Ich kann mich an einen Ausflug erinnern, Ort weiß ich nicht mehr, an dem irgendwann im Mittelalter ein Reiter über ein Schlucht gesprungen ist.
http://www.harzlife.de/sagen/rosstrappe.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Ro%C3%9Ftrappe
Ich kann mich an einen Ausflug erinnern, Ort weiß ich nicht mehr, an dem irgendwann im Mittelalter ein Reiter über ein Schlucht gesprungen ist.
http://www.harzlife.de/sagen/rosstrappe.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Ro%C3%9Ftrappe
Hallo Miasun,
"Herzlich Willkommen"
bei uns in der
Regenbogenstadt
Ich habe nun mal die Suche nach der Einrichtung für dich übernommen und sie hier eingetragen.
Die Einrichtung ist nun hier zu finden: Kinderheim Augsburg Säuglingsheim Josefinum
Es wäre schön, wenn du noch HIER deine Heimeinrichtung(en) eintragen würdest.
Anschließend kannst du direkt auf die Einrichtung(en) klicken und landest genau in dem entsprechenden Bereich.
Dort kannst du alles posten, an was du dich aus deiner Heimzeit erinnerst, zum Beispiel wann du dort gewesen bist, was du dort so alles erlebt hast, an wen du dich noch erinnerst, wen du gerne wieder treffen möchtest oder zu wem du vielleicht noch Kontakt hast. Klicke dazu am Besten auf "Antworten"! Alles was du dort schreibst, kann dann auch über die Suchmaschinen gefunden werden. Einer muss wohl den Anfang machen, also trau dich! Denn somit könnte man auch dich finden!
Ich wünsche dir einen angenehmen Aufenthalt bei uns. Bedenke bitte, dass die Suche nach Ehemaligen auch etwas länger dauern könnte. Einige werden hier sofort fündig oder brauchen nicht lange warten, andere warten aber auch schon ewig. Schau dich in der Zeit einfach in aller Ruhe bei uns um. Es gibt hier auch viele andere interessante Themen, über die man sich austauschen kann.
Gruß jw1hal
Kinderheim Augsburg Säuglingsheim Josefinum
Josefinum KJF Fachklinik
Kapellenstraße 30
86154 Augsburg
Telefon: 0821 2412 - 0
info@josefinum.de
ZitatAlles anzeigen
Die Geschichte des JosefinumArmut, Krankheit und verwaiste Kinder waren Folgen des 1. Weltkriegs. Diese, vor allem für Kinder, humane Katastrophe veranlasste im Jahr 1916 Oberlehrer Josef Mayer und Stadtpfarrer Johann Blödt aus christlicher Überzeugung, einen Krippenverein in Augsburg zu gründen. Zwei Jahre später wurde eine Krippentagsstätte eröffnet, welche sich noch im gleichen Jahr zum Säuglingsheim an der Kapellenstraße wandelte. Im Zeichen der christlichen Wurzeln der Einrichtung ist der Heilige Josef von Beginn an Schutzpatron des Hauses.
Das Kloster Maria Stern entsendete zwei Ordensschwestern, um die Betreuung der Kinder zu übernehmen. Ordensschwestern gestalten seitdem die Geschicke des Josefinums und das christliche Profil des Josefinums mit.
1923 ging das Säuglingsheim in die Obhut der Kirche über: Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. übernahm die Trägerschaft.
1925 wurde eine Pflegeschule für Säuglingsschwestern eingerichtet. Seit damals ist die christliche Ausrichtung der Klinik auch Basis der Ausbildung an der Schule.
1952 erhielt das Säuglinsheim anlässlich des 80. Geburtstags von Josef Mayer und der Schirmherrschaft des heiligen Josef den Namen „Josefinum“.
Durch den Erwerb angrenzender Häuser im Jahr 1955 konnte mit einem Erweiterungsbau begonnen werden. Zwei Jahre später wurde eine Entbindungsklinik im Josefinum eröffnet, in welcher bis heute mehr als 130.000 Kinder zur Welt gekommen sind. Damit zählt das Josefinum zu den größten Entbindungskliniken Deutschlands.
Im Laufe der 60er Jahre spezialisierte sich die Klinik zunehmend in eine Abteilung für Frühgeburten, Kinderchirurgie und Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen. 1969 wurde die Frauenklinik eröffnet sowie die internistischen Stationen für Kinder.
[...]
Quelle: http://josefinum.de/das-josefinum/…e-des-josefinum
Hier kannst du alles posten, an was du dich aus deiner Heimzeit erinnerst, zum Beispiel wann du dort gewesen bist, was du dort so alles erlebt hast, an wen du dich noch erinnerst, wen du gerne wieder treffen möchtest oder zu wem du vielleicht noch Kontakt hast. Klicke dazu am Besten auf "Antworten"! Alles was du hier schreibst, kann dann auch über die Suchmaschinen gefunden werden. Einer muss wohl den Anfang machen, also trau dich! Denn somit könnte man auch dich finden!
Und ein ganz wichtiger Punkt ist das mit dem Kaputtmachen. Auch da hat die Tante Recht. Man tut sich keinen Gefallen damit, erst recht nicht, wenn man psychisch nicht so stabil ist. Klar ist es ungerecht. Nur müsste man da wirklich genau abwägen, was man will. Es bringt ja nichts, wenn man sich kaputt macht und letztendlich wird eh keiner verknackt. Selbst wenn man etwas erreicht, ist es die Sache immer Wert? Das muss jeder für sich selbst ausmachen. Ich persönlich würde da eher realistisch ran gehen und wo möglich auch darauf verzichten. Vielleicht gibt es noch eine andere Gerechtigkeit und jeder bekommt seine Strafe ....
Ich habe die Tage wieder etwas überwiesen bekommen und habe dies auch per Brief bestätigt bekommen. Somit ist die Hälfte des Budget´s schon verbraucht. Und das alles durch die Rechnungen, die ich von Beginn des Fondes bis zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches bereits hatte, eingereicht hatte und mir dann eigentlich nur einen Drucker angeschafft habe. da sieht man mal, was man die Zeit schon ausgegeben hat und was nun noch übrig ist. Nämlich nicht mehr viel. Naja, dann noch ein paar Anschaffungen, dann ist das Ding durch. Ich habe ja noch etwas Zeit.
Das ist aber ganz schön lange ....
Die Wartezeiten bis zur Auszahlung sind derzeit bei 10 Monaten. Tendenz fallend.
Sind da nicht eher 10 Wochen gemeint?
Naja, wie soll man sich das vorstellen? Ist das nur ein dialektabhängiger Begriff für Schielen oder einen Silberblick?
Was ist ein Knickauge?
Was das nun mit deiner Rente auf sich hat und wie das Einfluß haben könnte, verstehe ich nicht. Vom Prinzip ist alle vorbei, wenn du noch keinen Antrag gestellt hast. Es gab sogar eine Ausnahmeregelung, für die, die die Fristen zur Antragstellung verpasst haben. Aber auch die Frist dürfte schon verstrichen sein.
Ende der Ausnahmeregelung
ZitatAlles anzeigen Zitat26.01.2016 - Fonds „Heimerziehung West“: Ende der Ausnahmeregelung
Für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ galt die Anmeldefrist 31. Dezember 2014. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben, konnten keine Fondsleistungen mehr erhalten. Das galt auch für Betroffene, die angaben, nicht rechtzeitig von der Existenz des Fonds „Heimerziehung West“ und/oder von der Anmeldefrist erfahren zu haben.
In Fällen, in denen Betroffene ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Anmeldefrist einzuhalten, fand eine Einzelfallprüfung durch den Lenkungsausschuss statt. Der Lenkungsausschuss hatte dafür in enger Anlehnung an § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz („Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“) eine Ausnahmeregelung festgelegt. Nach § 32 VwVfG kann nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden.
Am 31. Dezember 2015 endete somit auch die Frist für Anmeldungen, die nach der Ausnahmeregelung einzeln geprüft wurden. Das heißt: Es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr, sich neu für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ anzumelden.
Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/aktuelles/aktu…tml?tx_news_pi1[news]=98&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=8cbeb383efa48f19f2a0a9b61b943448
Zitat16.11.2015 - Fonds „Heimerziehung in der DDR“: Ende der Ausnahmeregelung
Für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ galt die Anmeldefrist 30. September 2014. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben, konnten keine Fondsleistungen mehr erhalten. Das galt auch für Betroffene, die angaben, nicht rechtzeitig von der Existenz des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ und/oder von der Anmeldefrist erfahren zu haben.
In Fällen, in denen Betroffene ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Anmeldefrist einzuhalten, fand eine Einzelfallprüfung durch den Lenkungsausschuss statt. Der Lenkungsausschuss hatte dafür in enger Anlehnung an § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz („Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“) eine Ausnahmeregelung festgelegt. Nach § 32 VwVfG kann nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden.
Am 30. September 2015 endete somit auch die Frist für Anmeldungen, die nach der Ausnahmeregelung einzeln geprüft wurden. Das heißt: Es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr, sich neu für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ anzumelden.
Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/aktuelles/aktu…tml?tx_news_pi1[news]=96&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=a2f354546a0c15c101f9bae707c9de72
Wo du alles zum Thema Entschädigung findest, hatte ja bereits mein Vorposter schon verlinkt. Dort kannst du die ganzen Erfahrungen der User in Bezug auf die Entschädigung nachlesen. Nimm dir ruhig Zeit zum Lesen, es sind etliche Seiten.
Und hier hatte ich letztens noch mal so einige Punkte zusammengefasst:
Entschädigung für ehemalige Heimkinder - Fond Heimerziehung OST und WEST
Um die Nachweise geht es ihm eher weniger, das ist ja so gut wie durch. Er möchte wissen was in seinen Akten steht, so aus Neugierde oder wegen der Aufarbeitung ...
Berater hat seine Arbeit super gemacht und meine Befürchtungen grundlos, die Bewilligung muss natürlich erst Amtlich sein,Berater wird sich nicht soweit
aus dem Fenster hängen ohne Wissen,
Genau so dachte ich es mir.
Eine Freundin hat mich überredet
Ich wollte auch nicht so recht und habe mich überreden lassen erst mal den Antrag zu stellen. Dann habe ich auch den 2. Brief, wo sie mich um Rückruf baten, zwecks Termin zum Erstgespräch ignoriert und hätte mich vielleicht heute noch nicht da gemeldet, wenn ich nicht überredet worden wäre.
Mir wäre es lieber, wenn ich die Akten einsehen kann.
Dann schreibe die Ämter an und bitte darum. So habe ich es gemacht: Meine Suche nach den Heimakten / meine Akteneinsicht
Unterschiedlich sind ja nur die Zeiten des Heimaufenthaltes und Beginn und Anmeldeschluß. Alles andere ist doch in etwa gleich. Hier wird eher weniger von Ost zu West, mehr aber von Bundesland zu Bundesland unterschieden. Vom Prinzip läuft es aber nun überall gleich. Anfangs gab es da noch deutliche Unterschiede in der Handhabung, in den Abläufen. Nun scheint es aber überall identisch abzulaufen. Gut, Bearbeitungszeiten könnten noch voneinander abweichen. Das liegt aber nun auch daran, was es für ein Bundesland ist. Und dann spielt es natürlich schon noch eine Rolle, dass es immer noch 2 getrennte Fonds sind. Aber dennoch kann ich keine gravierenden Unterschiede feststellen. Es wird bei jedem so sein, bei denen alles klar ist und der schon Rechnungen im Umfang von 10000 Euro hat. Das gleich alles bei Erstgespräch genehmigt ist, ist schlichtweg FALSCH. Das kann es noch gar nicht. Das ist lediglich die Sicht des Sachbearbeiters. Auf Grund seiner Erfahrungen, dürfte es in seinem Fall keine Schwierigkeiten geben und das Ding glatt durchlaufen. Dennoch gibt es erst eine Schlüssigkeitsprüfung usw., sprich, es muss erst alles von Köln abgesegnet werden. Erst dann gibt es die Kohle.
Heute hatte ich mein Beratungstermin,Akten oder sonstiges gab es leider nicht,10.000€ ist fällig,Wartezeit der Auszahlung 9-12 Monate,Quittungen aus 2013 und 2014 über 10.000€ sind Akzeptiert, Sie werden noch 9750€ auszahlen 250€ gab es für Anreise,
Wie jetzt? Erstberatung, gleich alle Rechnungen eingereicht und alles akzeptiert? So schnell geht es doch nun auch nicht. Ich vermute mal, dass die die Beraterin oder der Berater dir das so gesagt hat, dass es so kommen wird, weil du bereits Rechnungen in der Höhe der Gesamtsumme hast, oder?
Chemnitzer
Das hast du richtig erkannt. Wenn du West bist und Rechnungen zwischen den 01.07.2012 und dem heutigen Tag hast, darfst du sie mit einreichen.
Leider finde ich dazu keine offizielle Meldung und kann dies nur aus eigenen Erfahrungen sicher sagen. Ich glaube aber, das auch mal irgendwo auch offiziell gelesen zu haben.
Also suche alle Rechnungen rückwirkend bis zum 01.07.2012 raus und nimm die am besten gleich mit zum Erstgespräch. Das können die sich gleich kopieren und nach dem Abschluss und der Genehmigung der Vereinbarungen mit einreichen. Dann bekommst du als Erstes die Schlüssigkeit, also dass deine Vereinbarung genehmigt ist, dann gibt es als erstes die Rente, sofern vorhanden und kurz darauf die 1250 Euro aufs Konto. Dann kann es ne Weile dauern und du bekommst die ersten Rechnungen ausgezahlt. So war es bei uns.
PS: Es steht aber dennoch schon X Mal alles da. Sicher sind es ein paar viele Seiten und somit auch etliche Beiträge. Aber gerade in letzter Zeit, wurde wiederholt vieles gefragt und beantwortet. So könnte man ja von hinten anfangen zu lesen.
Und genau aus dem Grund habe ich mir mal nach und nach einige immer wiederkehrende Antworten auf Fragen in meinen persönlichen Notizen gespeichert und kann sie dann sofort mit wenigen Klicks hier einfügen. Es ist auch verständlich, dass einem bei so viel Input der Kopf qualmt. Nun kommt es bei mir auch immer darauf an, wie einer fragt und wie meine Laune ist. Bei dir hatte ich das Gefühl, dass du schon, aber nicht ausführlich gelesen hast. Von daher habe ich mal ausführlich geantwortet. Bei einigen habe ich manchmal das Gefühl, dass sie nur kurz rein schauen, "Was, 70 Seiten a 20 Beiträge? Das lese ich mir nicht alles durch, da frage ich einfach ..." und das ist ja wohl nicht Sinn der Sache. Ein bisschen, nur ein kleines bischen kann man ja schon erwarten, dass die Leute die Arbeit der schreibenden User hier auch ein wenig schätzen.
Ich weiß aber allerdings wie es gerade älteren Leuten geht, die vielleicht nach einem Schlaganfall oder so, nicht mehr klar denken und somit die ganze Sache hier von vorne bis hinten nicht verstehen können. Leider vergesse ich persönlich öfter diesen Umstand, also dass es so etwas geben kann. Ich erinnere mich an meine verstorbene Oma, welche nach ihrem Schlaganfall nicht mehr die Alte war. Da ging es mit dem Denken, dem Kommunizieren, mit der Konzentration, gerade auf viele Dinge gleichzeitig und wenn es nur 2 Themen in einem Gespräch oder aber auch der schnelle Wechsel von einem Thema ins andere war oder aber auch so komplexe Dinge, wie diese hier, oder gar das Durchblicken bei verschiedenen Handytarifen usw. akut bergab und da ging absolut gar nichts mehr. Dass es vielen Leuten ähnlich gehen könne, vergesse ich leider immer viel zu oft, weil man ganz einfach nicht den Eindruck hat. Und man kann ja den Leuten generell nicht hinter die Stirn schauen, selbst wenn man sie persönlich vor einem stehen hat. Also ist das hier, wo man nur das Geschriebene sieht, erst recht nicht möglich. Da muss ich mir immer wieder mal selbst etwas auf die Finger klopfen. Es kommt eben immer darauf an. Leider erkennt man nun mal nicht immer, wen man vor sich hat und ob er nicht will oder kann. ![]()
Hier nochmal alle Fakten, die ich mir so zusammengetragen und gespeichert habe, auf einen Blick:
Beginn Fond Heimerziehung
ZitatAlles anzeigenWest:
ZitatBasierend auf diesen Beschlüssen und in Abstimmung mit den betroffenen Kirchen, deren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden wurde die Vereinbarung zur Errichtung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975“ (Fonds Heimerziehung West) mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2012 getroffen.
Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…ehung-west.html
ZitatDer „Fonds Heimerziehung West“ wurde zum 1. Januar 2012 eingerichtet. Er wird zu je einem Drittel von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden finanziert.
Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…ehung-west.html
Ost:
ZitatDer Fonds „Heimerziehung in der DDR“ wurde zum 1. Juli 2012 eingerichtet. Der Bund und die ostdeutschen Länder sowie Berlin finanzieren jeweils die Hälfte der Fondsmittel.
Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…g-ddr.html#c187
Ende der Beantragung des Fondes
ZitatAlles anzeigenWest:
Zitat§ 9 – Leistungen an ehemalige Heimkinder
(2) Betroffene gemäß Absatz 1 können sich bis zum 31. Dezember 2014 an die örtlich zuständige regionale Anlauf- und Beratungsstelle wenden, die einen Antrag auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die Geschäftsstelle bei der Fondsverwaltung weiterleitet. Entstehende Kosten der Beratung der Betroffenen in den Anlauf- und Beratungsstellen sind Leistungen des Fonds, für die bis zu 10 % der Gesamtsumme des Fonds zur Verfügung stehen. Es sind keine Zuwendungen an die Errichter gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2.Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…iehung_West.pdf
Ost:
Zitat§ 9 – Leistungen an ehemalige Heimkinder
(1) Leistungen nach dieser Satzung sollen natürlichen Personen zu Gute kommen, die als Kind oder Jugendliche/r in den Jahren 1949 bis 1990 in der DDR in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren und
c. die ihr Leistungsbegehren bis zum 30.September 2014 formlos, aber schriftlich oder zur Niederschrift bei den Anlauf- und Beratungsstellengeltend gemacht haben.Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…__AEnderung.pdf
Beendigung des Fondes
ZitatAlles anzeigenWest:
Zitat§ 10 – Beendigung des Fonds
(1) Der Fonds endet automatisch, wenn die einzahlten Mittel vollständig durch die bestimmungsgemäße Verwendung aufgebraucht sind, spätestens jedoch zum 31.12.2016.Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…iehung_West.pdf
Ost:
Zitat§ 10 – Beendigung des Fonds
(1) Der Fonds endet automatisch, wenn die eingezahlten Mittel vollständig durch die bestimmungsgemäße Verwendung aufgebraucht sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2018.Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…__AEnderung.pdf
Pfändbarkeit
Informationsblatt zur Nicht ‐ Pfändbarkeit und Nicht ‐ Anrechnung auf Sozialleistungen von Leistungen des Fonds „Heimerziehungn West"
https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…iehung_West.pdfInformationsblatt zur Nicht ‐ Pfändbarkeit und Nicht ‐ Anrechnung auf Sozialleistungen von Leistungen des Fonds „Heimerziehung in der DDR"
https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…ziehung_DDR.pdf
Google .....
Rechnungen einreichen
Für bereits gekaufte Dinge, für die man noch die Belege hat, gilt nicht wie ich bisher hörte und es auch annahm, das Datum der Antragstellung, sondern das Datum der Existens des Heimfondes, was für Ost der 01.07.2012 und für West der 01.01.2012 wäre.
Dies kann man auch hier nachlesen:
https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…g-ddr.html#c187
https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…ehung-west.html
Rechtsanspruch
Alles anzeigenHast du dann mit deinen Anwalt einen Anspruch bekommen das du den Heimfond bekommst
ZitatSatzung des Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"
§ 2 – Zweck des Fonds
(3)Ein Rechtsanspruch der ehemaligen Heimkinder auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.Quelle:
https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…__AEnderung.pdf
https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…iehung-ddr.html
https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…-dokumente.html
ZitatSatzung des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"
§ 2 – Zweck des Fonds
(4) Ein Rechtsanspruch der ehemaligen Heimkinder auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.Quelle:
https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…iehung_West.pdf
https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…eutschland.html
https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…-dokumente.html
Restsumme
Zitat ZitatWenn die vereinbarten Beträge für andere Leistungen nicht ganz ausgeschöpft werden, können Restbeträge in Höhe von bis zu 20% der ursprünglich vereinbarten Summe ebenfalls für Kleidung, Schuhe und Hausrat verwendet werden, ebenfalls ohne Rechnungen und auf Grundlage einer Erklärung wie oben.
Quellen:
West: http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…offene_West.pdf
Ost: http://www.aufarbeitung.brandenburg.de/media_fast/586…roffene_Ost.pdfDies hatte ich bereits hier schon geschrieben:
Hat man alles soweit gekauft und ist noch ein kleiner Betrag übrig, kann man sich diesen, sofern er unter 20% ist, auch auszahlen lassen. Das heißt im Klartext, wenn man die 1000 Euro für Kleidung und auch die 250 Euro für Fahrtkosten nicht in Anspruch nimmt, 20% von 10000 Euro, also bis zu 2000 Euro. Nimmt man die 1000 Euro und die 250 Euro in Anspruch, sind es dann 20% von 8750 Euro, also bis zu 1750 Euro.
Dies alles kann man aber auch hier nachlesen:
http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…offene_West.pdf
http://www.aufarbeitung.brandenburg.de/media_fast/586…roffene_Ost.pdf
Vereinbarung
Zitat ZitatÜber diese materiellen Hilfen kann eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Innerhalb dieser einen Vereinbarung können mehrere Leistungen vereinbart werden. Darüber hinaus kann eine Pauschale vereinbart werden für Kosten, die der/dem Betroffenen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Beratung entstehen (z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten, Kosten der Aktenrecherche). Außerdem können Rentenersatzleistungen vereinbart werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Leistungen, die aus mehreren kleinteiligen Bedarfen bestehen, können in Rahmenvereinbarungen zusammengefasst werden (z.B. Wohnungsrenovierung). Für diese Rahmenvereinbarungen können Gesamtsummen vereinbart werden. Innerhalb dieser Gesamtsummen können die einzelnen Gegenstände und Dienstleistungen, die zu der Leistung gehören (z.B. Tapeten, Farbe, Rechnung des Fliesenlegers), flexibel erworben und abgerechnet werden. Dabei ist nur darauf zu achten, dass der vereinbarte Rahmen nicht überschritten wird.
Quellen:
West: http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…offene_West.pdf
Ost: http://www.aufarbeitung.brandenburg.de/media_fast/586…roffene_Ost.pdf
Schildere das am besten alles so bei der Beratungsstelle. Die werden dir das dann schon genauestens erklären, wie du das machen kannst.
Wenn du kein Geld hast, brauchst du vom Prinzip gar nichts mit Vorkasse zu bezahlen. Du musst auch keinen Kredit dazu aufnehmen.
Für dich kommen genau zwei bis drei Möglichkeiten in Betracht.
Du gehst in den Laden und erklärst den die Sache und vor allem, wer das bezahlt. Da gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Du reichst einen Kostenvoranschlag oder ein Kaufvertrag für das Ding ein, was du kaufen möchtest und bekommst entweder das Geld direkt auf dein Konto, mit dem du dann die Ware bezahlen kannst, oder die überweisen die Kohle auch direkt zu den Verkäufer. Ob du dann gleich oder erst nach Bezahlung die Ware mitnehmen kannst, weiß ich nicht und liegt bestimmt auch an den Verkäufer. Solltest du mit Kostenvoranschlag arbeiten, musst du nach dem Kauf noch innerhalb von 8 Wochen den Kaufbeleg zu deinen Sachbearbeiter schicken, da du ansonsten die Kohle zurückzahlen musst und auch keine weitere Kohle bekommst. Das musst du aber genau mit dem Sachbearbeiter und/oder mit dem Verkäufer absprechen.
Also entweder im Laden einen oder mehrere Kostenvoranschläge holen und diesen einreichen. Dann bekommst du das Geld, kaufst den Artikel und reichst die Quittung ein.
Oder eine Art Kaufvertrag ausmachen und das Ding einreichen. Dann überweist die Fondstelle das Geld zu dir oder direkt zum Verkäufer. In dem Fall müsstest du wohl auch nach Kauf die Quittung einreichen.
Die 1250 Euro am Anfang bekommst du einfach so. Die setzen sich zusammen aus 1000 Euro für Kleinstzeug, wie Klamotten, Schuhe usw., wofür du keinen Nachweis erbringen musst und 250 Euro Anfahrtskosten zur Beratungsstelle. Diese 1250 Euro kannst du vom Prinzip dann auch schon für weitere Artikel in Verbindung mit "Vorkasse" nutzen.
Hast du auch noch gearbeitet im Heim oder Jugendwerkhof, bekommst du dafür auch noch ca 300 Euro (oder waren es 350?) pro gearbeiteten Monat. Wenn das paar Monate oder Jahre waren, sind das auch paar hundert oder auch tausend Euro, die du auch für "Vorkasse" nutzen könntest.
Das mit der Vorkasse mach die Sache natürlich schon etwas einfacher. Man geht in Laden, kauft, reicht einfach die Quittung ein und wartet auf die Kohle.
Hast du dir von Beginn des Fondes (Ost: 01.01.2012; West 01.07.2012) bis zum jetzigen Zeitpunkt etwas geleistet und dafür auch noch den Beleg, kannst du diesen auch einreichen und bekommst dafür die Kohle. Die kannst du dann auch wieder als "Vorkasse" nutzen.
Ich bin jetzt vom Prinzip auch mit NULL an die Sache ran gegangen. Vor dem Beratungsgespräch hatte ich mir ein anderes Auto kaufen müssen, weil der TÜV mich von dem Alten schied. Also reichte ich den Kaufvertrag mit ein. Nun habe ich die 1250 Euro und die 3000 Euro für das Auto bekommen und kann damit das Nächste kaufen. Die Quittungen reiche ich wieder ein usw. ...
Ist das Geld dann fast aufgebraucht, kann man sich bis zu 20% der Restsumme der vereinbarten Summe auch auszahlen lassen.
Was die Belege für die Heimeinrichtungen betrifft, ist das auch alles halb so wild, wenn du in irgendeiner Weise nachweisen kannst, dass du in besagten Zeiträumen im Heim warst. Du darfst dann sowieso eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass die nach deinen Akte suchen dürfen. Da werden sie ja bestimmt auch selbst etwas finden. Bei mir haben die Zeugnisse ausgereicht, die den Heimstempel tragen. und in meinen Akten ist eindeutig zu erkennen, dass ich in besagten Zeiträumen im Heim war.
Ist das alles etwas dünner, kommt es natürlich immer von Fall zu Fall darauf an.
Was die Erlebnisse in den Heimen betrifft, braucht man sich auch nicht so einen großen Kopf machen, weil es bestimmt schon andere aus deinen Einrichtungen gegeben hat, die schon fleißig berichteten, wie es da zu ging. So reichen, wenn überhaupt nötig, nur Andeutungen.
Du wirst sehen, dass das Erstgespräch ganz einfach und erleichternd sein wird. Nimm alles mit, was du da hast, mache dir nicht so viel ein Kopf, notiere dir vorher, was du alles für Fragen hast, hake die dann ab und notiere dir die Antworten. Anschließend wirst du im netten E-Mail-Kontakt bleiben oder vielleicht auch öfter telefonieren. Wir schicken alles per E-Mail. Das kostet kein Geld und geht am Einfachsten.
Löwin1 und ich haben dann auch schon die ersten Gelder, also jeweils die 1250 € und auch schon jeweils ca. 3500 bis 5000 € für die ersten eingereichten Quittungen überwiesen bekommen. Es läuft also ...
Bei uns (Löwin1 und ich) auch sehr nett. Man hat nicht den Eindruck mit einem Amt zu tun zu haben. Wir sind bei einer ganz lieben Frau, die zwischen 50 und 60 Jahre ist. Sie hat sehr vorsichtig ihre paar Fragen gestellt. Sie hat gewartet, bis der Zeitpunkt günstig ist. Sie ist sehr einfühlsam und hat uns immer ausreden lassen, also sehr gut und lange zugehört. Man könnte den Eindruck haben, dass es eine Therapeutin oder Psychiaterin ist, obwohl ich gar nicht weiß, wie die sind. Aber so ähnlich stelle ich´s mir vor. Ich persönlich bin da mit NULL Ängste hin gegangen, weil ich da eben nicht zu befürchten hatte. Löwin1 hatte da schon etwas Angst, war vorher sehr aufgeregt und hinterher absolut erleichtert, weil sich all ihre Ängste nicht bestätigten. Man darf da kein Monster, Drache, Erzieher, strenge Beamtin oder sonst was in der Art erwarten. Natürlich sind alle Bearbeiter(innen) ganz sicher anders und es kommt immer darauf an, wie sie selbst dem Thema gegenüberstehen, wie die Chemie zwischen den Betroffenen und dem Mitarbeiter ist und wie der Mitarbeiter sonst so drauf ist. es wird nicht jeder gleich sein. Jedoch habe ich bisher immer nur positive Meldungen über die Sachbearbeiter gehört. Es ist mir tatsächlich noch nie etwas Negatives zu Ohren bzw. unter die Augen gekommen. Also nicht so viel Angst davor haben, das wird alles ganz easy ....