anzeigenHallo zusammen,
ich beschäftige mich derzeit mit der strafrechtlichen Rehabilitierung nach dem StrRehaG für ehemalige DDR-Heimkinder und würde mich gerne mit Betroffenen austauschen, die dieses Verfahren bereits durchlaufen haben.
Ich selbst war als Kind Ende der 1980er-Jahre bis etwa 1990 in einem Spezialkinderheim für Schwererziehbare in der DDR untergebracht und bereite derzeit meine Rehabilitierung sowie mögliche Folgeansprüche vor.
Mich interessieren besonders eure persönlichen Erfahrungen:
- Wie lief das Rehabilitierungsverfahren bei euch ab?
- Welche Unterlagen oder Nachweise wurden verlangt?
- Musstet ihr eure damalige Heimunterbringung nur nachweisen oder wurden zusätzlich die konkreten Gründe der Einweisung geprüft?
- Wurde eure Rehabilitierung bewilligt oder abgelehnt?
- Wie lange hat das Verfahren gedauert?
- Habt ihr anschließend eine Kapitalentschädigung und/oder die monatliche Opferrente erhalten?
- Gab es Probleme, mit denen ihr vorher nicht gerechnet hattet?
Meine damalige Jugendamtsakte habe ich bereits angefordert und warte derzeit noch auf die Unterlagen.
Mir geht es vor allem darum, reale Erfahrungen ehemaliger Heimkinder kennenzulernen und besser einschätzen zu können, was im weiteren Verfahren auf mich zukommt.
Vielen Dank an jeden, der seine Erfahrungen teilen möchte.
Ich habe die Rehabilitation erfolgreich durchlaufen. Von Anstragstellung bin Zahlung der Entschädigung und Bewilligung der Opferrente ein knappes Jahr. Für mich hat mir Frau Bruscke-das ist die Beauftragte zur Aufarbeitung der SED Diktatur in Thüringen sehr geholfen. Ich musste nur die Anträge ausfüllen und zurücksenden. Meine Akte vom Jugendwerkhof Rödern hatte ich mir selbst schon besorgt aus dem Staatsarchiv Dresden. In dieser Akte waren alle Unterlagen, auch die vom Jugendamt Jena. Alternativ hatte ich dazu auch noch meinen grünen Sozialversicherungsauswei, wo das auch drin stand. Ich musste mir eine erweigterte Auskunft bei der Meldebehörde besorgen, die ich nicht bezahlen musste, sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Einen Rehabilitierungsbeschluß vom Landgericht Gera erhielt ich April 26. Problematisch bei diesen ganzen Antträgen ist, dass zur Bewilligung der Opferrente und der Entschädigung eine Stasiauskunft eingeholt werden muss. Leider beantragen nicht alle Behörden diese Auskunft mit Antragstellung. Da bei mir im April 26 noch keine Auskunft bei der Behörde vorlag, hab ich selbst eine Auskunft beantragt. Als Privatperson kann ich die mit Angabe dea ktenzeichens und der Darlegung der Gründe auch Dringlich machen. Das hat bei mir funktioniert. Nach 3 Monaten hatte ich meine Auskunft. Bei der Behörde die die Gelder bewilligt und auszahlt lag bis Ende Juli noch nichts vor. Auskunft beantragt wurde von staatlicher Seite herEnde November. Das waen also 8 Monate bis dahin. Ich habe dann meine private Auskunft mit dem daazugehörigen AZ an die Behörde geschickt, das war ungemein hilfreich. Innerhalb eines Monats war die Kapitalentschädigung und die Rente bewilligt und das Geld auf meinem Konto.