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    Die Entmündigung ehemaliger Heimkinder schreitet fort!
    Veröffentlicht am 12. Dezember. 2013
    Es ist ein Skandal, was sich die Lenkungsausschüsse inzwischen einfallen lassen! Das nachfolgende Dokument wurde uns zugespielt.


    Man beachte das Datum – wir fragen, wann die Lenkungsausschüsse denn wohl dachten, uns, den Betroffenen, diese für uns wichtige Information zukommen zu lassen? Oder soll hier mal wieder eine der bewährten Spaltungsversuche unternommen werden?


    Abschrift


    FONDS
    HEIMERZIEHUNG


    – Schnellinfo 10 –


    Köln, den 19.11.2013


    Entscheidungen der Lenkungsausschüsse zu Einzelfragen
    Die Lenkungsausschüsse der Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ haben am 13. November 2013 gemeinsam getagt und folgende Beschlüsse gefasst:


    Auszahlung von Fondsleistungen mittels Postbarschecks oder auf Drittkonten
    Die Lenkungsausschüsse haben ein Rechtsgutachten anfertigen lassen zu der Frage, ob und inwieweit sich Mitarbeiter/innen der Anlauf- und Beratungsstellen und der Geschäftsstelle strafbar machen würden, wen nsie Auszahlung mittels Postbarschecks bzw. auf Drittkonten veranlassen und eine der folgenden Fallkonstellationen bei der/dem Betroffenen vorliegt:


    Der/die Betroffene ist überschuldet oder zahlungsunfähig.
    Der/dem Betroffenen droht die Zahlungsunfähigkeit.
    Die/der Betroffene befindet sich in einem Insolvenz- oder Insolvenzeröffnungsverfahren.
    Die/der Betroffene befindet sich in Zwangsvollstreckung wegen gegen sie/ihn gerichteter Ansprüche.
    Das Gutachten stellt fest, dass die Gefahr einer Strafbarkeit der Mitarbeiter/innen wegen Schuldnerbegünstigung (§284 d StGB), Beihilfe zum Bankrott (§§ 283 Abs. 1, Nr. 1, 27 StGB), im Einzelfall auch Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung (§§ 283c Abs. 1, 27 StGB) sowie der Vereitelung der Zwangsvollstreckung (§ 288 Abs. 1 StGB) gegeben ist und empfiehlt daher, von Betroffenen, die eine Auszahlung mittels Postbarschecks bzw. auf Drittkonten wünschen, eine ergänzende Erklärung einzuholen, dass keine der genannten Fallkonstellationen vorliegt. Ergänzend empfehlen die Lenkungsausschüsse den Anlauf- und Beratungsstellen, in diesen Fällen mit dem Insolvenzverwalter bzw. dem/den Gläubiger/n Kontakt aufzunehmen, um eine Freistellung der Fondsleistungen von der Insolvenzmasse bzw. dem Pfändungsvermögen zu erreichen, so dass die Auszahlung auf das Konto der/des Betroffenen erfolgen kann, sofern die/der Betroffene über ein eigenes Konto verfügt. Die Geschäftsstelle der Fonds wird beim Wunsch nach Auszahlung mittels Postbarschecks bzw. auf Drittkonten im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung klären, ob eine der genannten Fallkonstellationen vorliegt.


    Unproblematisch ist die Auszahlung, wenn die/der Betroffene lediglich ihre/seine Heimvergangenheit vor Angehörigen verbergen möchte oder über kein eigenes Konto verfügt. Die Auszahlung auf Drittkonten ist auch ohne weiteres möglich, wenn es sich um das Konto des Erbringers der vereinbarten Leistung handelt (z.B. Therapeut, Reiseveranstalter, Händler, Handwerker).


    Das Gutachten wird den Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung gestellt.


    Legal ist der Dreck vielleicht, der da wieder einmal über uns Ehemalige ausgegossen wird. Legal – aber eine menschliche Katastrophe und ein Skandal, der seinesgleichen sucht:


    Aus den Fonds sollen – nach dem Willen der Lenkungsausschüsse – nun nicht mehr in erster Linie die Überlebenden der Kinderheimhöllen befriedigt werden, sondern deren Gläubiger! Mit anderen Worten: Firmen, Banken, Händler oder gar – ein Fall ist uns bereits bekannt – die damaligen Vergewaltiger, die ihre Opfer ihrerseits mit Verleumdungsanzeigen überhäufen!
    Gefördert wird die Entmündigung der Ehemaligen, denn sie sehen sich im Zweifelsfalle gezwungen, entsprechende Gelder direkt an den Therapeuten, Reiseveranstalter, Händler oder Handwerker überweisen zu lassen. Damit geht auch noch der letzte, mühsam bewahrte Rest einer Selbständigkeit des Handelns verloren.
    Gefördert wird die endgültige Entmündigung weiterhin, wenn die Anlaufstellenmitarbeiter aufgefordert werden, “mit dem Insolvenzverwalter bzw. dem/den Gläubiger/n Kontakt aufzunehmen, um eine Freistellung der Fondsleistungen von der Insolvenzmasse bzw. dem Pfändungsvermögen zu erreichen”.
    Der Datenschutz wird offensichtlich mit Füßen getreten, wenn der Lenkungsausschuss ” klären (wird), ob eine der genannten Fallkonstellationen vorliegt. Wie denn? Bei der Schufa? Oder gleich mal die Bankkonten einsehen?
    Wir fordern die Lenkungsausschüsse sowie die zuständigen Ämter und Ministerien auf, diesen menschenverachtenden, widerwärtigen Beschluss sofort rückgängig zu machen!


    Wir fordern die MitarbeiterInnen der Anlauf- und Beratungsstellen auf, diesen Beschluss aktiv zu unterlaufen! Seien Sie mutig und solidarisch mit den Geschundenen!


    Wir fordern die Presse auf, über diesen Skandal zu berichten und mit uns gemeinsam und in unserem Sinne Druck auf die zuständigen Stellen zu machen!


    Wir fordern die neugewählte Bundesregierung auf, sich dieser unsagbaren Schande anzunehmen und Lenkungsausschüsse und Anlaufstellen anzuweisen, dieses beschämende Vorgehen sofort zu unterlassen!


    Nicht zuletzt fordern wir alle Ehemaligen, die hiermit konfrontiert werden, auf sich telefonisch oder per email an den Vorstand des VEH e.V. zu wenden um mögliche Strategien zu entwickeln, gegen diese Schande vorzugehen!


    War auch da in Haus 4 und Haus9 kann mich aber an keine namen mehr erinnern ich bin der Peter *edit*.
    hab lehre bei Herrn Gremser und Herrn Neugebauer gemacht


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    Nun ich war dort mein Name ist Horst Peter *edit* es war zu der Zeit als auf dem ersten stock die zwillinge lebten ich war der schwul junge der gemobbt wurde deswegen :thumbup:



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