Beiträge von captain chaotika

    Hallo Tegro,


    das mit den Nonnen ist in gewisser Weise verständlich ;) ich war in meiner Jugend auch mal vier Wochen im Kloster Weilheim zur Kur, das war allerdings nach meiner Kinderheimzeit im Sankt-Elisabeth-Kinderheim, meine Mum hatte also wieder das Sorgerecht, und wir als Kinder, es waren mehrere Gruppen, fuhren mit einem Sonderzug einschließlich Betreuern des Jugendamtes/Stadt , die das ganze finanzierten, dorthin.


    Soweit ich mich daran erinnern kann, war das allerdings eher eine Kur für entsprechend über-/untergewichtige Kinder, meinereiner war aber, in erster Linie wegen der Luftveränderung, dort und die Nonnen waren einigermaßen weltoffen und auch nett.



    Zu welchem Träger, evangelisch oder katholisch, das Kloster Weilheim damals gehörte bzw. heute gehört, würde mich auch noch interessieren... 8)

    Hallo ihr beiden,


    Sankt Elisabeth-Kinderheim in Gelsenkirchen


    Cranger Str....231...?? sollte es diese Einrichtung sein .....dann ist die katholischer Natur. Die Beschreibung im Internet lässt mich schon schauern.... :(


    ganz genau diese Einrichtung wars.8)


    @Tegro,


    was meinst du mit


    Die Beschreibung im Internet lässt mich schon schauern.... :(


    und wo finde ich die besagte Beschreibung genau?


    In welchem Ortsteil von Gelsenkirchen hattest du eigentlich deine Ergotherapiepraxis gehabt, falls ich das noch fragen darf?


    Hatte die Katholische Kirche nicht auch noch einen separaten Entschädigungsfonds gehabt? ?(
    Ich meine, daß ich vor einiger Zeit hier im Forum ebenfalls darüber etwas gelesen hatte... 8)

    Hallo Tegro,


    weißt du welche Kinderheime zum damaligen Einzugsgebiet der Ev-Kirche in Münster gehörten oder weißt du, an wen ich mich wegen weiterer Informationen diesbezüglich hinwenden kann? Mich würde nämlich interessieren, ob die Butze, in der ich damals war, ebenfalls dazugehört, deshalb dachte ich, daß ich mal frage......


    @all,


    wißt ihr, ob man die Entschädigung von denen, unabhängig von der Entschädigung aus dem Fonds für ehemalige Heimkinder, in Anspruch nehmen kann oder werden die beiden Entschädigungen dann gegeneinander aufgerechnet bzw. mit Hinweis auf die jeweils andere Entschädigung ganz abgelehnt?

    Hallo zusammen,


    auch ich habe inzwischen von der zuständigen Stelle in Köln einen Zwischenbescheid über den Erhalt meiner Unterlagen vom LWL Münster bekommen und konnte nun gestern beim Amtsgericht meines Wohnortes einen Antrag auf einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen der Leistungen aus dem Fonds für Heimerziehung einreichen. 8)
    Tja auch bei mir heißt es nun warten, was da wann kommt.....8)

    Hallo Tigress,


    ich habe auf jeden Fall Interesse, das zu lesen und daher gibt es ein dickes, fettes Danke für bieide pdf- Datieien. :thumbup: Der allgemeine Teil könnte mir auf jeden Fall bei meinen anderweiteigen Sachen, sprich Antrag auf Leistungen nach dem OEG und Leistungen aus dem Fonds für Heimkinder sowie sonstige Vergangenheitsbewältigung weiterhelfen. :thumbup:

    Hallo zusammen,


    bei mir ist der entsprechende Antrag auf Einsichtnahme in ehemalige Unterlagen des DDR- Staatssicherheitsdienstes noch in Arbeit, denn ich will, wegen einer Erbschaftsangelegenheit, die unter anderem auch mit mindestens einer versuchten Zwangsenteignung von Grundbesitz in DDR kurz vor dem Fall der Mauer durch die damalige VEB Gebäudewirtschaft, wissen, ob die besagte VEB Gebäudewirtschaft stasiversifft war.
    Falls das der Fall sein sollte, dann stehen mir und meiner Verwandschaft ebenfalls Entschädigungsleistungen als Opfer bzw. mögliche Stasi-Geschädigte, ebenfalls zu und werden von mir geltend gemacht. Puuhhhhh, das gibt dann wieder einen wietern Kampf, aber naja, das Leben wird so niiiiieeeeee langweilig ;)

    Nur soviel. Ich hoffe du verfügst über genügend Befundberichte und einfühlsame therapeutische Begleitung.


    Ein weiterer Knackpunkt ist dann die Tatzeit die du geltend machst. Bis 1975 gilt das alte OEG......danach das neue....
    Hierzu dann aber mehr .....falls du wünschst.....


    lg


    Hallo Tegro,


    ich hatte von 2007 bis 2009 zuerst quasi therapeutische Begleitung druch den Sozialdienst der Diakonie, den ich zunächst deshalb in Anspruch nahm, weil mein damaliger Sachbearbeiter im Jobcenter meines Wohnortes der Meinung war, seine Machoallüren an mir auslassen zu können, was mich beinahe dazu verleitet hätte, ihm mindestens eine Büroumdekoration der unangehmen Art zu verpassen. Zudem kam noch dazu, daß meine inzwischen verstorbene Mum immer mehr zum Pflegefall wurde und ich mich um sie kümmern mußte und ich wegen meiner immer noch vorhandenen Schulden auch eine Weile mit der Schuldnerberatung der Diakonie zu tun hatte. Die, ich sage es mal so, Begleitung durch den Sozialen Dienst der Diakonie dauerte insgesamt 2 Jahre und führte letztlich dazu, daß ich im Anschluß daran eine mehrmonatige ambulante Therapie bei einer Psychologin verordnet bekam und auch durchzog.


    Dadurch, daß ich durch meine verstorbenen Eltern viel an Rechtsstreitereien mitbekam, darunter noch eine andauernde, erbenrechtliche Rechtsstreiterei und der damalige Kampf meiner Eltern um ihre Rente und um die Pflegestufe für meine Mum, habe ich mir angewöhnt, jedwegliche Arztunterlagen und Gutachten miir immer in Kopie aushändigen zu lassen und in einem eigenen Ordner abzuheften; so daß ich wenigstens für geplante Krankenhausaufenthalte und die damit verbundenen Voruntersuchungen sämtliche Unterlagen in Kopie vorlegen kann. Diese Vorgehensweise hat mir bei der Erlangung der Schwerbehinderung mit dem GdB von 30, der Begutachtung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit und der schriftlichen Zusage der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten durch die Bundesagentur für Arbeit geholfen. Das nur als kleiner Exkurs zum Thema ich und Gutachten. ;)


    Das Angebot, mir weitere Details zum Opferentschädigungsgesetz erklären zu wollen, nehme ich gerne und dankend und bitte dich auch darum. ;)

    Hallo Tegro,


    Da bin auch ich Kunde. Solltest du ....was ich erwarte bei diesem Verein Probleme bekommen könnte ich dir absolut kompetenten Rechtsbeistand empfehlen. Mein Antrag wurde 2013 genehmigt. Seit dem zanke ich mich mit denen um Detailfragen rum. Das wichtige steht immer im Kleingedruckten.....also Vorsicht. Die wollen dir nichts gutes.... ;(


    meinst du jetzt die Sache mit dem Heimkinderfonds oder die mit Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz? Beide Sachen laufen in meinem Fall über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, sind aber zwei verschiedene Abteilungen.


    Kannst du mir zu dem Antragsverfahren beim Antrag auf Leistungen nach dem Gewaltopferentschädigungsgesetz näheres erklären? Wie ist da das weitere Ablaufverfahren bzw. die weitere Vorgehensweise, wenn der Antrag bei denen eingegangen ist?


    Der Antag auf Leistungen aus dem Heimkinderfonds befindet sich, soweit ich inzwischen weiß, in Köln zur Schlüssigkeitsprüfung. Die dort für mich zuständige Sachbearbeiterin für den Fonds Heimerziehung hat meine Unterlagen, so wie sie sagt, Ende Dezember letzten Jahres zur zuständigen Stelle nach Köln weitergeleitet.

    Hallo andreas,


    erst mal danke für den Tipp mit dem Fonds für sexuellen Mißbrauch. Ich habe diesen grade eben per Mail mit der Bitte um weitere Informationen angeschrieben und werde auch hier einen dementsprechenden Antrag auf leistungen aus diesem Fonds stellen, denn in meiner Kindheit war, neben der Heimzeit und Gewalt im häuslichen sowie schulischen Bereich, auch eine Beinahevergewaltigung durch den damaligen Exfreund meiner verstorbenen Mum dabei.


    @all


    Inzwischen ist auch mein Antrag auf Leistungen nach dem Gewaltopferentschädigungsgesetz, den ich im Oktober letzten Jahres ausfüllte und unterschrieb, nun ebenfalls per Einschreiben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe angekommen und wird bearbeitet.

    Hallo buderath,


    Hallo,


    Die Wissen doch viel besser wo ich überall in Heimen eingesperrt war von 1958 -1976,ich habe keinerlei Unterlagen und Nachfrage ergibt immer
    Akten sind nicht mehr vorhanden,Sie werden wohl kaum ihre Menschenunwürdige Erziehung von mir Dokumentiert haben?
    Schade das die Vergangenheit immer mehr zur Last wird,


    das stimmt nicht immer, denn hier gelten auch Verjährungsfristen.Da Heimeinweisungen damals wie heute immer noch vom Jugendamt und Amtsgerichten, Stichwort Vormundschaft und Entziehung des Sorgerechts, veranlaßt werden, ist es mitunter recht hilfreich, auch alte Familienunterlagen, wo auch der ganze Behördenscheiß mitunter dabei ist, sowie auch ältere Verwandschaft, die du noch vieles fragen kannst so du denn mit denen nicht ganz übel verstritten bist, kann dir recht gut weiterhelfen.

    Hallo Marietta, hallo in die Runde,


    das mit dem "in Vorkasse gehen" geht bei mir auch nicht wegen einer entsprechenden Schufa und einer Kontenpfändung (habe inzwischen ein P-Konto deswegen), was ich meiner Sachbearbeiterin beim Beratungstermin entsprechend erklärte. Daher habe ich dann die Variante mit den Kostenvoranschlägen angewandt, womit sie ja einverstanden ist und die sie am 28.12.2015 zur Bearbeitungsstelle nach Köln senden möchte.
    Mit den verbindlich Kaufverträge machen, ist daher auch so eine Sache, die recht böse nach hinten gehen kann, denn mit einer negativen Schufa geht das nicht so ohne weiteres.

    Hallo in die Runde,


    auch in meinem Fall gibt es ein kurzes Update, denn meine Sachbearbeiterin für den Fonds Heimerziehung vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe aus Münster meldete sich gestern per EMail bei mir und teilte mir mit, daß auch die postalischen Unterlagen von mir inzwischen bei ihr eingegangen seien und sie diese nun am 28.12.2015 zur Bearbitungsstelle nach Köln senden würde und es allerdings etwa 11 Monate dauern würde, bis ich die erste Zahlung von 1000€ von dort erhalten würde.
    Na ja, es bleibt also abzuwarten, wie es in meinem Fall weitergeht.....

    Hallo in die Runde,


    erstmal danke :thumbup: für eure reichlichen Antworten. Ich habe inzwischen von meiner für mich zuständigen Sachbearbeiterin gestern per EMail bestätigt bekommen, daß meine kompletten Unterlagen, sprich der von mir ausgefüllte Antrag und die dazugehörigen Kostenvoranschläge, bei ihr angekommen sind und da fiel mir schonmal ein großer Stein vom Herzen und ich habe so nun ein weiteres Puzzleteil für meinen Antrag auf leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, denn die Heimzeit war ein Bruchteil der Gewalterfahrung, die ich über jahre hinweg erlitten habe, darunter die Verprügelattacken durch Mitschüler und die Mobbingattacken in der Schulzeit.

    Hallo in die Runde, hallo JW1HAL,


    klar mit der Überweisung der ersten 1000€ kann ich dann so verfahren, wie du sagst; nur habe ich die 1000€ noch nicht auf meinem Konto.
    Wenn ich die auf meinem Konto drauf habe, heißt es dann noch per Gerichtsbeschluß vom Amtsgericht meines Wohnortes den Betrag zusätzlich pfändungsfrei stellen zu lassen, weil ich zusammen mit meinen ALG2- Bezügen die Pfändungsfreigrenze meines Pfändungsschutzkontos einmalig weit überschreite, und dem Jobcenter ebenfalls beizubringen, daß dieser Betrag nicht angerechnet werden darf, denn das Jobcenter hat in meinem Fall zur Zeit das ganz besondere Bestreben, alles, was irgendiwe nach Geldeinnahme riecht, knallhart und rigoros anzurechnen, und dann!!!! erst kann ich wirklich an meine entsprechenden Großeinkäufe denken.

    Hallo in die Runde,


    Man muss aber nicht zwingend in Vorkasse gehen, viele können das sowieso nicht.


    zu den Leuten, die nicht in Vorkasse gehen können, gehöre ich wegen einer entsprechenden Schufa und Arbeitslosengeld2 auch.



    Gestern erhielt ich die Vereinbarung, welche ich ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll. Diese möchte ich euch nicht vorenthalten.


    die Vereinbarung habe ich bei meinem Beratungsgespräch mit meiner zuständigen Schabearbeiterin beim Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL) im Juli diesen Jahres bereits erhalten und inzwischen ausgefüllt und mit den entsprechenden Anlagen (Kostenvoranschlägen) wieder zum Landschaftsverband Westfalen- Lippe sowohl per Mail als auch als Einschreiben per Post zurückgeschickt Wie ich, durch Telefonat mit der Vertretung meiner zuständigen Sachbearbeiterin beim LWL, erfuhr, ist wenigstens der Einschreibebrief bei denen angekommen und die Wartezeit beim LWL bis zur Auszahlung des Geldes beträgt in meinem Fall knapp 11 Monate, weil es alleine bei denen mehrere tausend Heimkinderfälle, die Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung beantragt haben und die müssen erstmal abgearbeitet werden.

    Hallo in die Runde, hallo JW1HAL,


    @ JW1HAL


    erstmal danke für deine recht ausführliche Anwort und ich gratuliere dir, daß du nun endlich das mit dem Beratungsgespräch beim für dich zuständigen Träger des Fonds Heimerziehung erfolgreich durchgezogen hast.


    @all,


    ich habe gestern beim für mich zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster erneut angerufen und nachgefragt, ob meine Unterlagen, die ich für die Leistungen aus dem Fonds für Heimerziehung ausfüllen und einreichen mußte, endlich angekommen sind. Ich hatte diese sowohl per EMail als als Einschreiben per Post an die für mich zuständige Sachbearbeiterin geschickt und die Vertretung der für mich zuständigen Sachbearbeiterin bestätigte mir wenigstens den Erhalt meiner Unterlagen auf dem Postweg. Auch sagte sie mir, daß der Fonds für Heimerziehung wohl noch bis Ende 2018 liefe, weil insgesamt mehrere tausend Fälle von Heimkindern in diesem Zeitraum abgearbeitet werden und somit keinerlei Neuanträge mehr möglich wären. Ferner sagte sie mir noch, daß es mindestens 11 monate dauern würde, bis ich die ersehnte Auszahlung endlich bekäme.

    Hallo JW1HAL,


    auch dir erstmal danke für deine Antwort. Ich habe vorgestern kurz telefonisch mit einer Vertreterin meiner Sachbearbeiterin beim Landaschaftsverband- Westfalen-Lippe in Münster gesprochen, weil ich wissen wollte, ob meine Unterlagen per Mail inzwischen angekommen sind oder nicht. Die Vertretung sagte mir, daß meine derzeitige Sachbearbeiterin wohl zur zeit nicht da sei und daß die Sache mit dem Fonds für Heimerziehung wohl noch bis 2018 läuft und man die entsprechenden Unterlagen bis 2018 einreichen könne.
    Da ich in einer finanziell beschissenen Lage bin, weil das Jobcenter meines Wohnortes meint, daß es mich anrechnungstechnisch mal wieder malträtieren muß, die beabsichtigen bei mir, Guthaben aus den Heiz- und Nebenkostenabrechnungen auf einmal anzurechnen, bin ich dringend auf das Geld aus dem Fonds für Heimerziehung angewiesen, da mir ansonsten ab nächstem Jahr Wohnungslosigkeit droht.

    Hiho Pitterchen, hiho @all,


    @ Pitterchen,


    den formlosen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds für Heimerziehung hatte ich Ende letzten Jahres beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt, nachdem ich via eines Erwerbslosenforums, in dem ich recht rege aktiv bin, sowohl vom Leid der Heimkinder und auch vom Fonds Heimerziehung erfahren hatte. Ich wurde dann nach reger Mail-Korrespondenz von der für mich zuständigen Sachbearbeiterin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 21.07.2015 zum Beratungsgespräch nach Münster hinbestellt, welches ich auch wahrnahm und wo ich nach reichlich Input über die Möglichkeiten des Fonds für Heimerziehung den eigentlichen Antragsvordruck mitbekam. Meine Sachbearbeiterin meinte beim Gesprächstermin, daß ich bis Mitte 2016 Zeit hätte, den Hauptantrag mit den entsprechenden Kostenvoranschlägen bei ihr einzureichen, insofern bin ich also noch innerhalb des von ihr genannten Zeitfensters. Die 250€ Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Beratungstermins hatte ich dann knapp 4 Wochen später auf meinem Konto. Den Hauptantrag, wo es um die Aufteilung der restlichen 9750€ auf die einzelnen Bereiche Mobilität, Gesundheit, Möbel etc.pp. geht, habe ich zusammen mit den entsprechenden Kostenvoranschlägen am meine Sachbearbeiterin per mail abgeschickt und den meinte ich in meinem letzten Posting.


    @all


    nun nochmal erneut meine Frage:


    Wie lange hat das bei euch gedauert von der Einreichung des Hauptantrages mit den Kostenvoranschlägen bei der für euch zuständigen Stelle angefangen bis zur Auszahlung des Geldes?