Beiträge von JW1HAL

    Glaub ich dir ja, das es deine Erfahrungen sind. Ich glaube dir auch, dass du viele Leidensgenossen hattest, die genau die selben Erfahrungen machen mussten. Für mich hat sich das aber so gelesen, dass du wirklich für ALLE sprichst. Und das stimmt eben nicht.

    Mit der Selbsterziehung ist eine sehr wirksame Methode. Man bestraft das gesamte Kollektiv wegen dem Mist, den nur einer fabriziert hat. Das machen die anderen 1-2 Mal mit und dann haben sie die Schnauze voll und es gibt Gruppenkeile. Nun liegt es daran, wie schlau und wie gestrickt man ist. Entweder passt man sich an, um dies zu vermeiden oder man macht fleißig weiter so, es nimmt nie ein Ende und man ist irgendwann ganz der Außenseiter und Prügelknabe. Ich persönlich bin da immer den Weg des geringsten Wiederstandes gegangen. damit habe ich gesünder gelebt und bin ganz gut zurecht gekommen. Ich denke mal, das werden die Meisten so gemacht haben. Es ist ja sehr lobenswert, dass Einige da immer sehr weit von der Masse abgehoben sind. Nur so kann man eigentlich etwas bewegen. Ich werde aber wohl nie verstehen, warum man das immer auf Biegen und Brechen machen muss.

    Gerade bei dem letzten Video, muss ich, wenn ich mir das so ansehe, aus dem Gefühl heraus dem Heimleiter Recht geben. Ich weiß aber nun noch lange nicht, wie es dir damals ergangen ist, weil ich eben ganz andere Erfahrungen gemacht habe. Auf Grund deiner Erlebnisse könnte dein Verhalten eventuell schon berechtigt gewesen sein, auch wenn ich´s nicht wirklich glaube und verstehe. Von daher kann und will ich darüber nicht wirklich urteilen, auch wenn die Meinung und das Gefühl bleibt. ich sage mir da immer, dass Vieles vermeidbar gewesen wäre. Vielleicht gehöre ich da zu Denjenigen, die immer mit dem Strom schwimmen und die von den anderen, die immer gegen den Strom schwammen und noch heute schwimmen, dafür verurteilt werden. Vielleicht ist das falsch, vielleicht aber auch gut. Wer sagt eigentlich, was falsch und richtig ist? Das muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. Jeder ist seines Glückes Schmied. Man hat irgendwie immer die Wahl. Oft gibt es den richtigen Weg, manchmal ist aber auch jeder Weg der Falsche. Es ist nie gleich und eben immer Schicksal.

    Im Übrigen finde ich die Selbsterziehung, also eine Kollektivstrafe gar nicht mal so schlecht, sofern sie nicht über´s Ziel hinaus schießt. Sie ist wirksam und erfüllt seinen Zweck, was nämlich eigentlich zum Ziel hat, dass alle an einem Strang ziehen und keiner aus der Reihe tanzt. Wenn man auch mal überlegt, ist es bei Gruppen von Kindern, die nur einen Erzieher haben, die einfachste Lösung, weil man sich nicht gleichzeitig um Mehrere kümmern kann, die nun ständig aus der Reihe tanzen müssen. Man kann sich sicher darüber streiten und es wird dafür Pro und Kontra geben. Aber das ist meine Meinung.

    3. diejenigen welche auch den staatlichen Einrichtungen "Entwichen" sind hatten alle ihre Gründe dafür, zum Beispiel weil sie von anderen Jugendlichen unter Anleitung der sogenannten "Erzieher" andere, schwächere Jugendliche drangsaliert und misshandelt haben. Alle wurden von denen tätlich angegriffen und teilweise bis zur Besinnungslosigkeit geprügelt,


    Dem muss ich widersprechen. Ich war zwar weder im Jugendwerkhof, noch im geschlossenen Jugendwerkhof, aber im Heim und im Spezialkinderheim, wo ich und auch andere eben nicht aus genau und ausschließlich diesen Gründen entwichen sind. Man sollte da nicht so sehr von einem selbst auf andere schließen. Sicher hatte jeder seine Gründe, welche aber auch oftmals sehr belanglos waren. So ist man eben entwichen, weil man Heimweh hatte, allgemein unzufrieden war, weil man eingesperrt war oder man hat sich aus reiner Abenteuerlust auch einfach anderen angeschlossen. Die Gründe dafür waren somit sehr breit gefächert.

    Steht doch im letzten Abschnitt

    Zitat

    Nach der Wende wird Thomas K. rehabilitiert und für die Heimjahre entschädigt


    Da es unüblich bzw. schwer ist, rehabilitiert zu werden, wenn man nicht im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau war, wo ja prinzipiell alle rehabilitiert werden, wollte Andreas hiermit aufzeigen, dass es doch möglich wäre.

    Behördendeutsch brauchst du nicht. Wenn du bereits den Antrag gestellt und einen Termin hast, gehe einfach da hin und unterhalte dich mit denen. Die sind meistens sehr nett und einfühlsam. Mache dir vorher vielleicht ein paar Stichpunkte, was du alles fragen möchtest und nimm eben alles mit, was du hast und wo du denkst, dass die das gebrauchen können. Am besten auch gleich ein paar Verträge und Rechnungen, die du dann gleich mit einreichen kannst. Alles andere ergibt sich dann. Die nehmen dir vieles ab und man muss auch nicht unbedingt alles nachweisen. Das kommt immer auf den Fall an. Es könnte sein, dass die schon einige aus deiner Einrichtung beim Gespräch hatten, die vielleicht auch zufällig zur gleichen Zeit, wie du im Heim waren. Da bräuchtest du nun nicht unbedingt alles nachweisen. Man müsste allerdings schon irgendwas haben, dass man überhaupt im Heim war, sonst könnte ja jeder kommen. Aber auch da könnten die sich darum kümmern und forschen, ob sie etwas zu deiner Person finden. Gut wäre aber, wenn man im Vorfeld schon mal selbst schaut. So könnte man die Städte, die Jugendämter, Stadt- und Staatsarchive anschreiben, sowie auch in Schulen und Einwohnermeldeämtern Erkundigungen einholen. Ist vielleicht alles etwas mühselig, lohnt sich aber dann, wenn man Erfolg hat.

    Wieso Anwalt? Ist doch eh alles nichts rechtverbindliches.

    Genau

    Zitat

    Satzung des Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"
    § 2 – Zweck des Fonds
    (3)Ein Rechtsanspruch der ehemaligen Heimkinder auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.

    Quelle:
    https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…__AEnderung.pdf
    https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…iehung-ddr.html
    https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…-dokumente.html


    Zitat

    Satzung des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"
    § 2 – Zweck des Fonds
    (4) Ein Rechtsanspruch der ehemaligen Heimkinder auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.

    Quelle:
    https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…iehung_West.pdf
    https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…eutschland.html
    https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/berichte…-dokumente.html

    https://www.fonds-heimerziehung.de/

    also ich versteh das so das man dass die vereinbarten leistungen innerhalb der fondslaufzeit erbracht haben muss und abgerechnet werden muss bei heimfonds ost wie west...also bis 2018...


    In den Satzungen steht aber jeweils 2016 und 2018. Nun steht auf einer Seite der Bundesregierung, dass West nicht bis 2016, sondern auch bis 2018 geht, weil er verlängert wurde. Dies müsste aber auch auf der Seite Fond-Heimerziehung zu finden sein. Fakt ist immer das, was an den entsprechenden Stellen steht. Alles andere ist dummes Gelabere oder Hörensagen. Das ist nicht bindend, wobei ja eh kein Rechtsanspruch besteht, und darauf kann man nicht viel geben.


    Ich war ja gestern schon etwas erschüttert, als ich das so las, dass der Fond-West nur bis Ende 2016 gehen soll. Dann müssten die auf der Seite von Fond Heimerziehung aber auch etwas stehen haben und in dem Sinne die Mitteilung bestätigen. Ich habe nun nicht alles durchsucht und verfolge nun auch nicht jede Nachricht dazu. Gestern habe ich lediglich die mir bekannten Dokumente dazu durchsucht und musste dies feststellen. Aus dem Grund habe ich auch nochmal die chronologischen Zeiten eingestellt, weil mir das dann schon etwas ungerecht und auch etwas unmöglich vorkam. Vielleicht steht bei denen auf der Seite ja auch etwas dazu, eine Änderung oder so. Wer es findet, kann es ja mal hier posten.

    Hier nochmal die chronologischen Daten des Fondes für Heimerziehung

    West:
    Beginn des Fondes: 01.01.2012
    Ende der Antragstellung: 31.12.2014
    Ende des Fondes: 31.12.2016

    Ost:
    Beginn des Fondes: 01.07.2012
    Ende der Antragstellung: 30.09.2014
    Ende des Fondes: 31.12.2018


    Quellen:
    Beginn Fond Heimerziehung

    West:

    Zitat

    Basierend auf diesen Beschlüssen und in Abstimmung mit den betroffenen Kirchen, deren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden wurde die Vereinbarung zur Errichtung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975“ (Fonds Heimerziehung West) mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2012 getroffen.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…ehung-west.html

    Zitat

    Der „Fonds Heimerziehung West“ wurde zum 1. Januar 2012 eingerichtet. Er wird zu je einem Drittel von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden finanziert.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…ehung-west.html

    Ost:

    Zitat

    Der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ wurde zum 1. Juli 2012 eingerichtet. Der Bund und die ostdeutschen Länder sowie Berlin finanzieren jeweils die Hälfte der Fondsmittel.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-he…g-ddr.html#c187


    Ende der Beantragung des Fondes

    West:

    Zitat

    § 9 – Leistungen an ehemalige Heimkinder
    (2) Betroffene gemäß Absatz 1 können sich bis zum 31. Dezember 2014 an die örtlich zuständige regionale Anlauf- und Beratungsstelle wenden, die einen Antrag auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die Geschäftsstelle bei der Fondsverwaltung weiterleitet. Entstehende Kosten der Beratung der Betroffenen in den Anlauf- und Beratungsstellen sind Leistungen des Fonds, für die bis zu 10 % der Gesamtsumme des Fonds zur Verfügung stehen. Es sind keine Zuwendungen an die Errichter gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…iehung_West.pdf

    Ost:

    Zitat

    § 9 – Leistungen an ehemalige Heimkinder
    (1) Leistungen nach dieser Satzung sollen natürlichen Personen zu Gute kommen, die als Kind oder Jugendliche/r in den Jahren 1949 bis 1990 in der DDR in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren und
    c. die ihr Leistungsbegehren bis zum 30.September 2014 formlos, aber schriftlich oder zur Niederschrift bei den Anlauf- und Beratungsstellengeltend gemacht haben.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…__AEnderung.pdf


    Beendigung des Fondes

    West:

    Zitat

    § 10 – Beendigung des Fonds
    (1) Der Fonds endet automatisch, wenn die einzahlten Mittel vollständig durch die bestimmungsgemäße Verwendung aufgebraucht sind, spätestens jedoch zum 31.12.2016.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…iehung_West.pdf

    Ost:

    Zitat

    § 10 – Beendigung des Fonds
    (1) Der Fonds endet automatisch, wenn die eingezahlten Mittel vollständig durch die bestimmungsgemäße Verwendung aufgebraucht sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2018.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…__AEnderung.pdf

    ich möchte euch mal etwas fragen ...wenn es dann zur auszahlung kommt, wie lange hat man dann eigentlich zeit das geld auszugeben? ich weiß gar nicht ob mir das schon gesagt wurde oder ob ich das irgendwie überhört hatte am telefon... kann mir darüber jemand auskunft geben ? lg matti

    Hallo Matti,

    meine Beraterin hat mir gesagt, dass das Geld bis 2018 ausgegeben sein muss. Vielleicht haben andere ähnliche Auskünfte bekommen?
    [...] Aber ich hab ja auch Zeit bis 2018 ;)[...]

    Das dachte ich auch, wie ich bereits auch hier schrieb:

    Man muss bis Ende 2018 alle Dinge gekauft bzw. alle Quittungen dafür eingereicht haben, da ansonsten der Rest verfällt.

    Nun wollte ich es aber genauer wissen und suchte danach. Dabei fand ich das:
    Beendigung des Fondes

    West:

    Zitat

    § 10 – Beendigung des Fonds
    (1) Der Fonds endet automatisch, wenn die einzahlten Mittel vollständig durch die bestimmungsgemäße Verwendung aufgebraucht sind, spätestens jedoch zum 31.12.2016.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…iehung_West.pdf

    Ost:

    Zitat

    § 10 – Beendigung des Fonds
    (1) Der Fonds endet automatisch, wenn die eingezahlten Mittel vollständig durch die bestimmungsgemäße Verwendung aufgebraucht sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2018.

    Quelle: https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.f…__AEnderung.pdf

    Wenn das so stimmt, endet West 2016 und Ost erst 2018. Vielleicht könnt ihr euch mal schlau machen und suchen, ob es noch andere Infos dazu gibt.


    Dankeschön, MeeneKleene - freut mich, dass wir bald wieder vernünftig Fernseh schauen können.

    Info an alle, die nicht so recht wissen, wofür das Geld ausgeben..... Habe mit meinem Berater gesprochen. Ich darf 1800,00 Euro übrig lassen und diese als Restsummenauszahlung anfordern. Dafür gibt es ein Formular. So werde ich es auch machen. Das heißt, es läuft wie mit den 1000,00 Euro, für die man nichts nachweisen muss. Auch diese 1800 sind nachweisfrei.


    Dazu schrieb ich hier schon mal was:

    Man muss bis Ende 2018 alle Dinge gekauft bzw. alle Quittungen dafür eingereicht haben, da ansonsten der Rest verfällt.

    Hat man alles soweit gekauft und ist noch ein kleiner Betrag übrig, kann man sich diesen, sofern er unter 20% ist, auch auszahlen lassen. Das heißt im Klartext, wenn man die 1000 Euro für Kleidung und auch die 250 Euro für Fahrtkosten nicht in Anspruch nimmt, 20% von 10000 Euro, also bis zu 2000 Euro. Nimmt man die 1000 Euro und die 250 Euro in Anspruch, sind es dann 20% von 8750 Euro, also bis zu 1750 Euro.

    Dies alles kann man aber auch hier nachlesen:
    http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…offene_West.pdf
    http://www.aufarbeitung.brandenburg.de/media_fast/586…roffene_Ost.pdf

    Hier habe ich es noch mal extra raus gesucht:

    Zitat

    Wenn die vereinbarten Beträge für andere Leistungen nicht ganz ausgeschöpft werden, können Restbeträge in Höhe von bis zu 20% der ursprünglich vereinbarten Summe ebenfalls für Kleidung, Schuhe und Hausrat verwendet werden, ebenfalls ohne Rechnungen und auf Grundlage einer Erklärung wie oben.

    Quellen:
    West: http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…offene_West.pdf
    Ost: http://www.aufarbeitung.brandenburg.de/media_fast/586…roffene_Ost.pdf

    Dies hatte ich bereits hier schon geschrieben:

    Hat man alles soweit gekauft und ist noch ein kleiner Betrag übrig, kann man sich diesen, sofern er unter 20% ist, auch auszahlen lassen. Das heißt im Klartext, wenn man die 1000 Euro für Kleidung und auch die 250 Euro für Fahrtkosten nicht in Anspruch nimmt, 20% von 10000 Euro, also bis zu 2000 Euro. Nimmt man die 1000 Euro und die 250 Euro in Anspruch, sind es dann 20% von 8750 Euro, also bis zu 1750 Euro.

    Dies alles kann man aber auch hier nachlesen:
    http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user…offene_West.pdf
    http://www.aufarbeitung.brandenburg.de/media_fast/586…roffene_Ost.pdf

    Ich verwende neuerdings wieder ein Programm, was ich noch aus DOS-Tagen kenne, "IrvanView". Damit kann man auch mit einem Schlag mehrere Bilder gleichzeitig verkleinern. Der Punkt heißt dort "Batch(Stapel)-Konvertierung/Umbenennung". Damit kann man mehrere Bilder mit einem Schlag umbenennen, obwohl ich das lieber mit dem Totalcommander (Strg+M) mache und man kann damit auch mehrere Bilder mit einem Schlag in ein anderes oder aber auch in das selbe Format konvertieren, wenn man beispielsweise nur die Größe ändern möchte. Denn manchmal hat man ja wirklich 10 oder 20 Bilder am Stück und so müsste man das Spiel mit Paint 10 oder 20 Mal wiederholen. Man kann damit auch beispielsweise in Textdokumenten etwas schwärzen oder kenntlich machen usw. Da gibt es schon so allerhand, was man gebrauchen könnte.

    Hier gibt es das Programm auf Deutsch und auch für den privaten Gebrauch kostenlos: http://www.irfanview.de/

    Stapelverarbeitung von Bildern / Fotos mit IrfanView - TanMar Tutorials:
    http://www.tanmar.info/content/view/56/50/


    Anleitungen aus dem Netz (Googlesuche):
    http://www.giga.de/software/grafi…er-verkleinern/
    http://www.tippscout.de/windows-bild-v…_5703.html#5703

    usw.

    usw.

    usw.