Liebe Freunde, ich habe nun nach einem 2 Jahre dauernden OEG-Verfahren den Bescheid in Händen: Aufgrund der Schwerbeschädigung imKinderheim Heilig Kreuz in Donauwörth habe ich einen GdS von 80 und erhalte aufgrund der Härteregelung keine Opferrente . ich bin Seit meinem 50. Lj. Voll erwerbsgemindert allein aufgrund der Schädigungsfolgen. Meine Rente ist noch zu hoch für eine Opferrente. tja, hätte man mich ein Jahr länger missbraucht und misshandelt, erhielte ich Grundrente, Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich... Aber leider gilt das OEG ohne Härteregelung und entsprechend ohne Einkommensgrenzen nur für Opfer nach der Verabschiedung des OEG im Mai 1976. Das trifft wohl die Mehrheit der ehemaligen. Es ist eine Ungerechtigkeit! Auf dem Schaden bleibe ich nun allein sitzen. Staat und Kirche waren Täter und sind nun aufgrund der eigenen Gesetzgebung von Zahlungen bzw. gerechter Wiedergutmachung verschont. Da bleibt einem doch die Spucke weg! ![]()

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