Beiträge von micky

    Hallo Cornelia,das Du Dich nicht recht traust die Akte zu öffnen,kann ich nachvollziehen,denn ich hatte meine Jugendamtakte vor etwa 2 Jahren beim Jugendamt nur überflogen und nun habe ich diese als Kopie seit Januar 2011 zu Hause liegen und immer noch nicht gelesen.Es sind fast 60 Seiten.Im übrigen habe ich diese der Gedenkstätte geschlossener Jugendwerkhof Torgau und dem Bürgerbüro e.V.Berlin zur Verfügung gestellt.Nächste Woche schicke ich diese noch Herrn May des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zu.


    Diese Erfahrungen müssen wir einfach weitergeben, weil andre wissen wollen und müssen-- ich glaube jeder ist froh, wenn er von anderen erfährt
    was und wie er seine Kindheit erlebt hat.


    Weiterlesen: Neue Antwort erstellen - Jugendamtakte - Jugendhilfe in der ehemaligen DDR - Treffpunkt ehemaliger Heimkinder | Regenbogenstadt | Kinderheim Treffpunkt e.V.
    http://www.kinder-heim.de



    Sehe ich genau so,deshalb bin ich gerade dabei eine Heimkinderausstellung ins Leben zu rufen mit Unterstützung einer Landtagsabgeortneten.Das Leid was man uns ehem.Heimkindern angetan hat darf nicht in Vergessenheit geraten.

    Liebe Grüße Micky

    Hallo Ihr lieben Regenbogenstadtbewohner,folgende Info möchte ich Euch weitergeben.



    Koalition
    Kommt Entschädigung für Opfer von DDR-Kinderheimen?
    erstellt 11.04.11, 21:14h
    Rostock/dapd. In der schwarz-gelben Koalition gibt es einen neuen Vorstoß zur Entschädigung und Rehabilitierung von Opfern aus ehemaligen DDR-Spezialkinderheimen. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian Ahrendt kündigte in der «Ostsee-Zeitung» einen gemeinsamen Entschließungsantrag von Union und FDP an, nach dem ostdeutsche Opfer von Demütigungen, Gewalt und Missbrauch in DDR-Spezialheimen «gleichwertige Formen der Wiedergutmachung» erfahren sollten wie Betroffene in den alten Ländern. Es geht den Angaben zufolge wahrscheinlich um einige Zehntausend Opfer der Heimunterbringung in der DDR, deren Leiden bisher weder am «Runden Tisch Heimerziehung» noch am «Runden Tisch Kindesmissbrauch» behandelt wurden.


    Ahrendt sagte der Zeitung, es sei bisher «kein Ruhmesblatt, wenn es Bundestag und Bundesregierung bisher nur geschafft haben, sich mit dem Schicksal der Heimkinder West und dem der Opfer von Kindesmissbrauch zu beschäftigen». Auch das Schicksal der DDR-Heimkinder müsse endlich an einem Runden Tisch aufgearbeitet werden. Dieses Unrecht dürfe nicht länger vergessen und ignoriert werden.


    Zur Finanzierung von Maßnahmen für Hilfen und zur Rehabilitation für ostdeutsche Heimopfer schlägt die Koalition vor, Gelder aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR heranzuziehen. Da dieses Vermögen aber bereits auf die Ost-Länder verteilt sei, ergebe sich daraus «eine besondere Finanzierungsverantwortung dieser Länder», heißt es im Koalitionsentwurf.


    Im Jahr 1989 existierten in der damaligen DDR rund 30.000 Heimplätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendfürsorge, etwa 23.400 davon waren seinerzeit belegt. In sogenannten Spezialkinderheimen waren rund 2.900 Kinder untergebracht. Genaue Zahlen, wie viele Kinder diese Spezialheime durchlaufen mussten, liegen offenbar nicht vor. Für besonders auffällige 14- bis 18-jährige Jugendliche gab es außerdem 31 Jugendwerkhöfe sowie den berüchtigten geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit zusammen 3.336 Plätzen.




    Liebe Grüße Micky

    Hallo Slow,habe auch noch 3 Adressen.
    Beratungsstelle DDR-Unrecht,Caritas Saalfeld,nur montags 03671-358218
    Außenstelle Suhl der TLStU 03681-734691 sowie das Bürgerbüro e.v.Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur in Berlin.030-4634806.
    Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau 03421-714203.Liebe Grüße Micky

    Ich freue mich für Dich das Du schon deine akte hast.Ich habe selbst gesucht und habe 60 seiten aber von meiner Jugendamt Akte von den Heimen ist noch nix zu finden. Habe auch Aktenensicht bei Stasi unterlagen gestelt ob man da noch was findet. die meisten unterlagen sind schon weg. Lieben Gruß Ulli64



    Hallo Ulli,Du hast geschrieben das Du 60 Seiten hast,welche sind das??? Sollten es die Heimakten sein,denn Jugendamtakte und Stasiunterlagen hast Du ja noch nicht,müßte doch in den Heimakten einiges stehen was Deine Vergangenheit betrifft.
    Ich selber bin immer noch auf der Suche nach meinen Heimunterlagen,leider bisher ohne Erfolg.Es kann doch nicht sein,das meine Jugendamtakte vorhanden ist aber halt nicht meine Heimakte.
    Irgentwie habe ich da einen Verdacht,denn es könnte sein,das ich Medikamente bekommen habe,denn nach meiner Entlassung aus der Hölle Heim,bekam ich irgendwann das Medikament Haloperidol.Frag mich bitte nicht warum,denn ich weiß es nicht.
    Ich wollte Anfang der 90 zigerJahre meine Krankenakte von meinem ehem.Psychiater haben,aber diese gab es nicht mehr.Eigenartigerweise.Liebe Grüße Micky

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    Missbrauch im Heim
    Tränen des Schmerzes


    Von Walter K. Schulz, 29.03.11, 07:06h
    Das Tischtuch zwischen den ehemaligen Heimkindern „Gut an der Linde“ und der Bergischen Diakonie Aprath scheint endgültig zerschnitten. Weil die Aufarbeitung der Missbrauchs- und Misshandlungsfälle von ehemaligen Zöglingen und deren Entschädigung noch immer völlig strittig ist, endete ein neues Treffen am vergangenen Wochenende „völlig ergebnislos“.
    MOITZFELD / APRATH - Im Sitzungssaal im Cafee+Kunst „Am Rathaus“ in Wülfrath flossen zeitweise Tränen des Schmerzes und der Wut, es herrschte tiefe Betroffenheit und absolute Stille. Weil die Diakonie zur Frage einer Entschädigung nur auf den Runden Tisch in Berlin verwies, rief ein Teilnehmer aus: „Und das bei all dem, was ihr uns angetan habt. Ihr solltet euch schämen . . .“Nur 50 000 Euro für die Aufarbeitung


    Auch die angekündigte wissenschaftliche Aufarbeitung hängt weiterhin in der Luft. Da die Diakonie nur einen Betrag von 50 000 Euro ausgeben will, misslang die Beauftragung eines Wissenschaftlers, der von den Ehemaligen akzeptiert wird. Zwei Wissenschaftlerinnen, die von der Diakonie genannt worden sind, werden von den ehemaligen Heimkindern kategorisch abgelehnt. So auch die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Carola Kuhlmann, die eine angekündigte Teilnahme an dem Samstagtermin absagen musste.


    Sabine Kall von der Unternehmenskommunikation der Diakonie bestätigte gestern, dass die Lage völlig verfahren und aussichtslos sei. „Ein weiteres Treffen wurde nicht vereinbart. Es geht nichts mehr, weil Wut und Enttäuschung groß sind.“


    Die Diakonie besitze größtenteils keine Akten und könne Adressen nicht herausgeben. Dass die ehemaligen Heimkinder Kontakt zu anderen aufnehmen wollten, sei verständlich. Die Diakonie verfüge jedoch nicht über Adressen. Auch fachlich sei es problematisch, ehemalige Heimkinder unaufgefordert mit ihrer Vergangenheit und damit mit möglichen Traumatisierungen zu konfrontieren. Sehr viele verschwiegen ihren Ehepartnern und Kindern ihre Zeit im Heim. Sie sollten selbst entscheiden, ob sie Kontakt zu anderen Heimkindern oder direkt zur Bergischen Diakonie aufnehmen wollten.


    Zur Entschädigungsfrage sagte Sabine Kall, dass die Diakonie keinen Alleingang machen wolle: „Wir zahlen in den bundesdeutschen Fonds ein. Wie die anderen auch.“


    Ehemaligen-Sprecher Axel Weimer: „Wir sind fix und fertig. Wir laufen vergeblich gegen eine Wand an.“ Die Begründungen seien teilweise fadenscheinig. Einerseits verweise die Diakonie auf den Runden Tisch, andererseits erfülle sie dessen Forderungen nicht, Adressenmaterial herauszugeben, was in Ausnahmefällen möglich sei.


    Die zu erwartenden Entschädigungssummen seien ein „Hohn“. Wenn man davon ausgehe, dass von 120 Millionen 100 Millionen zur Auszahlung kämen, blieben für jeden Betroffenen in der Republik je 200 Euro an Gesamtsumme.
    „Ausschreibungstext hat große Lücken“


    Warum man die jetzt anvisierte Aufarbeitung ablehnt? Weimer: „Die fraglichen Personen stehen quasi aufseiten der Diakonie, und auch die Auftragsbeschreibung ist nicht im Sinne der ehemaligen Heimkinder. Der psychologische und finanzielle Schaden der ehemaligen Heimkinder soll nach der Beschreibung gar nicht untersucht werden.“


    Außerdem solle der Untersuchungszeitraum erst 1965 einsetzen. Axel Weimer: „Ich war von 1958 bis 1967 in diesem Heim. Von mir würden dann von zehn nur zwei Jahre untersucht . . . Das wäre doch ein Witz.“ Er sei für eine Untersuchung ab 1945.


    Weimer zieht ein schonungsloses Fazit: „Man ist in keiner Weise auf uns zugegangen. Man zieht keine Bilanz. Das Ganze ist herz- und charakterlos und ohne jede Moral.“ Wenn er Pfarrer Iwand (Leiter der Diakonie, d. Red.) sehe, wie er das Problem verhandele, dann sei das für einen Mann der Kirche wirklich unmöglich.


    Vielleicht könne die Diakonie wirklich nicht alles erfüllen, so Weimer, man komme aber irgendwie keinen Schritt auf die Betroffenen zu, „weil man offenbar nicht will, dass noch mehr Dinge ans Licht kommen und fürchtet, die Betroffenen könnten komplett auf die Barrikaden gehen. Wir befinden uns in einem Gefühl der Wut und Ohnmacht.“


    Der „Ehemalige“ Reiner Gläser bestätigt: „Was hier läuft, ist eine Frechheit. Die Anfahrt hätten wir uns sparen können. Wir überlegen uns, ob wir jetzt schon den Rücktritt von Herrn Iwand, der im Sommer in den Ruhestand geht, fordern sollten. Zu unserer Gruppe gehören inzwischen 130 Personen. Darunter ein Polizeioberkommissar und zwei Pfarrer. 15 Prozent der Adressen fehlen noch.“

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    “Bitte schlag mich nicht!” - Opferrente als Investition gegen die Angst
    Dienstag, den 29. März 2011 um 15:28 Uhr von Helmut Jacob


    „USA: Jesuiten entschädigen Missbrauchsopfer“, so die Schlagzeile auf der Internetplattform „Die Presse.com“.Im Bericht wird geschrieben, dass die Jesuiten in den USA ihren etwa 500 Opfern 118 Mio. Euro Entschädigung zahlen wollen. Für jedes Opfer ist dies statistisch ein Betrag in Höhe von 236.000 Euro. Geht man von einer Restlebenszeit von 15 Jahren aus (was nicht in allen Fällen zutreffen wird), weil die meisten Opfer über 60 sind, steht jedem 15.733 Euro jährlich, bzw. 1.311 Euro monatlich zur Verfügung.


    Die ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland fordern eine Opferrente von monatlich 300 Euro, also 1.000 Euro weniger. Andere wollen eine einmalige Entschädigung von 54.000 Euro. Auch sie gehen davon aus, dass sie davon etwa 15 Jahre zehren. Teilt man diese Forderung durch 15 Jahre und jedes Jahr durch zwöfl Monate, kommt man wieder auf 300 Euro. Die ehemaligen behinderten Heimkinder von Volmarstein fordern 400 Euro. Sie meinen, dass ihre Aufwendungen behinderungsbedingt teurer sind als die Nichtbehinderter.


    Im Laufe der vergangenen fünf Jahre haben viele Opfer erkannt, dass sie vor der Schwelle des Altenheims stehen.


    Sie werden nicht umhinkommen, sie eines Tages zu übertreten. Davor haben sie Angst. „Eher springe ich von der Brücke, als dass ich nochmal ein Heim betrete!“, sagte eine behinderte Frau schon zu Beginn ihrer Auseinandersetzung mit ihrer Kindheit im Heim. Bei anderen sitzt die Angst unterschwelliger, manche wollen an diesen Schritt nicht denken.


    Dreihundert Euro Opferrente bis zum Lebensende. Das kann die Lebensqualität im Heim verbessern. 300 Euro ist nämlich täglich zehn Euro. Wer dies Geld hat und seinem Pfleger mit einem dankbaren Händedruck zuschiebt, wird sich seine Gunst erhalten. Er müsste weniger in die Gefahr kommen, einmal zu sagen: „Bitte schlag mich nicht!“. Die Ängste sind berechtigt. Es gibt Gewalt in Altenheimen. Mit Sicherheit nicht in allen. Aber keiner weiß, in wie vielen. Aber auch das: Nichtbeachten oder die schroffe Zurechtweisung oder „Haben wir den heute schon Pipi gemacht?“, oder die 24-Stunden-Windel ist Gewalt an alten Menschen. Der/die eine oder andere Alte wird diese Gewalt mehr oder weniger als solche empfinden.


    In unserem gelegentlich gestörten Rechtssystem gibt es Richter, die den Justiz-Oscar verdient haben.


    Dazu gehören die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker, Schmidt, Dr. RothkegeI, Dr. Franke und Prof. Dr. Berlit. In einem Fall, in dem eine Landesbehörde das zuvor gezahlte Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz mit Verweis auf Zahlungen durch die Pflegeversicherung vollends streichen wollte, haben die Richter weise und vorausschauend geurteilt: „Es verstehe sich, dass ein Pflegebedürftiger, der sich zur Sicherstellung seines pflegerischen Bedarfs für das so genannte ”Arbeitgeber-Modell” nach § 69 c Abs. 4 Satz 2 BSHG entschieden habe, nicht darauf beschränkt werden könne, seinen ”Arbeitnehmern” stets nur den ”tariflichen” Lohn” zukommen zu lassen, sondern dass es immer wieder Situationen geben werde, in denen dem Pflegeempfänger eine darüber hinausgehende materielle Anerkennung für die Hilfe angemessen erscheinen müsse; …“.


    Will heißen: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

    Ja man sollte immer Hoffnung haben um jemanden wieder zu finden.Dabei spielt es keine Rolle um wem es geht,denn außer Verwanten gibt es noch Heimkameraden und Freunde.Heute hatte unser Isurfnix das große Glück seine Schwester wieder gefunden zu haben,auch wenn man sich persönlich noch nicht kennt,kann man an solch einem Glück mit Herzen teilnehmen. :walklike::walklike::walklike:

    Hallo Uschi,ich war genau vom 17.10.1969-01.07.1972 im Spezialkinderheim.Meine Mama hätte mich nie im Stich gelassen.Sie hatte 1960 versucht mit mir in den Westen ihren Verwanten zukommen.Leider schlug die Flucht fehl,meine Mama kam für ein halbes Jahr in den Knast und ich mit 3 Jahren in ein Heim nach Heiligenstadt.Seitdem stand sie von der Stasi unter Aufsicht all die Jahre.1969 wurde ich von einem Lehrer sexuell genötigt und man glaubte mir nicht und meiner Mutti auch nicht.Sie hatte keine Chance als Alleinerzieherin und Vorbestrafte.Bald kann ich Ihr einen großen Wunsch erfüllen.Sie ist noch nie geflogen und ich werde ihr eine Reise als Dank dafür das sie immer für mich da war und ist schenken.Das geht aber auch nur weil ich meine Rehabilitierung durch habe.Liebe Grüße Micky

    domradio.de


    2.3.2011
    Späte Anerkennung für lange verschwiegenes Leid
    Die katholische Kirche will nach dem Missbrauchsskandal zahlen


    Gut ein Jahr ist es her, dass an katholischen Schulen in Deutschland die ersten Fälle von sexuellem Missbrauch bekanntwurden. Jetzt machen die Bischöfe und Ordensoberen den Versuch, das geschehene Unrecht auch im Rahmen einer finanziellen Entschädigung anzuerkennen.
    Bild


    * Bischof Stephan Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche
    Bischof Stephan Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche (©ddp)


    Audio Beitrag


    * Bischof Ackermann zu Entschädigungen (3.3.2011)


    Verwandte Themen


    * Zahlen sind auf dem Tisch - Katholische Kirche bietet Missbrauchsopfern bis zu 5.000 Euro an (2.3.2011)


    Links


    * DBK-Erklärung: Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde
    * Merkblatt der katholischen Kirche zur Antragsstellung für Missbrauchsopfer
    * Antragsformular der Bischofskonferenz für Missbrauchsopfer


    Nach mehreren Sitzungen des „Runden Tischs“ in Berlin, an dem außer den Kirchen auch andere Institutionen vertreten sind, in denen es zu sexuellen Übergriffen an Minderjährigen kam, hat die katholische Kirche als erste ein umfassendes Konzept vorgelegt.


    „Bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro“ pro Opfer
    Neben der Entschädigung, die in der Regel „bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro“ pro Opfer reichen soll, in Härtefällen aber auch deutlich höher liegen kann, will die Kirche außerdem noch die Kosten für Therapien übernehmen und Geld in einen Präventionsfonds einzahlen.


    Damit kommen auf die katholische Kirche Summen zu, die vor allem für einige ärmere Bistümer und Ordensgemeinschaften schmerzhaft sein können. Aber Entwicklungen wie in den USA, wo einzelne Diözesen wegen Schadensersatzforderungen Bankrott anmelden mussten, sind wegen der Andersartigkeit des deutschen Rechtssystems nicht zu erwarten.


    Bischof Ackermann: Anerkennung für das erlittene Leid
    Ohnehin handelt es sich bei den nun beschlossenen Summen nicht um einklagbare Zahlungen. Es geht vielmehr um die vielen Fälle, in denen die Opfer aus Scham so lange geschwiegen haben, bis sie wegen Verjährung nicht mehr vor Gericht ziehen konnten. Die Kirche signalisiert mit der neuen Regelung, dass sie sich nicht hinter dem Schutzwall dieser Verjährung aus der Verantwortung stehlen will. Was sie mit den Zahlungen erreichen will, ist allerdings weder juristisch noch moralisch eindeutig zu fassen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, betont immer wieder, dass weder die Summe von 5.000 Euro noch das Geld für eine Therapie den angerichteten Schaden wieder gut machen könnten. Es gehe um eine „irgendwie geartete Anerkennung für das erlittene Leid“ und nicht um ein „Freikaufen von der Schuld“.


    Entschädigungsdebatte: Vermintes Gelände
    Mit der jetzt vorgestellten Lösung hat die Kirche einen Weg auf einem vielfach verminten Gelände beschritten. Auf der einen Seite stand die plakative Forderung von Opferverbänden, dass die Entschädigungssummen der Kirche „richtig weh tun“ müsse.


    Gleichzeitig galt es, die bei früheren Entschädigungs-Themen in Deutschland gefundenen Summen zu berücksichtigen. Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, sollten nicht deutlich mehr Geld beantragen können als solche, die einst als Heimkinder über Jahre geprügelt wurden, oder jene, die im Zweiten Weltkrieg in kirchlichen Einrichtungen Zwangsarbeit verrichteten. Auch die von deutschen Gerichten entschiedenen Schadensersatzsummen für vergleichbare Fälle sexuellen Missbrauchs mussten im Auge behalten werden, um nicht das rechtsstaatliche Gefüge zu sprengen.


    Langes Abwarten vs. schnelles Vorpreschen
    Und schließlich gab es ein politisches Problem: Mal forderten Regierungsvertreter am Runden Tisch die katholische Kirche auf, endlich ein eigenes Konzept mit Zahlen vorzulegen, mal warnten sie die Kirche davor, die Sache im Alleingang zu regeln. Am Ende sah es so aus, als hätten die Bischöfe nur die Wahl zwischen zu langem Abwarten und zu schnellem Vorpreschen. Nachdem sie die Option des Handelns gewählt haben, sind nun andere Institutionen am Zug, in deren Reihen sich Ähnliches zugetragen hat.


    (Ludwig Ring-Eifel / kna)

    Deutschland Deine Kinder (5)



    Reichstagsgebäude / Foto: Carsten Frerk


    BERLIN. (hpd) Ehemalige Heimkinder in der Warteschleife: Die Suche nach klaren Fakten zwischen Empfehlungen und Forderungen hat begonnen. Das Ende eines Lebens: Nachruf auf Josef „Sepp“ Doll, Betroffener und Zeitzeuge.



    Der Bundestag hat den Abschlussbericht „Runder Tisch Heimerziehung“ am 19. Januar 2011 entgegen genommen. Gegenstand der Untersuchung war die Heimerziehung in den Jahren 1949-1975 in der Bundesrepublik Deutschland. Ca. 800.000 Kinder und Jugendliche waren betroffen. Heute sind sie 45-75 Jahre alt. Nach zweijähriger Untersuchung kam der Runde Tisch Heimerziehung zu dem Ergebnis, dass den Schilderungen der ehemaligen Heimkinder über menschenunwürdige Zustände in der Heimerziehung geglaubt wird.


    In Bezug auf Entschädigungen für erlittenes Unrecht und Leid blieben die Empfehlungen des RTH an den Bundestag aber beim Minimalkonsens von 120 Millionen Euro. Nach Expertenschätzungen wird erwartet, dass sich lediglich ca. 30.000 Betroffene um eine Entschädigung bemühen werden – aus Resignation? Dann wäre pro Person eine Auszahlung von ca. 1.000-4.000 Euro möglich. Die Heimkinder-ZeitzeugInnen am RTH hatten bis zuletzt – mit Erfolg - darum gekämpft, dass der Fonds aufgestockt werden müsse, falls sich doch mehr Anspruchsberechtigte melden würden.


    Bund, Länder und Kirchen sind nun angehalten, den Fond zu füllen. Die Ergebnisse des RTH wurden zwar am 13. Dezember 2010 vorgestellt. Seither warten die Anspruchsberechtigten auf die Entscheidung des Bundestages.



    Der hpd im Gespräch mit Holger Wendelin, Referent der Geschäftsstelle Runder Tisch Heimerziehung zur aktuellen Situation:


    Herr Wendelin, es ist Ende Februar 2011 und die Frage liegt auf der Hand: Ist die Lösung für die ehemaligen Heimkinder gefunden worden und damit ein Ende der Diskussionen in Sicht?


    Wendelin: Der Bundestag hat die in Auftrag gegebene Untersuchung RT Heimerziehung erhalten. Die Kirchen signalisierten, ihre Beiträge zu leisten. Das ist ein positives Signal. Die Länder werden sich im Jahr 2011 mit dem Thema befassen. Wir, der RTH hat keinen Einfluss darauf, welche Zeitspanne die Länder für ihre Beratungen und Entscheidungen brauchen. Der Runde Tisch Heimerziehung hat seine Arbeit geleistet.


    Dass eine schnelle Entscheidung notwendig ist, dass die Betroffenen warten, wann und was tatsächlich passiert, also umgesetzt wird, ist die Aufgabe der Politik. Der RTH hat keine gesetzgebende Macht. Es liegt im Ermessen der Presse und der Öffentlichkeit, auf die Länder einzuwirken und auf eine schnelle Abwicklung zu drängen.



    Was können die ehemaligen Heimkinder tun, ihre Ansprüche anzumelden? Sind Anträge auszufüllen? Wo sind diese abzugeben?


    Wendelin: Es ist abzuwarten. Aktuell gibt es seitens der ehemaligen Heimkinder nichts, was zu tun wäre. Mir zumindest ist nicht bekannt, dass es Antrags-Formulare geben würde. Die Betroffenen sollten ihre zuständigen Bundestags- und Landstagsabgeordneten konsultieren und die Kirchen ansprechen.


    Die Geschäftsstelle Runder Tisch Heimerziehung ist Ende Februar 2011 geschlossen worden. Eine Anlaufstelle bleibt für die unbestimmte Übergangszeit unter gleicher Postanschrift und Besetzung. Die Mail-Adresse wird sich ändern und bekannt gegeben.



    Die Beendigung der Arbeit RTH war Taggenau mit der 10. Sitzung am 09./10. Dezember 2010 festgelegt. Nun ist wieder ein Vakuum zu Lasten der Betroffenen, wieder eine Zeit von Unklarheit und Unruhe, mit der die ehemaligen Heimkinder sich abfinden sollen. Was passiert in dieser Angelegenheit zur Klärung nun im Bundestag?


    Wendelin: Bei der Übergabe am 19. Januar 2011 wurde darüber gesprochen, eine interfraktionelle Initiative zu schaffen. Ich erinnere mich nicht, dass diesem Vorschlag von einer Seite widersprochen wurde.



    Ist bekannt, wer dem Interfraktionellen Ausschuss angehört und anzusprechen ist und wann tritt er zusammen?


    Wendelin: Nein, das entwickelt sich gerade. Initiativ wäre von der SPD Marlene Rupprecht zu nennen, bei den Grünen Josef Philip Winkler, Jens Ackermann von der FDP und für die Linke wäre bei Kersten Steinke nachzufragen oder direkt beim Petitionsausschuss.



    Sehen Sie für die Betroffenen Wege zur Beschleunigung?


    Wendelin: Nein. Die politische Entscheidung ist zu treffen. Das ist die Situation und die ist zu akzeptieren. Wie bekannt, wird als Modell über eine Stiftung diskutiert werden.



    Wie kann ich mir eine Stiftung vorstellen, mit wem könnte sie entstehen?


    Wendelin: Das sind Detailfragen. All dieses ist abzuwarten.


    Vielen Dank Herr Wendelin für das Gespräch.
    Abwarten - Wie lange noch?


    Für Josef Doll, genannt Sepp, ehemaliges Heimkind kommt jede Entschädigung zu spät. Er starb am 7. Februar 2011 ohne sein 59. Lebensjahr zu vollenden. Wenn es um einen Durchschnittswert der Lebenserwartung geht, dann hätte Josef Doll nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Deutschland noch weitere 21, 04 Lebensjahre vor sich haben können. Aber bei Josef Doll war vieles anders.
    Einige Zeit vor seinem Tod hatte er einer Vertrauten seine Akte übergeben. Daraus geht hervor, dass er durch Erwerbsunfähigkeitsrente und Grundsicherung monatlich € 735 zum Leben hatte. Die verbale Anerkennung des Unrechts, das ihm während des Heimlebens widerfahren ist, hat ihn vor seinem Lebensende erreicht.


    Die vom RTH empfohlene und in Aussicht gestellte Zahlung zum Ausgleich aus verloren gegangenen Rentenzahlungen hat Josef Dell nicht mehr entgegen nehmen können. Ob die Entschädigungszahlungen oder Rentenanteile ggf. vererbt werden können, diese Frage wirft sein Tod nun auch auf.
    Möglichkeit der formlosen Antragstellung?


    Einige ehemalige Heimkinder stellten von sich aus formlose Anträge auf Entschädigung an die Kontaktstelle des RTH:


    Runder Tisch Heimerziehung
    Mühlendamm 3, 10178 Berlin


    Den Antrag formlos gestellt zu haben, könnte eine Absicherung darstellen um Zahlungen an Hinterbliebene überhaupt zu ermöglichen so die Politik eine solche Regelung trifft. Fehlende Unterlagen lassen sich doch wohl nachreichen.


    Diejenigen, die während ihrer Heimerziehungszeit Opfer sexueller Gewalt und sexueller Ausbeutung wurden, haben das Recht, zusätzlich Entschädigungsanträge zu stellen an:


    Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich
    Glinkastrasse 24, 20117 Berlin


    Die ehemaligen Heimkinder und ihre Unterstützer werden weiter für die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche kämpfen müssen. Selbsthilfegruppen für ehemalige Heimkinder aus der BRD und der ehemaligen DDR formieren sich.


    Für sie ist es nun bedeutsam, nicht den Mut zu verlieren, sich gegenseitig zu stärken und gemeinsam mit ihren Unterstützerinnen und Unterstützern gegenüber den Parteien beharrlich ihren Bedarf vorzutragen. Denn vielen sind durch die von den (überwiegend kirchlichen) Heimen nicht ordnungsgemäß abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und auch durch nicht auffindbare Beschäftigungsbelege, unverschuldet finanzielle Einbußen bei der Rente entstanden.


    Dazu noch ein Wort : Beispielsweise die Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel bestätigen auf Anfrage eines ehemaligen in ihre Obhut genommenen Heimkindes am 24.03.2010, dieser sei auf Anordnung des Jugendamtes bei ihnen untergebracht worden, habe unbezahlt Hilfsarbeiten in der Landwirtschaft geleistet, die nach heutigem Verständnis sozialversicherungspflichtig wären.



    Josef Doll


    Am 7. Februar 2011 war etwas anders also sonst. Seine Nachbarin vermisste ihn, sie rief um Hilfe und so fand man Josef Doll tot in seiner Wohnung. "Herr Doll ist eines natürlichen Todes gestorben, es habe keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden gegeben", ist die polizeiliche Auskunft. Am Abend vorher hatte er noch ein Mail verschickt, telefoniert und von Reisevorbereitungen berichtet.


    Josef, genannt Sepp blickt auf "viele Jahre im katholischen Kinderheim in Kallmünz, nahe Regensburg" zurück. Mehr über ihn ist in dem Buch "Schläge im Namen des
    Herren - Das Verdrängte Schicksal der Heimkinder in der Bundesrepublik" von Peter Wensierski und der dazugehörigen Website zu lesen.


    Briefe aus seiner eigenen Akte zeigt, dass ihm Aufklärung und Anerkennung des Schicksals der Heimkinder wichtig war.


    Regina Eppert, ebenfalls Betroffene legte am 5. Februar 2011 Bundestag, Ausschüssen, Ministerien eine Beschwerde und den Antrag auf Opferrente für ehemalige Heimkinder vor.


    Evelin Frerk, Daniela Gerstner in Zusammenarbeit mit Regina Eppert



    Nachruf für ein ehemaliges Heimkind von Regina Eppert


    Am 7.Februar 2011 verstarb in den Nachmittagsstunden:
    Josef Doll, München, genannt Sepp
    Unser Freund und stiller Kämpfer für unser Recht, ein liebevoller Mensch
    der viel unter der christlichen Knute gelitten hat.
    Er war zu jung, um jetzt schon von uns zu gehen.
    Adieu lieber Sepp,
    keiner der dich kannte wird dich je vergessen können.

    taz.de


    * 02.03.2011
    * | 8 Kommentare


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    Entschädigung für Missbrauchsopfer
    5.000 Euro für jahrelanges Leid


    Wie viel Geld wiegt ein zerstörtes Leben auf? Um die Antwort ringen derzeit Kirchen, Internate und Experten. Doch keine Lösung wird den Opfern wirklich gerecht. VON C. FÜLLER & P. GESSLER


    Eine Erklärung zum Missbrauch durch Priester ging schnell. Eine Einigung auf Entschädigung nicht. Foto: dpa


    BERLIN taz | Manche schreiben eine E-Mail: "Ich kann noch nicht darüber sprechen, aber ich wollte mich schon mal melden." Andere verarbeiten es anders. "Sie können sich nicht vorstellen, welche Dimensionen von Missbrauch uns geschildert werden", sagt Christine Bergmann, "wir bekommen auch ganze Manuskripte, Filme, Lieder und Gedichte."


    Christine Bergmann ist die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für die Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie berichtet von einem Problem, bei dem nur die Spitze des Eisberges sichtbar geworden ist. Bei Bergmann gingen über 11.000 Meldungen von Opfern ein. Ihr Durchschnittsalter liegt bei 47 Jahren - sie wagen also erst nach 30 und mehr Jahren, über die sexuelle Gewalt zu sprechen. "An diesem nicht enden wollenden Schweigen lässt sich erkennen, was sexueller Missbrauch anrichtet", so Bergmann.

    Entschädigung der Opfer


    Text:


    * Otto Hostettler


    Bild:


    * Stephan Rappo


    Ausgabe:
    5/11


    Die Berner Kantonsregierung schlägt vor, einen nationalen Un­terstützungsfonds für Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte und Zwangssterilisierte einzurichten.


    kommentierbar


    Administrativ Versorgte: Ein dunkles Kapitel


    Eduard Steiner (links), Bernadette Gächter und Paul Pfenninger sind Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (siehe Artikel zum Thema).


    Artikel zum Thema


    *


    Administrativ Versorgte: Ein dunkles Kapitel


    (Ausgabe: 18/10)


    Die Berner Kantonsregierung stellt sich hinter einen entsprechenden Vorstoss der grünen Grossrätin Christine Häsler.


    Justizdirektor Christoph Neuhaus: «Tatsächlich leiden noch heute Betroffene unter ihrer Vergangenheit, sind trauma­tisiert und leben häufig in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen.» Es sei deshalb angezeigt, neben der moralischen Wiedergutmachung auch die «Mög­lichkeiten einer finanziellen Entschädigung zu prüfen».


    Neuhaus will die Idee des Härtefall-Fonds in der Konferenz der Kantonsregierungen zur Spra­­che bringen: «Was im Kanton Bern geschehen ist, ist leider nicht einzigartig.» Deshalb brauche es eine nationale Lösung.


    Bis weit in die siebziger ­Jahre wurden in der Schweiz Tausende Kinder und Jugend­liche in Heime und Anstalten ge­steckt, weil sie als «schwer­erzieh­bar» eingestuft wurden, einen angeblich «lasterhaften Lebens­wandel» hatten oder unehelich geboren waren. Verdingkinder mussten unter unwürdigen Bedingungen arbeiten, in Kinderheimen und Anstalten kam es regelmässig zu Gewaltübergriffen und zu se­xuellem Missbrauch (siehe Dossier). Der Kanton Bern hat sich bereits im Herbst 2010 an der öffentlichen Veranstaltung in der Strafanstalt Hindelbank betei­ligt. Damals hatten sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und verschiedene Kantonsvertreter bei jenen Betroffenen ent­schuldigt, die ohne juristisches Verfahren teils jahrelang im Gefängnis verwahrt wurden.


    Bern setzte auch eine Historikergruppe ein, die die damalige Praxis der Fremdplatzierun­gen untersuchte. Der Bericht dazu soll im März veröffentlicht werden. Gleichzeitig will sich Justizdirektor Christoph Neuhaus bei ehemaligen Verding- und Heimkindern öffentlich für das ihnen zugefügte Leid entschuldigen.