Hallo zusammen,
ich beschäftige mich derzeit mit der strafrechtlichen Rehabilitierung nach dem StrRehaG für ehemalige DDR-Heimkinder und würde mich gerne mit Betroffenen austauschen, die dieses Verfahren bereits durchlaufen haben.
Ich selbst war als Kind Ende der 1980er-Jahre bis etwa 1990 in einem Spezialkinderheim für Schwererziehbare in der DDR untergebracht und bereite derzeit meine Rehabilitierung sowie mögliche Folgeansprüche vor.
Mich interessieren besonders eure persönlichen Erfahrungen:
- Wie lief das Rehabilitierungsverfahren bei euch ab?
- Welche Unterlagen oder Nachweise wurden verlangt?
- Musstet ihr eure damalige Heimunterbringung nur nachweisen oder wurden zusätzlich die konkreten Gründe der Einweisung geprüft?
- Wurde eure Rehabilitierung bewilligt oder abgelehnt?
- Wie lange hat das Verfahren gedauert?
- Habt ihr anschließend eine Kapitalentschädigung und/oder die monatliche Opferrente erhalten?
- Gab es Probleme, mit denen ihr vorher nicht gerechnet hattet?
Meine damalige Jugendamtsakte habe ich bereits angefordert und warte derzeit noch auf die Unterlagen.
Mir geht es vor allem darum, reale Erfahrungen ehemaliger Heimkinder kennenzulernen und besser einschätzen zu können, was im weiteren Verfahren auf mich zukommt.
Vielen Dank an jeden, der seine Erfahrungen teilen möchte.