PTBS - Anspruch auf Leistungen zur sozialen Teilhabe gem § 1 SGB IX

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    Da ich mich ja viel im rechtlichen Bereich, durch das Internet wühle, finde ich auch immer wieder neuerliche Urteile, welche auch, so mein Dafürhalten, Betroffene helfen könnten. Nicht jedes Urteil, kann man auf sich anwenden, aber es geht mir hierbei, um das Wesentliche, denn nicht wenige Betroffene leiden nach dem Erlebten auch unter PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung).

    Sozialgerichtsbarkeit

    Hierzu auch noch einnmal die Gesamtentscheidung, Seitens des Landessozialgerichts, denn ich finde es schon wichtig, dass auch hier Aufklärung betrieben wird, damit Betroffene wissen, was sie für Rechte habe, und wir sehen, dass das Gericht deutlich den Unterschied zu "Hilfsmitteln" deklariert hat, mit den Worten:

    Zitat

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen nach §§ 102 Abs. 1 Nr. 4, 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe. Danach werden Leistungen zur sozialen Teilhabe erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Leistungen zur sozialen Teilhabe sind gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX auch Hilfsmittel, wobei gemäß §§ 113 Abs. 3 SGB IX, 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX solche Hilfsmittel erforderlich sein müssen, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen.

    Anders als die Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation dienen die Hilfsmittel der sozialen Rehabilitation der gesamten Alltagsbewältigung; sie haben die Aufgabe, dem behinderten Menschen den Kontakt mit seiner Umwelt, nicht nur mit Familie und Nachbarschaft, sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und hierdurch insgesamt die Begegnung und den Umgang mit nichtbehinderten Menschen zu fördern, und entfalten insoweit ihre Wirkung immer erst im Bereich der Behebung der Folgen einer Behinderung (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - juris Rn. 17). Ein Hilfsmittel der sozialen Rehabilitation kann auch ein auf den individuellen Bedarf eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund sein, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen (vgl. die Legaldefinition des Assistenzhundes in § 12e Abs. 3 Satz 1 BGG; ebenso Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17. März 2025 - S 5 KR 2092/24 - juris Rn. 45 f.; Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Auflage 2023, Stand: 12. Juni 2025, § 84 Rn. 9.1; Schaumberg in: Hauck/Noftz, Kommentar SGB IX, Stand: November 2025, § 84 Rn. 16; a.A. wohl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2024 - L 4 KR 1714/21 - juris Rn. 33).

    Ich schrieb schon oben, man kann nicht jedes erlassene Urteil, oder gerichtliche Entscheidung, auf sich anwenden, aber wenn man solche "Hilfsmittel" irgendwo beantragen muss, oder möchte, kann man sich darauf beziehen, und die Behörde darauf hinweisen, bzw. auf das Urteil verweisen, aber obbacht, jedes Bundesland hat seine eigene Rechtsprechung, heißt, was in Sachsen Anhanlt entschieden wurde, muss nicht bindend für Berlin sein. Hierzu muss erst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, damit daraus eine einheitliche Rechtsprechung wird.

    "Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du".

    Mahatma Gandhi


    "Ich lege hier für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören".

    Arthur Schopenhauer

  • Interessanter Eintrag. :thumbup:Anzumerken, PTBS können auch erst viele Jahre nach Erlebtem entstehen oder, bspw. durch Trigger, Anamnesen, in denen aufgenommen wird, um welche Art Belastungen es sich einst handelte.

    Das Ziel im Lebens ist nicht, auf Seiten der Mehrheit zu stehen, sondern aus den Reihen der Wahnsinnigen auszubrechen. Mark Aurel

    Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur. Jean Paul

  • Richtig, laut der Entscheidung war ja die Dame ebenfalls schon Jahrelang in Behandlung und hatte unzählige Gutachten, man weiß leider zu wenig darüber, aber die Entscheidung gibt zumindest Aufschluss darüber, worauf hier das Augenmerk gelegt werden muss, hinsichtlich von eventuellen Nachweisen, welche manche Sachen belegen können.

    "Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du".

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    Einmal editiert, zuletzt von ginopilo (9. Juli 2026 um 14:05)

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