VERFASSUNGSBESCHWERDE seitens eines Ehemaligen Heimkindes gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom Donnerstag, 7. Juli 2011

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    ▲ Von ex-Freistätter in Australien an ex-Freistätter in Deutschland. ▲ 

    Als Leserkommentar und Stellungnahme eines ebenfalls betroffenen ehemaligen Heimkindes ( u.a., einem ex-Freistätter, Jg. 1946 ), seit 24. März 1964 assässig in Australien

    zu dem Beitrag des evangelischen Pfarrers Dierk Schäfer in seinem Blog: Dierk Schafers Blog vom 5. August 2011

    Zitat

    BVG 7-7-11 [ dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/08/bvg-7-7-11.pdf ]


    Nein, es ist noch kein Urteil, schön wärs. Doch hier ist alles versammelt, was ein gutes Urteil bewirken könnte.

    Eine Fundgrube für jeden, der selber klagen will.


    weiterleitend zu dem 14-seitigen PDF-Dokument dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/08/bvg-7-7-11.pdf im Original betitelt

    Zitat

    » Verfassungsbeschwerde –

    Beschwerdeführer Gregor Ter Heide
    Anne Frank Ring
    49324 Melle

    gegen

    Bundesrepublik Deutschland «


    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Die Süddeutsche Zeitung berichtet darüber folgendermaßen @ sueddeutsche.de/l5738U/137268/Heimkinder-klagen-in-Karlsruh.html

    Zitat

    06.08.2011, 05:00 

    Heimkinder klagen in Karlsruhe

    Ehemalige Zöglinge wollen, dass ihr Leid als Menschenrechtsverletzung gilt

    München - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird prüfen, ob der Beschluss des Bundestags zur Entschädigung von ehemaligen Heimkindern verfassungsgemäß ist. Das Gericht hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde angenommen. Die Frauen und Männer, die in den 50er- und 60er-Jahren als Zöglinge von Kinderheimen und Jugendfürsorgeanstalten körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt erlitten, wollen so erreichen, dass ihr Leiden als Menschenrechtsverletzung anerkannt wird. Sofern sie unbezahlte Arbeit geleistet haben, soll diese als Zwangsarbeit gelten.

    Bund, Länder, Sozialträger und Kirchen hatten sich an einem Runden Tisch, moderiert von der ehemaligen Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Grüne), darauf geeinigt, einen Fonds mit 120 Millionen Euro auszustatten. Daraus sollen entgangene Rentenansprüche, Ausgleichszahlungen und Therapien finanziert werden. Eine pauschale Entschädigung aber soll es nicht geben. Der Abschlussbericht vermied Begriffe wie 'Menschenrechtsverletzung' und 'Zwangsarbeit', die solche Zahlungen hätten rechtfertigen können.

    Die Einigung, der im Juli der Bundestag zugestimmt hat, stößt auf die Kritik der Heimkinder-Vertreter. Sie fordern 300 Euro Monatsrente oder eine Einmalentschädigung von 54000 Euro für angeblich 30000 Anspruchsberechtigte. Sie wollen nun am Fall eines Mannes, der von 1952 bis 1966 in diversen Heimen lebte und dann bis 1973 auf einem Bauernhof arbeitete, belegen, dass trotz der staatlichen Heimaufsicht systematisch Menschenrechte verletzt wurden. Dass das Verfassungsgericht dem folgt, gilt als unwahrscheinlich; allerdings erhalten die Opfer Argumentationshilfe durch eine Studie des Berliner Senats. Demnach erlebten Heimkinder bis 1975 im Osten wie im Westen der Stadt vergleichbar häufig Schläge, Demütigungen, Zwang und sexuelle Gewalt. Für Heimkinder aus der ehemaligen DDR gibt es jedoch Überlegungen, sie pauschal zu entschädigen, zumindest die Zöglinge der berüchtigten Jugendwerkhöfe und Spezialkinderheime.

    Matthias Drobinski

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Soweit ich weiß sitzen in Straßburg in jedem Fall in erster Instanz insgesamt drei ODER fünf Richter auf der Schiedsrichtsbank und dreizehn Richter in einem Berufungsverfahren ( „Große Kammer“ ). Und falls es keine Abhilfe für uns gibt vor dem deutschen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Kartlsruhe werden wir uns in Straßburg wiederfinden ( DORT, in Straßburg, erst einmal in erster Instanz ).

    Ich persönlich mag insbesondere die Einschätzung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in folgendem Medienbericht vom


    [ Siehe auch @ luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/03/Europ.Institutionen/EUGH-Seite.html ]

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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