Schließung der ehemaligen Haasenburg Heime rechtswidrig

  • So lautet ein akt. Urteil und sieht damit die in 2013 durch das Jugendministerium von Brandenburg veranlasste Schließung als unzulässig an. Das Gericht konnte abschließend nicht feststellen, dass Kindeswohl gefährdet war. Demzufolge war die Schließung unverhältnismäßig.


    Es ist nicht das Ziel des Lebens, auf Seiten der Mehrheit zu stehen, sondern man muss versuchen, nicht im großen Heer der Verrückten zu landen. Mark Aurel

  • Als ich einmal einer Podiumsdiskussion zum Thema HAASENBURG Heime in der Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen einstigen geschloss. Jugendwerkhofs Torgau/Sachsen beiwohnte, war auch ich sehr erstaunt, wie lange diese Heime in Brandenburg funktionierten. In der Diskussion, die ein Kollege von mir seinerzeit moderierte, der sich u. a. mit Themen dieser Art auseinandersetzte, wurden auch Zeugenaussagen ehem. Betroffener behandelt und zumindest bin ich nun leicht irritiert ob des Urteils.

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