Noch einmal herzlichen Dank für die mutmachenden Gedanken. Ich habe mich jetzt noch einige Male belesen, was das Thema angeht. Weswegen es vielen von uns nicht gelingt, hat auch mit Schuldumkehr zu tun, denn letzten Endes müssen wir als Betroffene dem Gericht darlegen und begründen, dass die Einweisung Unrecht war. Auch die Neuauflage der erleichterten Verbesserungen von Antragstellungen ab 2019, auf die ich mich bei meiner Antragstellung bezog, beinhaltet, dass unsere Einweisung polit. zu begründen ist, weswegen wir ja auch von Opfern sprechen. Opferentschädigung kann jedoch nur gewährt werden, wenn es einem gelingt, diesen Nachweis glaubhaft zu erbringen. Das kann ich jedoch nicht, vielmehr begründet das LG die Einweisung mit meinen damaligen Verfehlungen, die lt. dem Jugendamt eine Einweisung zwecks Korrektur meines Verhaltens durch Umerziehung per Beschluss erreichen sollte. Meine Erziehungsberechtigte wurde nicht polit. verfolgt oder drgl. Bsp.: Wäre dem so gewesen, hätte ich diese wesentliche Voraussetzung erbringen können. Ich jedoch war "nur" "schwererziehbar", weswegen spielte keine Rolle.
Der Gedanke, dass meine Mutter zur Unterschrift genötigt wurde, der hat etwas. Immerhin hingen im elterlichen Mehrfamilienhaus sämtliche Mieter zu Jahrestagen und drgl. eine DDR-, FDJ-Fahne oder Ähnliches aus dem Fenster. Aus unserem hing niemals eine. Wir fielen also auf. Es ging auch niemand wählen, mein Stiefvater schon gar nicht. Auch das fiel natürlich in einem Haus auf, in welchem mehrheitlich SED Parteimitglieder wohnten, die wohl auch etwas auf mich "aufpassten". Ich galt ja als verhaltensauffällig. Wie heute einen Nachweis erbringen, wenn es keine schriftl. Aufzeichnungen dazu gibt, dass meine Mutter genötigt wurde?
Anderen Quellen, die ich die letzten Tage las, war zu entnehmen, dass nur etwa 1 Prozent ehem. DDR Heimkinder ausreichend polit. Gründe hat darlegen können, die zur Rehabilitierung führen können. Damit bin ich draußen und eine Wiederaufnahne meines Verfahrens mit Aktenzeichen ..... wird nicht mehr angestrebt. Letzten Endes hat man jedoch verstanden, dass man Recht drehen und wenden kann, wie man es gerade braucht.
Derzeit beschäftige ich mich gerade viel mit der Aufarbeitung der Verfehlungen seitens der Kirchen, die viel Schuld auf sich geladen haben, gerade im Zusammenhang mit sex. Mißbrauch Schutzbefohlener. Ich war offenbar auch Schuld - schuldig, ins Heim gekommen zu sein. Kein Mensch war daran Schuld, nur ich allein, weil ich nicht funktionierte, wie ich hätte funktionieren sollen, weswegen ich dann auch im Heim diszipliniert wurde, so sehr, dass ich daran glaubte, zurecht ins Heim gekommen zu sein.
Grüße, Axel L.