-lichen Dank erneut! Ich lasse doch los. Ja. Sicher war ich damals verhaltensauffällig aufgrund so mancher Gegebenheiten. Doch die Wortwahl, mit der damals offenbar im JA versucht wurde, mich sozusagen zu brandmarken, die ist völlig überzogen bis erlogen. Es liegen dafür auch keine Belege vor.
Heute, ich komme vorhin vom Briefkasten hoch und es steckte nun auch schon der Bescheid vom LG darüber drinnen, dass der damals ungezogene Junge von damals seinen R-Antrag zurückgenommen hat. Auf die Nicht-Kostenerstattung seiner Auslagen, worum der Lümmel gar nicht bat, wurde verwiesen. Er hat es versucht und nun ist er einfach mal wieder gescheitert.
Offenbar war ich doch zurecht in diesem Spezialkinderheim. "Spezial", das setzt ja schon mal grundlegend etwas ganz Besonderes voraus.
Wenn sich also kein Grund für meine Rehabilitierung finden lässt, wie lakonisch konstatiert wurde, wird der Staat schon Recht haben.