Du könntest die Stadtarchive und Kreisarchive anschreiben ! Außerdem beim damaligen zuständigen Jugendamt anfragen ob dort oder im Stadtarchiv noch Jugendamtsakten vorhanden sind ! Benötigst du diese für den Antrag auf Rehabilitierung ? LG Heike
Liebe Heike, Danke für Deinen Hinweis.
Da ich in Westdeutschland in einem Heim war, käme eine Entschädigung nicht mehr infrage. Seinerzeit hatte ich einen entscheidenden Hinweis erhalten und war diesem nachgegangen. Da die Aufberwahungsfrist abgelaufen war, hatte die zuständige Behörde die Akte entsorgt.Den Anerkennungsbetrag hatte ich dennoch geltend gemacht und diesen auch erhalten.