RECHTSGUTACHTEN von "Hilfsfonds-Almosen-Verteiler"/"Ombudsmann" Prof. Dr. Peter Schruth ( auch einer derjenigen, die dem RTH-Abschlussbericht zugestimmt haben).

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    Die Rechte der ehemaligen Heimkinder untersucht von PROF. DR. PETER SCHRUTH persönlich -- und ein diesbezügliches RECHTSGUTACHTEN angefertigt von ihm persönlich am 22. FEBRUAR 2010.



    Einleitender Kommentar von dem seit dem 23. März 1964 in Australien ansässigen, heute 65-jährigen Ehemaligen Heimkind und Zwangsarbeiter in deutschen Kinderheimhöllen in den 1960er Jahren, Martin MITCHELL (MM):


    „Recht“ sorgte damals in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür dass Unrecht wie geschmiert funktionierte und „Recht“ sorgt heute ebenso in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür das Unrecht weiterhin wie geschmiert funktioniert.



    Es gibt, m.E., nicht das Geringste auszusetzen an diesem RECHTSGUTACHTEN selbst ! und ich der Australier Martin MITCHELL selbst stehe in völliger Übereinstimmung DAMIT !



    Eine juristische Bewertung von Prof. Dr. Peter Schruth bezüglich dem gewünschten Vorgehen des ausserparlamentarischen Gremiums »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« (RTH) unter Schirmherrschaft der ev. Pastorin Dr. Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a.D., um seinem vom Deutschen Bundestag erteilten Auftrag gerecht zu werden.


    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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